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Testreihe mit Security Scannern am Flughafen Zürich erfolgreich abgeschlossen

16.07.2010 - Vom 8. Juni bis am 14. Juli 2010 wurde am Flughafen Zürich ein Security Scanner getestet. Ziel war, die Zuverlässigkeit des Geräts sowie dessen Funktionalität im Passagiereinsatz z...

Vom 8. Juni bis am 14. Juli 2010 wurde am Flughafen Zürich ein Security Scanner getestet. Ziel war, die Zuverlässigkeit des Geräts sowie dessen Funktionalität im Passagiereinsatz zu prüfen. Das Gerät fand bei den Passagieren hohe Akzeptanz.

In den Monaten Juni und Juli wurde am Flughafen Zürich während sechs Wochen ein Security Scanner getestet. Jeweils an drei Tagen pro Woche war das Gerät im Passagierbereich bei der Sicherheitskontrolle zu den Gates A51 bis A56 im Einsatz. Am 14. Juli 2010 wurde die Testphase erfolgreich abgeschlossen. Eine Anschaffung von Security Scannern am Flughafen Zürich ist zurzeit nicht geplant.
Der Test hatte zum Ziel, die Zuverlässigkeit des Geräts sowie dessen Funktionalität, Kapazität aber auch Akzeptanz bei den Passagieren zu prüfen. Ausserdem soll mit den gewonnenen Daten und Erfahrungen evaluiert werden, welche Geräte dereinst für einen Einsatz am Flughafen Zürich geeignet wären. Zu diesem Zweck können allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt weitere Testreihen mit verschiedenen Geräten durchgeführt werden.

Hohe Akzeptanz

Rund 4800 Passagiere und Flughafenmitarbeitende wurden während der Testphase mit dem Security Scanner sicherheitsgeprüft. Die Kontrolle mittels Security Scanner war für alle Passagiere und Mitarbeitenden freiwillig, eine konventionelle Sicherheitskontrolle stand jederzeit zur Verfügung.
Die Erfahrungen mit dem Gerät haben gezeigt, dass die Akzeptanz bei den Reisenden hoch ist. Dazu beigetragen haben dürfte, dass beim geprüften Gerät keine Körperkonturen sichtbar sind. Die neue Technologie markiert Gegenstände, die auf dem Körper getragen werden, mit einem gelben Balken auf einem Piktogramm.In diesem Fall wird eine gezielte manuelle Nachkontrolle durchgeführt. Trägt ein Passagier keine Gegenstände auf sich, erscheint auf dem Bildschirm des Kontrollpersonals nur der Begriff „OK" ohne Bild.

Hintergrund: Bericht der EU Kommission zum Einsatz von Ganzkörperscannern
Erst kürzlich hatte die EU Ihren Bericht über Ganzkörperscanner veröffentlicht. Die EU-Kommission hat dabei klargemacht, dass der Einsatz von Scannern an Flughäfen auf den Vorschriften der EU-Mitgliedsstaaten basieren muss und dass alle EU-Mitgliedsstaaten beim Einsatz die Grundrechte und Gesundheitsvorschriften beachten müssen. Der Bericht wurde auf Anfrage des EU-Parlaments erstellt und soll jetzt als Basis für eine Diskussion dienen.

Wortlaut EU-Bericht (Englisch)