Security

BDSW: Verbindliche (An)forderungen

Die Eckpunkte: Warum wir das Sicherheitsdienstleistungsgesetz brauchen – und wie genau

12.02.2021 - Das Gewerberecht, ist nicht (mehr) in der Lage, der gewachsenen faktischen Bedeutung der privaten Sicherheitsdienste für die Innere Sicherheit in Deutschland gerecht zu werden

Angesichts der veränderten Verantwortung und der in den letzten Jahren gewachsenen Anforderungen an private Sicherheitsunternehmen ist das Gewerberecht, nicht (mehr) in der Lage, der gewachsenen faktischen Bedeutung der privaten Sicherheitsdienste für die Innere Sicherheit in Deutschland gerecht zu werden. Ein Beitrag von Dr. Harald Olschok.

Die Große Koalition hat auf die Forderung des Bundesverbands der Sicherheitswirtschaft BDSW reagiert und in der Koalitionsvereinbarung unter anderem ausgeführt: „Private Sicherheitsbetriebe leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit. Durch die Neuordnung der Regelungen für das private Sicherheitsgewerbe in einem eigenständigen Gesetz werden wir die Sicherheitsstandards in diesem Gewerbezweig verbessern und so für noch mehr Sicherheit und Verlässlichkeit sorgen.“ Darüber hinaus ist, wie ebenfalls vom BDSW gefordert, am 1. Juli 2020 die Zuständigkeit für die privaten Sicherheitsdienste vom Wirtschaftsministerium auf das Bundes­ministerium des Innern, für Bau und Heimat übergegangen.

Das Sicherheitsdienstleistungsgesetz (SDLG)
Nach dieser Vereinbarung müssen jetzt die rechtlichen Grund­lagen angepasst werden. Um dies zu unterstützen hat der BDSW – zu dessen Mitgliedern rund tausend Unternehmen aus allen Bereichen der Sicherheitswirtschaft, großteils mit Schwerpunkt Sicherheitsdienstleistungen, zählen – einen eigenen Entwurf für ein neues Sicherheitsdienstleistungsgesetz erarbeitet. Hier sollen für einzelne Aufgabengebiete, die eine enge Zusammenarbeit mit der Polizei erfordern, spezialgesetzliche Regelungen geschaffen werden. Diese sollen verbindliche Anforderungen an die Leistungsfähigkeit, Organisation, Qualifizierung sowie Ausstattung der privaten Sicherheitsdienste und ihrer Sicherheitskräfte zwingend festlegen.

Öffnung der Basis-Qualifizierungen für andere Anbieter
So sind aus Sicht des BDSW eine Überarbeitung und Aktualisierung der bisherigen Inhalte des Unterrichtungsverfahrens (URV) notwendig – und aus der bisherigen Unterrichtung muss eine Basis-Qualifizierung werden.

Das bestehende Monopol der Industrie- und Handelskammern (IHK) bei der Durchführung des URV und der Sachkundeprüfung (SK) muss zudem aufgeweicht werden. Als BDSW sind wir der Auffassung, dass die vom BDSW zertifizierten Sicherheitsfachschulen und die der ASW angeschlossenen Regionalverbände diese geforderte Basis-Qualifizierung genauso gut durchführen können.

Durch die Beschränkung auf die IHKs entstehen für Unternehmen und ihre Mitarbeiter*innen immer wieder unnötige Wartezeiten. URV bzw. SK sind Voraussetzung für die Meldung der Beschäftigten an das Bewacherregister. Erst dann können neue Mitarbeiter*innen eingesetzt werden.

Durch die Aussetzung von URV und SK im Rahmen des Corona-Lockdowns wurde die Rekrutierung von Personal für die Übernahme neuer Aufträge – ganz aktuell Sicherheitsaufgaben für die über 400 Impfzentren – massiv erschwert.

Diesen Problemen muss durch die Einbeziehung anderer Anbieter begegnet werden. Dem BDSW sind bundesweit 14 zertifizierte Sicherheitsfachschulen angeschlossen, die seit Jahrzehnten Sicherheitspersonal qualifizieren. Auch die Mitgliedsverbände der ASW sind in diesem Segment tätig. Ein Wettbewerb zwischen den IHKs und anderen zertifizierten Bildungsträgern wird zu einer Qualitätsverbesserung führen. Hierzu muss auch die Möglichkeit einer Online-Durchführung der Basis-Qualifikation zählen.

Beschleunigung des Zuverlässigkeitsverfahrens
Die Einsatzfähigkeit von Mitarbeiter*innen der Sicherheitswirtschaft ist zu optimieren – und es dürfen keine Sicherheitslücken für sensible Schutzbereiche entstehen. Es müssen Regelungen geschaffen werden, nach denen eine zusätzliche gewerberechtliche Zuverlässigkeitsprüfung dann nicht erforderlich ist, wenn bereits eine Zuverlässigkeitsüberprüfung nach einer anderen Rechtsgrundlage – mindestens in gleicher Überprüfungstiefe – innerhalb der letzten fünf Jahre erfolgt ist. In Fachkreisen ist dann vom „Kaskadenmodell“ die Rede.

Ausschreibung nach Qualität
Öffentliche Aufträge werden in der Regel an den billigsten Anbieter vergeben, ohne dass Qualitätskriterien ansatzweise Berücksichtigung finden. Oft kann nicht einmal die Einhaltung eines bestimmten Tarifvertrages zur Bedingung einer Auftragsvergabe erhoben werden. Diese Zustände schaden nicht nur dem Ansehen der Sicherheitswirtschaft in der Öffentlichkeit; sie fördern auch eine Verbreitung nicht akzeptabler Arbeitsbedingungen und können auch zu nicht hinnehmbaren Sicherheitslücken führen. Es müssen daher für öffentliche Ausschreibungen spezieller Einsatzbereiche Regelungen geschaffen werden, nach denen eine angemessene Gewichtung von Qualität und Preis, beispielsweise im Verhältnis 60 zu 40 Prozent, zu erfolgen hat.

Einbeziehung der Inhouse-Security
Schließlich fordert der BDSW vergleichbare Standards auch für betriebseigene Sicherheitskräfte. Wir halten es für unabdingbar, dass an die Mitarbeiter*innen der Inhouse-Security dieselben Anforderungen im Bereich Qualifikation, Schulung und Weiterbildung gestellt werden wie an diejenigen der Sicherheitsdienstleister. Nur so kann vermieden werden, dass durch – auf Kostenerwägungen beruhenden – Ausweichbewegungen der Bedarfsträger (Umsetzung mit eigenen Mitarbeiter*innen) die mit dem SDLG angestrebte Erhöhung des Sicherheitsstandards verhindert wird.

Fazit
Die Sicherheitswirtschaft und der sie vertretende Wirtschafts- und Arbeitgeberverband BDSW sind in den letzten 15 Jahren ihrer sicherheitspolitischen Verantwortung für Deutschland gerecht geworden. Wir haben das gesamte System der Aus-, Fort- und Weiterbildung auf komplett neue Füße gestellt. In elf Bundesländern wurden Kooperationsvereinbarungen mit den jeweiligen Landespolizeibehörden unterzeichnet. Der BDSW arbeitet aktiv in der Initiative Wirtschaftsschutz auf Bundesebene mit.

All diese Anstrengungen für noch mehr Qualität und flächendeckende Seriosität in der Sicherheitswirtschaft werden aber nur dann nachhaltig sein, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen für die privaten Sicherheitsdienste auf eine neue, zeitgemäße rechtliche Grundlage gestellt werden. Der BDSW ist willens und bereit, sich mit seinem Know-how und seinem Gesetzentwurf weiter in den politischen Entscheidungsprozess einzubringen. Die Chancen dafür sind so gut wie nie zuvor!

Kontakt

BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft e.V.

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Deutschland

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