Brandschutz

Brandmeldeanlagen: Resümee nach drei Jahren DIN 14675

16.07.2012 - Brandmeldeanlagen: Resümee nach drei Jahren DIN 14675. Der Weg zur Neufassung der deutschen Anwendungsrichtlinien für Brandmeldeanlagen wurde nach der 50. Sitzung des CEN /Technisc...

Brandmeldeanlagen: Resümee nach drei Jahren DIN 14675. Der Weg zur Neufassung der deutschen Anwendungsrichtlinien für Brandmeldeanlagen wurde nach der 50. Sitzung des CEN /Technischen Komitees im Jahr 1998 frei. Die DIN 14675 und die DIN VDE 0833 Teil 2 waren damals zuletzt Mitte der 80er bzw. Anfang der 90er Jahre 1992 überarbeitet worden. Damit spiegelten diese Normen zu diesem Zeitpunkt nicht mehr den Stand der Technik wieder. Die Neufassung der DIN 14675 wurde im DIN/FNFW von einem erfahrenen Arbeitskreis unter der Beteiligung von Herstellern, Planer, Errichtern, Prüf- und Abnahmeorganisationen wie VdS und TÜV sowie Delegierten der Feuerwehren vorgenommen. Heinrich Herbster von Hekatron zieht nach drei Jahren Bilanz.

Bei der Neufassung der DIN-Norm zur Zertifizierung von Fachfirmen für Brandmeldeanlagen (BMA) hat man eine Reihe von Schwerpunkten gesetzt. So wurde z.B. vor allem darauf Wert gelegt, möglichst viele Festlegungen in dieser Norm bundeseinheitlich zu regeln, die in den letzten Jahren in unzähligen technischen Anschlussbedingungen der Feuerwehren individuell geregelt wurden. Hiervon erhoffte man sich mehr Transparenz für überregional tätige Planer und Errichter für Brandmeldeanlagen.

Ein weiterer Schwerpunkt war die Verbesserung der Ausführungsqualität beim Planen, Errichten und der Instandhaltung von BMA durch einen Kompetenznachweis in Form einer Zertifizierung. Nach drei Jahren kann man sagen, dass die Ziele, die man sich bei der Überarbeitung der DIN 14675 gesetzt hat, weitgehend erreicht worden sind. Die Anforderungen, die sich aus dem Bauproduktengesetz (BauPG) ergeben, werden umgesetzt. Die meisten Feuerwehren haben die Festlegungen in ihren Technischen Anschlussbedingungen auf ein Minimum reduziert.

Fundierte Kenntnisse – weniger Täuschungsalarm

Es gibt acht von der DATech akkreditierte Zertifizierungsstellen für die Zertifizierung der Kompetenz nach DIN 14675. Bis heute sind ca. 1.800 Fachfirmen im Rahmen der DIN 14675 zertifiziert. Die Anlagenqualität bei errichteten Brandmeldeanlagen hat erheblich zugenommen, was auch durch eine Statistik des TÜV Hessen belegt wird. Wie die Aufzeichnungen der Feuerwehren zeigen, ist die Tendenz bei der Täuschungsalarmquote von Brandmeldeanlagen rückläufig. Der Beratungsaufwand, so die Aussage einiger Feuerwehren, hat sich reduziert, da Planer und Errichter in vielen Fällen über fundierte Kenntnisse über BMA verfügen. Insbesondere der Qualität von errichteten Brandmeldeanlagen wird in der Zukunft eine größere Bedeutung zukommen.

Wurde in der Vergangenheit die BMA oftmals als eine "Add on"-Maßnahme zu den Brandschutzanforderungen der Landesbauordnung eingesetzt, so werden sie zukünftig vermehrt als Kompensationsmaßnahmen zur Schutzzielerreichung im Verbund mit weiteren anlagentechnischen Brandschutzmaßnahmen bei der Anwendung im Rahmen der Ingenieurmethoden des Brandschutzes eingesetzt werden. In dieser Funktion ist eine hohe Verfügbarkeit der BMA im Anforderungsfall unabdingbar. Hierfür ist neben einer hohen Produkt- und Systemqualität eine hohe Qualität bei der Planung, Errichtung sowie Wartung und Instandhaltung von BMA erforderlich.

Ausblick Europa

Einige andere europäische Länder haben ähnliche Zertifizierungssysteme für den Kompetenznachweis – so hat z.B. Österreich den Inhalt der DIN 14675 sei dem 1. Januar 2006 übernommen. Ein anderes Beispiel ist England mit dem BAFE Schem. Mit der Realisierung des geplanten Dienstleistungsbinnenmarktes wird sich natürlich auch die Frage nach den Auswirkungen auf Dienstleistungen für Anlagen der elektronischen Sicherheit stellen – insbesondere von Brandmeldeanlagen.

Wie groß ist die Gefahr, dass durch Billigangebote insbesondere aus den neuen grenznahen EU Mitgliedsländern der heute erreichte Qualitätsstandard wieder abgesenkt wird? Der Europäische Dienstleistungsbinnenmarkt wird in den nächsten Jahren Gestalt annehmen. Um den erreichten hohen Qualitätsstandard bei den Dienstleistungen für Brandmeldeanlagen auch weiterhin zu erhalten, werden wir ein europäisches System zum Kompetenznachweis für diese Dienstleistungen benötigen.

Denkbar wäre hierbei ein System, das es ermöglicht, mit einer europäischen Basiszertifizierung die generelle Eignung und die Kenntnisse eines Unternehmens für diese Tätigkeiten nachzuweisen. Diese Basiszertifizierung müsste dann im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum anerkannt werden. Ergänzend dazu ist ein Nachweis über das erforderliche Wissen um die nationalen Normen und Richtlinien für das Land, in dem die Leistung erbracht werden soll, erforderlich.

Zum Thema drei Jahre Zertifizierung der Kompetenz veranstaltet der Fachverband Sicherheitssysteme im ZVEI am 29.09.2006 ein Seminar im ZVEI Haus in Frankfurt.

 

KONTAKT

Heinrich Herbster
Hekatron Vertriebs GmbH, Sulzburg
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