Safety

Asecos: Interpretation der TRGS 510 zu Sicherheitsschränken

28.06.2021 - Asecos hat eine umfangreiche Interpretation zu den Neuerungen der TRGS 510 in Bezug auf Sicherheitsschränke veröffentlicht.

Sie ist anwenderorientiert sowie übersichtlich aufbereitet und gibt einen guten Überblick über die relevanten Aspekte der Neufassung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe vom 16. Februar 2021. Diese erweitert und konkretisiert die Lagermöglichkeit von Gefahrstoffen in Typ-90-Sicherheitsschränken. Die TRGS 510 definiert den Stand der Technik für die Lagerung von Gefahrstoffen in Deutschland. Sie fasst alle relevanten Anforderungen an die Lagerung in ortsbeweglichen Behältnissen zusammen. Zu den Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern zählen vor allem gefährliche Stoffe und Gemische. Wie auch die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) selbst, gilt die TRGS 510 aber auch für andere Gefahrstoffe, wie zum Beispiel brennbare aber nicht entzündbar eingestufte Gefahrstoffe.

Das Regelwerk der TRGS 510 ist für viele Leser und Anwender in der täglichen Arbeit eine Herausforderung. Die Struktur, der Aufbau und die Verweise auf andere Abschnitte für die konkreten Lager- sowie Anwendungsbedingungen und den damit verbundenen Maßnahmen ist sehr komplex. Aus diesem Grund erscheint ein Druckstück, in dem sich das Unternehmen intensiv mit der Neufassung der TRGS 510 auseinandergesetzt und diese mit erklärenden Kommentaren für Anwender versehen hat. Diese Interpretation soll die Entscheidungsfindung des passenden Sicherheitsschranks und die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung unterstützen.

Abgesehen von einer neuen Struktur, wie beispielsweise das Streichen bisheriger Anlagen oder deren Integration in den Hauptteil, gibt es besonders auf inhaltlicher Ebene einige Anpassungen. So ergänzt nun das Bereithalten von Gefahrstoffen in größeren Mengen den Anwendungsbereich der TRGS 510. Angepasst und erweitert wurden die Gefahrstofftabelle und die mengenabhängigen Lagerbedingungen. Auch sind die ehemaligen Anlagen nun Anhänge und somit Bestandteil des Hauptdokuments der TRGS 510. Die Neufassung eröffnet unter anderem die Möglichkeit, die Anforderungen zur sicheren Lagerung von: akut toxischen Gefahrstoffen, oxidierenden Flüssigkeiten und Feststoffen, Gasen unter Druck, Druckgaskartuschen und Aerosolpackungen und entzündbaren Flüssigkeiten durch die Unterbringung in Typ-90-Sicherheitsschränken zu erfüllen und regelt diese für den jeweiligen Gefahrstoff.

Kontakt

Asecos GmbH

Weiherfeldsiedlung 16-18
63584 Gründau
Deutschland

+49 6051 9220 785
+49 6051 9220 727

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