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Sicherheitsvorschriften der BDGW haben Normcharakter

04.10.2011 - Sicherheitsvorschriften der BDGW haben Normcharakter.Die Sicherheitsvorschriften der Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste e. V., die auf der außerordentlichen Mitglied...

Sicherheitsvorschriften der BDGW haben Normcharakter. Die Sicherheitsvorschriften der Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste e. V., die auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 8. Mai 2007 in Frankfurt a. M. beschlossen wurden, haben Normcharakter. Darauf wies in Bad Homburg der Hauptgeschäftsführer der BDGW, Dr. Harald Olschok hin.

Der entsprechende Verweis findet sich in der soeben vorgelegten Überarbeitung der DIN 77200 „Sicherungsdienstleitungen – Anforderungen“. Diese Norm wurde vom Normenausschuss Gebrauchstauglichkeit und Dienstleistung (NAGD) erstmals im Jahr 2002 fertiggestellt. Verschiedene Veränderungen auf europäischer und auch auf nationaler Ebene haben eine Überarbeitung dieser DIN 77200 notwendig gemacht.

Im Absatz 9 dieser neuen DIN 77200:2008 unter „Geld- und Wertdienste“ wortwörtlich aufgenommen: „Als dieser Norm entsprechend gelten solche Geld- und Wertdienstleistungen, die mindestens die Anforderungen in personeller, organisatorischer und sachlicher Hinsicht gemäß den einschlägigen Richtlinien der Sicherheitswirtschaft erfüllen z. B. Sicherheitsvorschriften der Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste e. V.“ Damit, so Olschok, erfahren die Sicherheitsvorschriften der BDGW eine enorme Aufwertung.

Durch die Übernahme in eine DIN-Norm erlangen sie den Charakter einer Norm. Während die Sicherheitsvorschriften der BDGW im Allgemeinen für deren Mitglieder gelten, habe eine Norm Auswirkungen auf alle deutschen Geld- und Wertdienste. Dies beeinflusse selbstverständlich auch die Beziehungen zwischen Geld- und Wertdiensten sowie deren Kunden aus Handel und Kreditwirtschaft.