Brandschutz

Per Mausklick zum Meldertausch: Service für Senioren- und Pflegeeinrichtungen

26.04.2023 - Speziell für Senioren- und Pflegeeinrichtungen bietet die Firma Schütz mit ihrem Brandmeldertausch einen schnellen und unkomplizierten Service an. Die DIN 14675 schreibt vor, dass die Melder in der Regel nach acht Jahren getauscht werden müssen. Kommen Betreiber von Alten- und Pflegeheimen dem nicht nach, riskieren sie nicht nur ein erhöhtes Haftungsrisiko im Schadensfall, sondern auch das Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner.

Ob durch defekte Fernseher, offenes Zigarettenfeuer oder blockierte Lüftungen an Elektrogeräten ausgelöst – Großbrände in Senioren- und Pflegeeinrichtungen seien leider ein Riesenthema, sagt Mario Stöhr, Geschäftsführer von Schütz in Filzingen bei Altenstadt an der Iller. Allein im Jahr 2022 habe es 112 Mal in Alten- und Pflegeheimen gebrannt, wie aus einer Mitteilung des BVFA, des Bundesverbands Technischer Brandschutz, hervorgehe. In der BVFA-Statistik machen die Feuer in Pflegeeinrichtungen knapp 75 Prozent der erfassten Brände aus.

Bricht Feuer in Senioren- und Pflegeeinrichtungen aus, ist eine schnelle Reaktion gefragt, damit sich die Brandherde nicht auf weitere Zimmer ausweiten und die Bewohnerinnen und Bewohner evakuiert werden können. Damit das gelingt, spielt eine Kombination aus baulichem, organisatorischem und technischem Brandschutz eine zentrale Rolle. Intakte Melder sind der Schlüssel für einen guten technischen Brandschutz. Denn die gesamte Brandmeldeanlage arbeitet nur so zuverlässig wie es die Melder tun.


Brandmeldertausch: Schnell und unkompliziert

Mit ihrem Brandmeldertausch bietet Schütz einen schnellen und unkomplizierten Service. Unter www.meldertausch.de vereinbaren Brandschutzbeauftragte und Betreiber von Pflegeeinrichtungen ihren Termin für den Meldertausch nach DIN 14675. Die Norm fordert: Automatische punktförmige Melder mit Verschmutzungskompensation müssen spätestens alle acht Jahre getauscht werden. Alle ab Dezember 2006 in Betrieb genommenen Melder unterliegen dieser Austauschpflicht. Für Melder ohne Verschmutzungskompensation ist der Tauschzyklus noch kürzer: Sie müssen alle fünf Jahre erneuert werden.
 

Brandmelder im Dauerbetrieb

Staub oder auch andere Partikel in der Luft können die Messkammer eines Melders im Dauereinsatz verunreinigen. Auch Feuchtigkeit und Wärme können den Alterungsprozess elektronischer Bauteile an und in den Meldern beschleunigen. Eine regelmäßige Wartung und Instandhaltung durch qualifiziertes Fachpersonal sowie ein periodischer Austausch der Melder nach DIN 14675 seien daher das A und O für einen zuverlässigen technischen Brandschutz.

Als Experte für technische Sicherheitslösungen und technischen Brandschutz weiß Mario Stöhr, woran es in sozialen Einrichtungen, wie Altenheimen, beim Thema Brandschutz hakt. „Bei der Eröffnung entsprechen die meisten Einrichtungen noch den hohen Anforderungen an den technischen Brandschutz. Doch der Dauerbetrieb der Melder, gepaart mit nachlässiger Wartung und Instandhaltung führt über die Zeit zu Sicherheitslücken im technischen Brandschutz.“


Erhöhtes Haftungsrisiko

Diese Sicherheitslücken können Betreibern von Pflegeeinrichtungen sprichwörtlich teuer zu stehen kommen. Immer wieder sterben Menschen bei Bränden in Pflegeeinrichtungen, da sie aufgrund ihrer körperlichen Verfassung nur langsam evakuiert werden können. Wer nicht nach DIN 14675 wartet, riskiert darüber hinaus im Schadensfall strafrechtliche Konsequenzen und Schadensersatzansprüche und muss mit einem erhöhten Haftungsrisiko oder dem Verlust des Versicherungsschutzes rechnen.

Den Service zum Brandmeldertausch gibt es in zwei Varianten. In Variante Eins werden nur die Melder gewechselt, die aktuell zum periodischen Tausch anstehen. In Service-Variante Zwei werden alle Brandmelder auf einmal ausgetauscht, wenn nötig mit Umrüstung auf aktuelle Sockeltechnik.

Kontakt

Schütz GmbH

Alte Str. 25
89281 Altenstadt
Deutschland

08337/725-0