Management

Resozialisierung ist der beste Opferschutz: Interview mit NRW-Justizminister Dr. Benjamin Limbach

29.11.2023 - Mehr als eine Milliarde Euro hat das Land Nordrhein-Westfalen im Kalenderjahr 2022 für die sichere Unterbringung, Versorgung und Behandlung von Strafgefangenen ausgegeben – das umfasst Personal-, Sach und Investitionskosten. Für Waffen und Körperschutzausstattung wurden 2023 etwa 350.000 und für Detektions-, Alarmierungs- und Funkgeräte etwa 3,3 Millionen Euro bereitgestellt. Über aktuelle Herausforderungen rund um Bau, Modernisierung und Wartung der Justizvollzugsanstalten im größten deutschen Bundesland sprach Matthias Erler von GIT SICHERHEIT mit Dr. Benjamin Limbach, Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen.

GIT SICHERHEIT: Herr Dr. Limbach, die Zuständigkeit für den Strafvollzug und für die Justizvollzugsanstalten liegt seit längerem bei den einzelnen Ländern. Sie gehören zur Exekutive und damit in Ihren Verantwortungsbereich als Justizminister von Nordrhein-Westfalen. Wie hoch ist eigentlich derzeit der Bedarf an Haftplätzen in diesem größten Bundesland?

Dr. Benjamin Limbach:
Auf den Punkt gebracht: Die rund 18.000 Haftplätze, über die Nordrhein-Westfalen derzeit verfügt, werden auch benötigt. Hiervon ungeachtet sehe ich aber den nordrhein-westfälischen Justizvollzug mit ganz erheblichen baulichen Herausforderungen konfrontiert. Landesweit resultiert hieraus ein Bedarf von insgesamt rund 1.300 Haftplätzen, für die Ausgleichsflächen in Neubauten geschaffen werden sollen. Neubauten insbesondere deshalb, weil die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen bei laufendem Betrieb in den Bestandsgebäuden flächendeckend nicht zu realisieren sind und Haftplätze ersetzt werden sollen, die nicht mehr vollumfänglich den Ansprüchen eines modernen Justizvollzuges entsprechen.


Wie schätzen Sie die Problematik der Überbelegung von Gefängnissen in NRW ein? Man liest ja sogar von anwaltlichen Anträgen auf Freilassung von Gefangenen...?

Dr. Benjamin Limbach:
  Der Anteil der belegbaren Haftplätze zu belegten Haftplätzen, die Auslastungsquote, im Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen betrug am 30. September dieses Jahres 82,29 %. Die stärkste Auslastung verzeichnet dabei der geschlossene Vollzug für erwachsene Personen. In anderen Bereichen, beispielsweise dem offenen Vollzug und dem Jugendvollzug, ist die Belegungssituation günstiger. Soweit Anwälte bei den zuständigen Gerichten die Freilassung von inhaftierten Mandanten aus der Strafhaft beantragen, geschieht dies ganz überwiegend aufgrund der im Strafgesetzbuch eröffneten Möglichkeit der Aussetzung der Vollstreckung des Rests einer zeitigen Freiheitsstrafe zur Bewährung; erfolgreiche Anträge auf Entlassung wegen (angeblicher) Überbelegung sind – soweit ersichtlich – nicht zu verzeichnen.


Die Kriminalstatistik vermeldet ja eigentlich einen Rückgang der Straftaten – gerade im Bereich Raub und Straßenkriminalität – und bei Mord und Totschlag gab es gar einen Rückgang von beeindruckenden 17,2 Prozent. Man geht deshalb von rückläufigen Gefangenenzahlen aus?

Dr. Benjamin Limbach:
Eine Prognose von Gefangenenzahlen ist nahezu unmöglich, da diese von unterschiedlichen, zum Teil auch unvorhersehbaren Entwicklungen beeinflusst werden. Natürlich werden sich abzeichnende Entwicklungen bei der Auslastung der Justizvollzugsanstalten bei unseren Planungen berücksichtigt. So dienen die geplanten Haftanstalten auch nicht dazu, die Haftplatzkapazitäten zu erhöhen. Vielmehr sieht sich der Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen mit seinen 36 Justizvollzugsanstalten und fünf Jugendarrestanstalten mit ganz erheblichen baulichen Herausforderungen konfrontiert. Den wenigen modernen Justizvollzugsanstalten steht eine hohe Zahl von alten Anstalten mit einem großen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf bzw. teilweisen Neubaubedarf gegenüber. Um diesen Sanierungs- und Modernisierungsstau in den Bestandsanstalten auflösen zu können, ist der Bau der neuen Justizvollzugsanstalten erforderlich. Mit dieser Vorgehensweise entsprechen wir im Übrigen den Forderungen des Landesrechnungshofs, der in seinem Jahresbericht 2022 den „Neubau mindestens einer zusätzlichen JVA“ empfohlen hat.


Wie dramatisch ist der Sanierungsbedarf bei den JVAen in NRW eigentlich – und was sind hier die wichtigsten Probleme?

Dr. Benjamin Limbach:
Eigentümer der landeseigenen Liegenschaften ist der Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen. Die Entscheidung, ob sich die Sanierung einer Liegenschaft noch wirtschaftlich, je nach Alter der Liegenschaft teilweise aber auch in baufachlicher Hinsicht realisieren lässt, wird zwar in enger Abstimmung mit dem nutzenden Ressort, letztlich aber durch den Eigentümer getroffen.

Der hohe Sanierungsbedarf bei den Vollzugsanstalten resultiert teilweise aus dem Alter der Liegenschaften. Zahlreiche Anstalten des geschlossenen Vollzuges sind in Altbauten aus preußischer Zeit untergebracht. Anderenorts ist ein Sanierungsbedarf auf die in den 60er und 70er Jahren verwandten Baustoffe und Bauweisen zurückzuführen. Nicht zuletzt sind bauliche Maßnahmen wegen der im Laufe der Jahrzehnte geänderten vollzuglichen Anforderungen an Unterbringung und Behandlung erforderlich, die durch Gesetzgebung und Rechtsprechung definiert werden – zum Beispiel zulässige Belegungsfähigkeit bezogen auf die Haftraumgröße, gesetzliche Anforderungen an Behandlungs- und Arbeitsangebote, Grundsatz der Einzelunterbringung.

Anpassungsbedarf ergibt sich weiterhin aus veränderten Rahmenbedingungen, hier sind als Beispiele die Stichworte „energetische Ertüchtigung“ der Bestandgebäude, „nachhaltiges Bauen“ bei Neubauten und allgemein „Klimaschutz“ zu nennen. Im Wesentlichen handelt es sich bei Justizvollzugsanstalten um Zweckbauten, bei denen der Umsetzung der zuvor genannten Bedingungen und der Vorgaben der Strafvollzugsgesetze Vorrang vor möglichen architektonischen Konzepten einzuräumen ist.


Wie sehen Ihre Planungen bezüglich der Sanierung von Bestandsanstalten und Neubauten aus? Sie suchen ja intensiv nach Grundstücken – und auch Sie müssen ja mit gestiegenen Baukosten und verlängerten Bauzeiten umgehen?

Dr. Benjamin Limbach:
Im Rahmen des „Justizvollzugsmodernisierungsprogramms“ aus dem Jahr 2014 werden 2.728 Haftplätze in den Justizvollzugsanstalten Iserlohn, Köln, Münster und Willich I neu errichtet. Hierbei handelt es sich nur teilweise um zusätzliche Haftplätze, im Wesentlichen um Ersatz abgängiger Gebäude. Weitere rund 1.300 Haftplätze sollen durch den Bau von zwei Haftanstalten entstehen. Diese dienen als Ausweichflächen, um Platz für dringend erforderliche Sanierungsarbeiten in unterschiedlichen Haftanstalten zu schaffen. Durch die Verlegung von Gefangenen in die neu errichteten Anstalten können die notwendigen Arbeiten in den freigezogenen Gebäuden deutlich schneller erledigt werden. In welchem Umfang und an welchen Standorten nach Beendigung der Sanierungsmaßnahmen „alte“ Haftplätze aufgegeben werden können, kann derzeit noch nicht abgesehen werden.  

Eine Herausforderung besteht in der teilweisen langen Laufzeit der Projekte von der ersten Planung bis zur endgültigen Umsetzung. Auch unvorhersehbare geopolitische Entwicklungen erfordern unter Umständen eine Nachsteuerung. Insgesamt stellt sich die Entwicklung der Baukosten als sehr dynamischer Prozess dar, wie schon nur die beiden zurückliegenden Jahre zeigen.


Zu Ihrem Konzept gehören Rotationsanstalten, in denen Gefangene interimsweise untergebracht werden. Wie sieht das genau aus?

Dr. Benjamin Limbach: 
Es werden derzeit durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen ein oder mehrere Grundstücke zur Errichtung von JVA-Neubauten als sog. Rotationsflächen gesucht. Durch die Verlegung von Gefangenen in die neu zu errichtenden Anstalten können die erforderlichen Arbeiten in den freigezogenen Gebäuden deutlich schneller und kostengünstiger erfolgen. Umfangreiche Baumaßnahmen im laufenden Betrieb einer Anstalt, wie wir sie derzeit auch an einigen Orten durchführen, sind nur im Ausnahmefall unter ganz erheblichem Ressourceneinsatz möglich.


Inwieweit sind die angesprochenen Probleme – dazu gehört ja auch Personalmangel – aus Ihrer Sicht ein Problem für die Sicherheit der Gefangenen selbst, der Mitarbeiter und der Bevölkerung?

Dr. Benjamin Limbach: 
Die baulich-technische Sicherheit in Nordrhein-Westfalen befindet sich im Bundesvergleich auf einem guten Stand. Dies belegt die verschwindend geringe Zahl an Ausbrüchen aus dem geschlossenen Vollzug in den letzten Jahren. Es erfolgt eine laufende Prüfung des Verbesserungspotentiales, auch durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Hauses; die Umsetzung entsprechender Bedarfsfeststellungen steht natürlich in unmittelbarem Zusammenhang mit den haushaltsrechtlichen Möglichkeiten. Wesentliche Wirkung auf die Sicherheit in den Justizvollzugsanstalten haben aber auch die administrativen Sicherheitsregelungen, deren konsequente Beachtung und Anwendung im Alltag infrastrukturelle bzw. baujahrbedingte Unterschiede in der baulich-technischen Sicherheit durchaus auszugleichen vermögen.

Bislang konnten wir nicht feststellen, dass mit einer Erhöhung der Belegung sich auch die relative Zahl der Sicherheitsstörungen (z.B. Gewalttätigkeiten von Gefangenen untereinander) signifikant erhöhen.


Welchen Beitrag können neue sicherheitstechnische Entwicklungen Ihrer Einschätzung nach hier leisten?

Dr. Benjamin Limbach:
Die Entwicklung der Sicherheitstechnik wird von meinen Fachreferaten laufend beobachtet und auf einen gewinnbringenden Nutzen für die vollzugliche Sicherheit hin überprüft. Dies gilt beispielsweise und insbesondere für die Körperschutzausstattung für Bedienstete, die Detektion neuer psychoaktiver Substanzen oder die Drohnenabwehr. Zu erwähnen ist aber auch, dass die baulich-technische Sicherheit nur eine von drei Sicherheitssäulen (baulich-technisch, organisatorisch und sozial) darstellt.


Wie stark wird in Sicherheit, Sicherheitstechnik, moderne Überwachungstechnik, etc. in Justizvollzugsanstalten in NRW investiert?

Dr. Benjamin Limbach: 
Das Thema Sicherheit, Sicherheitstechnik und moderne Überwachungstechnik hat auch aus baulicher Sicht bei allen Justizvollzugsanstalten oberste Priorität, so dass fortlaufend hierin investiert wird. Kosten entstehen aber nicht nur in Bezug auf Modernisierungsmaßnahmen und Erweiterungen, sondern bspw. auch hinsichtlich der Wartung der verbauten Anlagen. Jährlich prüfen die Anstalten in Abstimmung mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW – als Eigentümer – welche Bedarfe neben den ohnehin turnusmäßig anfallenden Maßnahmen erforderlich werden.

Die Gesamtkosten des Justizvollzugs in Nordrhein-Westfalen für die sichere Unterbringung, die Versorgung und Behandlung der Inhaftierten betrugen im abgelaufenen Kalenderjahr 2022 rund 1,02 Milliarden Euro. Hierin sind Personal-, Sach- und Investitionskosten enthalten. Erkenntnisse, welcher Bestandteil dieser Kosten speziell dem Bereich der Sicherheit zuzuordnen ist, liegen hier nicht vor. Es können lediglich einige Zweckbestimmungen herausgefiltert werden, die unmittelbar den Bereichen der Sicherheitstechnik sowie der Überwachungstechnik zugeordnet werden können. So wurden den Justizvollzugsanstalten für Waffen und Körperschutzausstattungen im Jahr 2023 rund 350.000 Euro und für Detektions-, Alarmierungs- und Funkgeräte rund 3,3 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.


Welche sicherheitsbezogenen Lösungen halten Sie insbesondere hinsichtlich des Problemkreises der Organisierten Kriminalität innerhalb von Gefängnissen der Verstärkung bedürftig?

Dr. Benjamin Limbach:
Für die vollzugliche Bekämpfung der organisierten Kriminalität bedarf es aktuell keiner besonderen baulich-technischen Lösungen. Die an den Sicherheitserfordernissen orientierte Unterbringung in Anstalten mit einem geeigneten Sicherheitsstandard trägt den aktuellen Erfordernissen ausreichend Rechnung.


Wie schätzen Sie die Gefahrenlage in Gefängnissen ein, die sich aus dem Bereich Cyberkriminalität ergeben? Sie zählen ja zu den Kritischen Infrastrukturen, die in jüngerer Zeit stärker in den Fokus genommen werden?

Dr. Benjamin Limbach:
Cyberkriminalität stellt die gesamte Gesellschaft und auch den Staat vor neue Herausforderungen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stellt derzeit unverändert eine IT-Bedrohungslage mit verstärkter Beobachtung von Auffälligkeiten unter temporärer Beeinträchtigung des Regelbetriebs fest. Cyberkriminalität ist als Bedrohung klar erkannt.

Auch für die Justiz ist weiterhin von einer erhöhten, nicht jedoch kritischen Bedrohungslage auszugehen. Diese Feststellung bezieht sich auch auf die Haftanstalten. Für eine besondere Bedrohung gerade dieser Einrichtungen haben wir derzeit keine Anzeichen.

Mit dem Begriff „Kritische Infrastruktur“ muss man sehr vorsichtig umgehen, weil dieser in verschiedenen Kontexten unterschiedlich verwendet wird. Nach der im Kontext Cybersicherheit einschlägigen BSI-Kritisverordnung ist der Sektor Staat und Verwaltung und damit auch der Vollzug nicht als kritische Infrastruktur im technischen Sinne erfasst – in anderen Zusammenhängen hingegen gilt der Vollzug als „KRITIS“.

Völlig unabhängig von dieser verwaltungstechnischen Einordnung haben wir aber das Thema Cybersicherheit auch beim Vollzug im Blick. Um die Informationssicherheit – das ist der noch umfassendere Begriff, weil er sich nicht nur auf Gefahren aus dem Cyberraum beschränkt – des Vollzugs kümmert sich eine eigene Zentralstelle. Diese baut im Verbund mit der gesamten Justiz ein Informationssicherheitsmanagementsystem nach dem einschlägigen BSI-Standard IT-Grundschutz auf.

Die Justiz hat ferner Vorkehrungen getroffen, die IT der einzelnen Justizvollzugsanstalten und der zentralen IT-Stellen des Justizvollzuges auch in Notfällen funktionstüchtig und die Anstalten kommunikationsfähig zu halten.


Wie stark muss aus Ihrer Sicht gegen den möglichen Einsatz von Drohnen vorgegangen werden – beispielsweise zum Einschmuggeln von Gegenständen auf ein JVA-Gelände, deren Auskundschaftung, zur Fluchthilfe – und umgekehrt zur Stärkung von Sicherheitskonzepten?

Dr. Benjamin Limbach:
Drohnenüberflüge werden immer wieder festgestellt und dokumentiert; haben aber bislang zu keinen Sicherheitsbeeinträchtigungen geführt. Gleichwohl wird der Markt der technischen Möglichkeiten der Drohnenabwehr laufend – auch im unmittelbaren Anbieterkontakt - beobachtet

Einzelheiten zu den im nordrhein-westfälischen Justizvollzug konkret getroffenen Detektions- und Abwehrmaßnahmen können aus Sicherheitsgründen nicht mitgeteilt werden. Nordrhein-Westfalen hat sich aber unabhängig davon dafür ausgesprochen, dass der Bund sich auf europäischer Ebene für die rechtliche Implementierung von sogenanntem „hartem Geo-Fencing“ einsetzt, um das Schutzniveau vor unbeabsichtigten und beabsichtigten Drohnenüberflügen über Justizvollzugsanstalten zu verbessern. Auch erfolgt eine fortlaufende Markterkundung hinsichtlich neuer Methoden der Drohnendetektion und -abwehr.


Herr Dr. Limbach, worin bestehen perspektivisch für Sie und Ihr Haus die wichtigsten Herausforderungen und Projekte im Justizvollzugswesen in NRW?

Dr. Benjamin Limbach:
Grundlegendes Ziel des nordrhein-westfälischen Justizvollzugs ist die Resozialisierung der Gefangenen. Die Straftäterinnen und Straftäter sollen befähigt werden, künftig wieder soziale Verantwortung zu tragen und ein Leben ohne Straftaten zu führen. Unsere rund 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Justizvollzug arbeiten in den 36 Justizvollzugsanstalten und fünf Jugendarrestanstalten jeden Tag daran, den Gefangenen die erforderlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten für eine zukünftige straffreie Lebensführung zu vermitteln. Ein so verstandener moderner Strafvollzug dient unmittelbar den berechtigten Schutzinteressen der Gesellschaft – Resozialisierung ist der beste Opferschutz!

Aber alle unseren Bemühungen im Vollzug können im Hinblick auf eine erfolgreiche Resozialisierung nur Erfolg haben, wenn wir zum Beispiel das Übergangsmanagement weiter fördern und ausbauen. Wir wollen Kooperationen mit externen Beteiligten weiter vorantreiben und verfestigen. Dabei geht es auch darum, ganz praktische Dinge in Angriff zu nehmen. Dies reicht von der Schuldnerberatung bis zur Sicherstellung eines nahtlosen Krankenversicherungsschutzes nach der Haftentlassung oder der Hilfe bei der Beantragung von Ausweisen. Was sich vielleicht einfach anhört, begegnet in der Praxis jedoch vielen Herausforderungen und nicht leicht zu überwindenden Hürden.

Die Digitalisierung wird uns – wie in allen Bereichen der Justiz – in den kommenden Jahren auch im Vollzug weiterhin beschäftigen. Dabei ist das Spektrum groß: Es reicht vom Ausbau der Telemedizin, um die medizinische Versorgung der Gefangenen zu verbessern über den Einsatz von Medienwänden in Schlichtzellen, um auf psychisch auffällige Gefangene besser reagieren zu können und der weiteren digitalen Vernetzung der Arbeitsbereiche der Bediensteten bis zu dem Ausbau der in den Gefängnissen vorhandenen Lernsoftware, die den Gefangenen den Zugang zu digitalen Angeboten ermöglicht. Die Digitalisierung kann aber immer nur Hilfsmittel in unserer Arbeit mit den Gefangenen hin zu einer erfolgreichen Resozialisierung sein.

Wir sehen uns im Justizvollzug mit einem hohen Anteil an psychisch kranken Gefangenen konfrontiert. Dazu muss das Behandlungsangebot weiter gestärkt werden. Ganz konkret werden wir demnächst im Justizvollzugskrankenhaus eine neue Station zur Behandlung von akut psychiatrischen Gefangenen eröffnen. Hierzu gehört auch, dass wir suchtmittelabhängige Gefangene verstärkt in den Blick nehmen. So arbeiten wir beispielsweise an einem Konzept zur Einrichtung von suchttherapeutischen Wohngruppen.

Die familiensensible Vollzugsgestaltung soll weiter in unserem Fokus bleiben und fortentwickelt werden. Angehörige und insbesondere Kinder von Gefangenen leiden unter einer Inhaftierung eines Elternteils besonders und bedürfen daher der Unterstützung.

Um auch künftig gut aufgestellt zu sein, müssen wir unsere Bemühungen um qualifiziertes neues Personal im Rahmen der Nachwuchsgewinnung stetig fortsetzen. Dabei werden wir auch neue Wege gehen müssen. Wie dies z.B. zuletzt mit einer Kooperationsvereinbarung mit der Universität Witten/Herdecke zur Gewinnung neuen medizinischen Personals geschehen ist.

JVA

Kontakt