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Brandmeldekonzept ist Pflicht - BHE bietet Hilfestellung

20.09.2017 - Brandmeldeanlagen (BMA) dienen der Branderkennung, Alarmierung sowie Evakuierung und somit dem Schutz von Personen und Sachwerten. Kommt es mit der Anlage zu Problemen, kann dies d...

Brandmeldeanlagen (BMA) dienen der Branderkennung, Alarmierung sowie Evakuierung und somit dem Schutz von Personen und Sachwerten. Kommt es mit der Anlage zu Problemen, kann dies dramatische Folgen haben.

Normativ klar geregelt ist deshalb die grundsätzliche Pflicht, als konkrete Basis für die gesamte Planung und Ausführung ein Brandmeldekonzept zu erstellen. So fordert die DIN 14675, die Mindestanforderungen an Aufbau und Betrieb der BMA in einem Brandmelde- und Alarmierungskonzept festzulegen.

Die Verantwortlichkeit für die Konzepterstellung der BMA sowie für die Vollständigkeit und Genauigkeit der Dokumentation nach DIN 14675 liegt beim Auftraggeber der BMA, der für die Konzepterstellung und die Dokumentation eine Fachfirma beauftragen kann.

Das Konzept ist in enger Abstimmung mit allen Beteiligten (z.B. Genehmigungsbehörde, Fachplaner, Betreiber, Feuerwehr, Versicherer) zu erstellen und sollte von diesen freigegeben werden.

Somit stellen Brandmeldekonzepte sicher, dass die zu errichtende BMA die individuellen Anforderungen erfüllt und die entsprechenden Gegebenheiten berücksichtigt.

Um Fachfirmen bei der Erstellung des geforderten Konzeptes zu unterstützen, hat der BHE-Fachausschuss Brandmeldetechnik das „BHE-Brandmelde- und Alarmierungskonzept“ erarbeitet. Das ausfüllbare Dokument klärt in Form einer Checkliste alle wichtigen Fragen und bietet Errichtern und Betreibern praktische Hilfestellung. Die Vorlage steht als word- und pdf-Datei unter www.bhe.de/brandmeldetechnik zum Download bereit.

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