IT-Security

Sophos: Hacker-Paragraf trägt zur IT-Sicherheit bei

Sophos: Hacker-Paragraf trägt zur IT-Sicherheit bei. Sophos bewertet den neuen so genannten "Hacker-Paragrafen" insgesamt als positive Entwicklung hin zu mehr Rechtssicherheit für ...

Sophos: Hacker-Paragraf trägt zur IT-Sicherheit bei. Sophos bewertet den neuen so genannten "Hacker-Paragrafen" insgesamt als positive Entwicklung hin zu mehr Rechtssicherheit für Computeranwender. Die am 11. August 2007 in Kraft getretene Regelung stellt u.a. die Herstellung und Verbreitung von Schad- und Spionagesoftware, das Ausspähen von Daten mittels geeigneter Computerprogramme wie auch die mutwillige Zerstörung von Datenträgern unter Strafe. Da immer mehr finanziell motivierte Hacker und Spammer PC-Anwender attackieren und vertrauliche Daten ausspionieren, sieht das Unternehmen in dem Gesetz eine notwendige Reaktion auf die kriminellen Angriffe. Gleichzeitig besteht jedoch nach Ansicht der IT-Sicherheits-Experten dringender Nachbesserungsbedarf bei der Unterscheidung zwischen kriminell motivierter Spionage-Software und Monitoring-Tools, die gezielt zur Weiterentwicklung von IT-Sicherheitslösungen verwendet werden.

Geschäftsführer Pino v. Kienlin begrüßt die neue Regelung insofern, als sie die Produktion und Verwendung von Schad- und Spionagesoftware zu unlauteren Zwecken als illegal einstuft und die Möglichkeit gibt, sich rechtlich gegen die Angreifer zu wehren. Es sei jedoch übersehen worden, dass auch zum Aufspüren von Sicherheitslücken und zum Schutz von Rechnern und Netzwerken Monitoring-Tools benutzt werden, die Hacker-Programmen gleichen. Um die künftige Entwicklung von IT-Sicherheits-Lösungen nicht zu gefährden, müsse daher klar unterschieden werden, mit welcher Absicht die Programme verwendet werden.

Bis dahin könne das Gesetz aufgrund der unscharfen Differenzierung gegebenenfalls dazu beitragen, die Sensibilität von Unternehmen und PC-Anwendern gegenüber verdächtigen Programmen zu schärfen. Insgesamt mache der Hacker-Paragraf deutlich, dass es sich bei der Verbreitung von Viren um ein kriminelles Vergehen handele, das strafrechtlich sanktioniert werden müsse.

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