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ElektroG: Corporate Responsibility bei der Produktion gefordert

29.06.2012 - ElektroG: Corporate Responsibility bei der Produktion gefordert. Jeder Europäer verursacht rund 15 kg Elektroschrott pro Jahr. Zur Lösung des Problems will die EU die Hersteller üb...

ElektroG: Corporate Responsibility bei der Produktion gefordert. Jeder Europäer verursacht rund 15 kg Elektroschrott pro Jahr. Zur Lösung des Problems will die EU die Hersteller über die WEEE- und RoHS-Vorschriften verpflichten, in Zukunft umweltverträglichere Produkte auf den Markt zu bringen. Aber auch die Käufer stehen in der Pflicht, umweltfreundliche Produkte zu kaufen. Die meisten sind sich nicht bewusst, welche Risiken sie eingehen, wenn sie schwermetallhaltige Produkte beschaffen.

Laut Bundesumweltministerium fallen in Deutschland pro Jahr 1,8 Mio. t Altgeräte-Schrott an. Das entspricht einem Güterzug quer durch ganz Deutschland. Der Anteil der industriell eingesetzten Elektronik (Industrieelektronik, Informationstechnik, Büromaschinen und Kommunikationstechnik) beträgt beachtliche 720.000 t pro Jahr. Im Vergleich zum übrigen Siedlungsmüll wächst die Menge des Elektro- und Elektronikmülls drei Mal schneller, da die Lebensdauer von elektronischen Geräten permanent sinkt.

Vor diesem Hintergrund ist es verständlich, dass die Europäische Union dringenden Handlungsbedarf sah. Da freiwillige Verpflichtungen der Industrie erfahrungsgemäß nicht funktionieren, hat die europäische Union zwei Richtlinien erstellt. Im Februar 2003 sind die Richtlinien WEEE („waste electrical and electronic equipment“) und RoHS („restriction of the use of certain hazardous substances in electronical and electronic equipment“) in Kraft getreten, die in Deutschland durch das sog. ElektroG („Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektround Elektronikgeräten“) umgesetzt wurde.

Hersteller, Einkäufer, Verbraucher

Der Wissensstand und das Bewusstsein für das Thema RoHS sind bei den Marktbeteiligten jedoch sehr unterschiedlich ausgeprägt. Die Hersteller elektronischer Geräte kennen natürlich die beiden Vorschriften bis ins Detail. Als Marketing-Argument für Endkunden wird RoHS aber nicht betrachtet. Kühlschränke, Handys oder Laptops müssen sowieso bleifrei produziert werden. Folglich würde das Herausstellen des Merkmals "RoHScompliant" keinen gravierenden Vorteil bei der Vermarktung bringen. Zudem wurde versäumt, ein einheitliches Logo für die Hersteller von RoHSkonformen Produkten zu schaffen. Somit finden sich RoHS-Logos in den verschiedensten Varianten lediglich in der Zulieferindustrie, denn hier spielt es eine große Rolle, ob eine Baugruppe schwermetallhaltig oder „grün“ produziert ist.

In der Öffentlichkeit wird über dieses Thema wenig berichtet. Die Verbraucher wissen – wenn überhaupt – nur, dass sie seit März dieses Jahres ihre alten Elektrogeräte kostenlos bei kommunalen Sammelstellen abgeben können. Beim Kauf neuer Geräte wird man mit dem Thema in der Regel nicht konfrontiert, von wenigen Ausnahmen wie dem Warenhaus Karstadt abgesehen. Dieses mangelnde Bewusstsein und das fehlende Fachwissen haben folglich auch beim Einkauf von Elektrogeräten in der Industrie Auswirkungen.

Fragt man einen Abteilungsleiter einer Firma, ob er beim Bezug von elektronischen Geräten darauf achtet, dass diese RoHS-kompatibel sind, wird die Antwort eher lauten: „Was ist denn RoHS?“. Beide Seiten – Verkäufer und Käufer – sind von diesem Thema betroffen, aber nur eine Seite ist sich dessen bewusst und beschäftigt sich intensiv mit der Fragestellung. Auf der Käuferseite wird diese Problematik leider immer noch unterschätzt oder sogar ignoriert. Wozu auch – kann sich nicht ein Einkäufer in der Industrie automatisch darauf verlassen, dass alle Geräte am Markt den Vorschriften entsprechen?

Schlupflöcher im Gesetz

In Deutschland müssen ab dem 1. Juli 2006 alle neuen elektronischen Geräte so produziert werden, dass sie gefährliche Stoffe wie Quecksilber, Cadmium, Blei, Chrom oder bestimmte Flammenhemmer nicht mehr enthalten. Das Gesetz gilt grundsätzlich für alle elektrischen und elektronischen Geräte vom Kühlschrank und Staubsauger über Fernsehgeräte, Drucker und Telefone bis hin zu Bohrmaschinen und Automaten. Natürlich gibt es auch hier Ausnahmen von der Regel. So können bspw. ortsfeste Geräte oder Geräte von Überwachungs- und Kontrollinstrumenten weiterhin schwermetallhaltig produziert werden. Weiterhin gibt es Ausnahmen, wenn es für bestimmte Produkte keine umweltfreundliche Alternative gibt. Hierzu zählen bspw. Leuchtstoffröhren oder (etwas weniger auffällig) die CCFL-Beleuchtung von Flachbildschirmen, die weiterhin in Verkehr gebracht werden dürfen.

Und genau an dieser Stelle wird es problematisch. Während sich alle großen Hersteller ihrer Verantwortung für die Umwelt stellen und unabhängig von solchen Ausnahmeregelungen ihre Produkte wie Zeiterfassungs- und Zutrittsterminals umweltverträglich produzieren, argumentieren einige Unternehmen, dass diese aufwändige Produktion nicht zwingend notwendig wäre, da sie ihre Geräte in der Klasse 9 des ElektroG (als „Kontrollinstrument“) angemeldet hätten. Sie bringen damit auch nach dem 1. Juli 2006 Produkte auf den Markt, die umweltschädigende Materialien enthalten. Diese Hersteller verschweigen ihren Kunden dabei die Tatsache, dass es sich hierbei streng genommen um Sondermüll handelt, der zwar legal produziert ist, aber eines Tages teuer entsorgt werden muss.

Natürlich können die Kunden diesen Sondermüll den Lieferanten zur Entsorgung zurückschicken, vorausgesetzt, die betreffenden Firmen existieren in fünf oder zehn Jahren noch. Ist der Lieferant in Konkurs gegangen, hat die Firma selbst das Problem, den Sondermüll auf eigene Kosten zu entsorgen. Man kann davon ausgehen, dass dieses Thema in Fachkreisen noch heiß diskutiert wird.

Unabhängig von solchen Bewertungen muss sich jedoch sowohl jeder Hersteller als auch jeder Käufer selbst die Frage stellen, ob er unnötig die Umwelt belasten will und wie er damit der Verantwortung gegenüber unserer Umwelt gerecht werden kann. Für Unternehmen darf Corporate Responsibility nicht beim Schlagwort für die Investor Relations-Abteilung bleiben, das sich gut im Geschäftsbericht macht. Wir alle sind aufgefordert, uns zu entscheiden und zu handeln.

 

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Stephan Speth
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