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Die Sicherheit des Kreditinstituts – Teil 3

17.11.2012 - Die Sicherheit des Kreditinstituts - Teil 3. Das Bild des modernen Sicherheitsmanagers stand am Anfang dieser Artikelserie von Rainer Hannich, bis vor kurzem Zentraler Sicherheitsb...

Die Sicherheit des Kreditinstituts - Teil 3. Das Bild des modernen Sicherheitsmanagers stand am Anfang dieser Artikelserie von Rainer Hannich, bis vor kurzem Zentraler Sicherheitsbeauftragter der Nord/LB, heute selbständiger Sicherheitsberater für Unternehmen. In Ausgabe 1–2/08 von GIT SICHERHEIT befasste sich der Autor mit der Sicherheit in Filialen, die mit dem folgenden Beitrag abschließend behandelt wird. Im Fokus standen zunächst der Überfall- und Einbruchschutz sowie die Abwehr von Angriffen auf Geldautomaten. Letzteres wird im Folgenden durch Ausführungen über Einfärbe- und Farbrauchsysteme ergänzt – des Weiteren geht es um das wichtige Thema Videoüberwachung.

Seit vielen Jahren bieten spezielle Anbieter ein Produkt an, welches im Ereignisfall die Banknoten mit (roter) Tinte massiv durchtränkt. Diese auffälligen Scheine sollen es einem Täter erschweren, sie gegen normale Scheine einzutauschen. Wenn aufmerksame Händler derartige Banknoten erkennen und die Polizei einschalten, besteht die Möglichkeit der Rückverfolgung, woher der Schein stammt bzw. kann ggf. einer Straftat zugeordnet werden. Ferner können eine oder mehrere Banknoten ein Beweismittel bei Beschlagnahmungen o. ä. darstellen.

Bei Beimengung von Zusätzen kann eine DNA angelegt werden. Ob diese im Wesentlichen als Fahndungsmittel einzustufenden Systeme ihren propagierten Zweck erfüllen, ist umstritten. Immer wieder werden an Kassenplätzen einzelne tintengetränkte Scheine von Personen zum Tausch vorgelegt, die die eingeschaltete Polizei keiner Tat zuordnen kann. Ebenfalls kein primär wirkendes Abschreckungsmedium ist die Verwendung von Farbrauchsystemen. Dabei wird einem Überfalltäter ein präpariertes Geldbündel mit der Beute übergeben. Verlässt der Täter die Filiale, wird die Patrone gezündet und eine Zeit lang öffentlichkeitswirksamer roter Farbrauch freigesetzt (und teilweise auch das gesamte geraubte Geld eingefärbt). Die Erfolge werden ebenfalls unterschiedlich bewertet.

Videoüberwachung

Unübersehbar sind in den Banken und Sparkassen Videoanlagen installiert, um insbesondere ein Raubüberfallgeschehen aufzuzeichnen. Diese Anlagen sind permanent in Betrieb und arbeiten zusätzlich mit einer erhöhten Bildfrequenz, wenn ein bedrohter Mitarbeiter einen Alarmknopf betätigt. Bundesweit haben einige Kreditinstitute die Technik dahingehend erweitert, in dem beim ausgelösten Alarm eine sofortige Bildübertragung zur zuständigen Polizeidienststelle aufgebaut wird. Von dort kann dann der Einsatz (z. B. auch bei Fehlalarmen) effizienter eingeleitet werden. In den letzten Jahren sind vielfältige Einsatzzwecke für Videosysteme hinzugekommen.

  • Bei Geldautomaten sollen sie die Aktivitäten der Kunden bei den Verfügungen dokumentieren und damit immer wieder auftretende Reklamationen über strittige Verfügungen aber auch bei missbräuchlichen Verwendungen gestohlener EC-Karten aufklären bzw. strafrechtlich beweisen helfen. Zu diesem Zweck werden in den SB-Foyers Raumüberwachungskameras installiert oder auch in den Geldautomaten selbst. Dann wird zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Porträtaufnahme erstellt. Vereinzelt dokumentieren spezielle Kameras auch den Kundenvorgang „Hand-zum-Geld“. 
  • Zur SB-Foyerüberwachung werden Videosysteme dann eingesetzt, wenn sowohl eine Abschreckung als auch eine Aufzeichnung des Aufenthaltes von Personen und deren Handlungen gewünscht wird. Typisches Beispiel ist Vandalismus. Um diese Straftaten zu verhindern, können auch intelligente Systeme eingesetzt werden. Diese nach bestimmten Zeitkriterien oder verhaltensbedingten Kundenreaktionen gesteuerten Systeme registrieren Auffälligkeiten und übertragen diese sofort zu einer ständig besetzten Sicherheitsleitstelle. Diese kann das Geschehen live verfolgen und umgehend geeignete Interventionsmaßnahmen wie z. B. Lautsprecheransagen an die Personen einleiten. 
  • Zur Gebäudesicherung, d. h. zum Schutz der Außenhaut ganzer Gebäude vor Angriffen und Vandalismus können sog. Videowarnanlagen eingesetzt werden. Auch hier werden bestimmte Bereiche eines Kamerabildes als Alarmfeld definiert. Wird eine Bewegung registriert, führt dies zur Auslösung und einem Videoalarm in einer Sicherheitsleitstelle. Dieses System kann durch eine Reihe technischer Erweiterungen (Bewegungsablauf für Täter in bestimmter Reihenfolge, Deaktivierung fehlauslösender Störungen z. B. durch Bewegungen von Bäumen oder Lichteinfall durch PKW) effizienter gemacht werden. Zudem können sich Bediener über Zwischenspeicher von auslösenden Bildern schneller zu Handlungen entschließen. 

Vor dem Einsatz derartiger Sicherungssysteme gilt es zahlreiche Aspekte zu klären. Z. B. ist im Rahmen einer Gefährdungsanalyse zu definieren

  • welche Zwecke das System erfüllen soll (Schutz der Außenhaut, Verhinderung von Vandalismus) 
  • wer die Videobilder (in- oder externe Sicherheitsleitstelle) erhalten soll 
  • welche Aktivitäten dort ausgelöst werden sollen (Bildbeobachtung, Entsendung von Interventionskräften oder Polizeialarmierung) 
  • Art der Dokumentation der Ereignisse (Speichermedien, Dauer), welche Techniken eingesetzt werden (Außenkameras mit/ohne Infrarot, starr installierte Kameras und/oder Schwenk-/Neigesystem mit/ohne Zoom, Leitungsübertragungsnetze) und 
  • wann die Systeme eingeschaltet werden (nachts/Wochenende). 

Zuverlässige Bearbeitung

Unabdingbar ist es auch, zu klären, in welcher Form eine Sicherheitsleitstelle in die Lage versetzt wird, „Videoalarme“ zuverlässig zu bearbeiten. Ein erhebliches Risiko entsteht dann, wenn z. B. eine Sicherheitsleitstelle pausenlos Bilder von 50 Kameras auf 10 Monitoren mit evtl. permanentem Wechsel beobachten und sachgerecht reagieren soll. Andernfalls wird eine Sicherheit suggeriert, die nicht erfüllbar ist.

Tipp: Bevor hier erhebliche Investitionen und Folgekosten entstehen, sind im Rahmen eines Pflichtenheftes die vorgenannten Punkte sorgfältig zu analysieren. Wichtig ist in diesem Zusammenhang: die Beachtung der Bestimmungen des § 6 Bundesdatenschutzgesetz, der den Einsatz von Videosystemen im öffentlichen Bereich an Bedingungen wie bspw. Hinweisschilder und die Befristung der Speicherdauer knüpft.

Fazit: Die Sicherheit für Mitarbeiter und Werte in Filialen von Kreditinstituten kann in vielfältiger Weise durch technische Einrichtungen und Systeme erhöht werden. Sorgfältige Analysen und die Definition von Schutzzielen unter Berücksichtigung von Technik, Organisation, Personal und Kosten sind unerlässlich.

Kontakt:

Rainer Hannich
Hannich Sicherheit Plus
Tel:. 0531/29061-69
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