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BDGW: Bundesregierung bekennt sich zum Bargeld

27.07.2023 - Die Bundesregierung hat sich auf eine Große Anfrage einer Oppositionspartei zum Bargeld bekannt, das teilt die BDGW mit.

In ihrer Antwort auf eine Große Anfrage zum digitalen Euro machte die Bundesregierung deutlich, dass ein möglicher digitaler Euro nur ergänzen, aber nicht ersetzen soll. „Bargeld ist und bleibt die zentrale Geldform unserer freiheitlichen Gesellschaft“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort und verweist auf das EU-Grundlagenrecht.

Das Euro-Bargeld und seine Qualifikation von Banknoten als gesetzliches Zahlungsmittel findet ihre rechtliche Verankerung in den Rechtsgrundlagen des Europarechts, ergänzt um die Rechtsgrundlage der Deutschen Bundesbank im Bundesbankgesetz zur Notenausgabe, die die Euro-Banknoten als einziges unbeschränktes gesetzliches Zahlungsmittel definiert. Die EZB ist nicht befugt, diese Rechtsgrundlagen zu ändern. In Übereinstimmung mit den Positionen der Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste BDGW messe die Bundesregierung der generellen Verfügarbeit und Nutzbarkeit Bargeld große Bedeutung bei und bekenne sich zum Fortbestand des Bargelds als gesetzliches Zahlungsmittel, so Michael Mewes, Vorstandsvorsitzender der BDGW.

Dieses Bekenntnis der Bundesregierung zum Bargeld bedürfe aber weitergehender Anstrengungen und Maßnahmen, insbesondere konkreter Regelungen für den Erhalt einer flächendeckenden bundesweiten ausreichenden und geeigneten Bargeldinfrastruktur einschließlich der dauerhaften Verfügbarkeit von Wechselgeld im und für den Einzelhandel, so Michael Mewes weiter. Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es bei der Europäischen Zentralbank (EZB) keinerlei Pläne, das Bargeld abzuschaffen. Die EZB hat wiederholt betont, dass ein digitaler Euro das Bargeld ergänzen und nicht ersetzen soll.

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