Brandschutz

Feuerlöschsprays gegen Entstehungsbrände

24.03.2023 - Im Vergleich zu Handfeuerlöschern sinkt bei Feuerlöschsprays die Hemmschwelle zum Gebrauch aufgrund ihres leichten Gewichts und der simplen Anwendung. Die Sprays können bei Entstehungsfeuern zum schnellen Löscherfolg führen. Dr. Wolfgang J. Friedl gibt einen Überblick sowie Tipps zum Umgang.

Bei Gottschalks „Wetten dass…?“ trat Anfang der 90er Jahre jemand auf, der einen im Vollbrand stehenden PKW mit unter 4 l Wasser löschen konnte. Physiker hat das damals schon nicht verblüfft – wussten sie doch, dass der primäre Energieentzug im Brandfall nicht durch das Erwärmen, sondern durch das ­Verdampfen entsteht. So lag es nahe, auch entsprechende Feuerlöscher zu entwickeln – Wunderwaffen, die mit minimalem Aufwand maximalen Erfolg erzielen können. Ein Überblick von Dr. Wolfgang J. Friedl, Ingenieurbüro Sicherheitstechnik aus München.

1998 erkannte das erste Unternehmen, dass besonders feine Verteilung von spezialgetränktem Wasser ein Feuer besonders gut löschen kann. Dies passte zum Trend der Zeit, wo Wassernebelanlagen kreiert wurden, die mit über 90 % weniger Löschwasser auskamen und dabei den identischen Löscheffekt wie konventionelle Sprinkleranlagen hatten.

Wenig später hat Prof. Reinhard Ries, damals leitender Branddirektor in Frankfurt am Main, in einem Fernseh-Interview gezeigt, wie großartig diese Technik bei kleinen Entstehungsbränden wirkt – und nichts anderes sollen brandschutztechnische Amateure ja löschen. Daraufhin gab es einen Stimmungswandel in der Gesellschaft und mehrere Firmen boten derartige Löschsprays an. Die Entwicklung ging weiter, man konnte sie von A auch auf die Brandklassen B und – großartig – F ausweiten. Die Dosen wurden für den privaten Bereich empfohlen und es muss klar gesagt werden, dass sie in Unternehmen noch nie verboten waren – sie durften schon immer ergänzend zu Handfeuerlöschern gestellt werden.
 

Amtliche Stellungnahme

Der Gesetzgeber kam nicht mehr darum herum, eine derartig sinnvolle, neue Erfindung auch ernsthaft anzunehmen. Verständlich, dass es Regeln und Beurteilungskriterien zum Vergleich geben muss, um Standards festlegen zu können. Das ist nun mit einer amtlichen Stellungnahme vom 12. September 2022 erfolgt.

Der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat folgendes festgestellt: Feuerlöschsprays sind in Unternehmen dann erlaubt, wenn es die Gefährdungsbeurteilung ermöglicht. Tatsache ist, dass diese Löschgeräte – beides ist negativ – weder prüfbar, noch nachfüllbar sind. Insbesondere die fehlende Prüfbarkeit mag negativ erscheinen, aber da Sprühdosen (abgesehen von Autolacken) erfahrungsgemäß ja grundsätzlich viele Jahre funktionieren, sollte das kein Problem darstellen. Sie tun dies zur Not sogar auch dann noch, wenn sie bereits Verwendung gefunden haben: eine einmal kurz benutzte Dose wird sogar zwei Jahre später immer noch Löschmittel ausbringen – das schafft ein Handfeuerlöscher nicht mal innerhalb zweier Wochen.

Es folgte ein Entwurf der DIN EN 16856:2020-06, der Löschsprays für den häuslichen Bereich empfiehlt. Über DIN-Normen sagte der BGH schon 1998 folgendes: „DIN-Normen sind keine Rechtsnormen, sondern private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter, also freiwillige Standards. Ihr Zweck ist nicht Unternehmen zu gängeln und bei Nichteinhaltung juristisch zu belangen. Primär geht es sinnvoll um standardisierte Maße.“ Soll heißen, DIN-Normen können (wo sinnvoll) eingehalten werden, müssen aber nicht. Meist sind DIN-Normen die Grundlage für Technische Regeln und von diesen darf man ja ebenfalls abweichen, sofern tolerabel.

Das ASTA-Papier führt dazu aus, dass der Arbeitgeber von Vorgaben abweichen kann, wenn er den Stand der Technik berücksichtigt, arbeitsmedizinische Argumente, Hygienevorgaben und gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse einsetzt. Diese Kriterien werden alle problemlos erfüllt.
 

Folgendes empfiehlt die DIN 16856:

  • Mindestens 75 % des Löschmittels muss mit einer Wurfweite von ≥ 2 m ausgebracht werden können
  • Die Handhabung des Geräts muss in der Einfachheit einer üblichen Sprühdose entsprechen
  • Die Dosen müssen bis mindestens 50 °C Umgebungstemperatur sicher sein

Der ASTA sagt in seinem Schreiben, dass unter anderem unter folgenden Bedingungen die Löschspraydosen einen Teil der nötigen Handfeuerlöscher ersetzen können:

  • Einhaltung der DIN 16856
  • Jede Dose hat ≥ 2 LE
  • Nicht in Räume mit besonderen Stromgefahren wie Niederspannungshauptverteilung stellen
  • Einweisung der gesamten Belegschaft
  • Für alle frei zugänglich und auffällig an einer Wand anbringen
  • Bevorzugt am Eingangsbereich anbringen. (Davon sollte m. E. aber abgewichen werden, denn die Löschdosen sollen ja am Arbeitsplatz binnen Sekunden eingesetzt werden können. Am Eingangsbereich sollten Handfeuerlöscher sein)
  • Regelmäßig prüfen, ob noch da, ob beschädigt, teilentleert, Sprühkopf noch da usw. Es wird empfohlen, mit einer Waage regelmäßig die Dosen zu wiegen und bei > 10 % Abweichung die Feuerlöschsprays auszutauschen. Sollte eine Dose (anders als ein Handfeuerlöscher) einmal kurz eingesetzt worden sein, funktioniert sie noch dauerhaft
  • Ablaufdatum anbringen; die DIN definiert die Lebensdauer auf 39 Monate. Es gibt hochwertigere Sprühdosen, die deutlich länger halten. Auch bei Handfeuerlöschern erlaubt die ASR A2.2 mittlerweile Wartungsintervalle von 2–10 Jahren (!), hier ist der Hersteller bzw. Lieferant in der Verantwortung, die richtige Vorgabe zu machen. Analog dazu kann man das bei Löschspraydosen auch so handhaben
  • Je angefangene 400 m² Fläche ist weiterhin mindestens 1 Handfeuerlöscher mit mindestens 6 LE erforderlich und den Rest könnte man mit gleichmäßig verteilten Spraydosen abdecken á 2 LE
  • Es darf keine Verwechslungsgefahr mit anderen bereitgestellten Sprühdosen geben, etwa dass Bremsenreiniger in das Feuer gesprüht wird
  • Ein ε-Zeichen (griechisch Epsilon) bedeutet, dass die Aerosolpackung der 13. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz entspricht
  • Hilfreich wäre noch zusätzlich ein GS-Zeichen. Hinweis: ebenso wie das CE-Zeichen (obligatorisch) soll die Bedeutung des GS-Zeichens (fakultativ) nicht überschätzt werden.

Ein Beispiel ist auch enthalten: Büroeinheit mit 560 m², dort sind also zwei Löscher ≥ 6 LE erforderlich. Hat man dann noch sechs Dosen à 2 LE, so sind 12+12=24 LE vorhanden und das ist ausreichend. Empfohlen werden die Dosen für Büros, Kitas, Pflegebereiche und Arztpraxen. Ich gehe eine Stufe weiter und würde sie auch in Kantinenküchen und Autowerkstätten sowie vielen anderen Bereichen anbringen – dann aber zusätzlich zu den Handfeuerlöschern und nicht anteilmäßig deren Anzahl zurück rechnen.
 

Es geht um Entstehungsbrände

Fakt ist außerdem, dass die Hemmschwelle zur Anwendung im Vergleich zu einem Handfeuerlöscher wegen des leichten Gewichts und der simplen Anwendung (wie ein Deospray) deutlich sinkt und sich somit alle in der Belegschaft auch trauen werden, ein Entstehungsfeuer zu löschen. Blicken wir mal in die ASR A2.2, was denn zu löschen ist: Entstehungsfeuer. Und die sind dort wie folgt definiert: ein kleines Feuer, das so wenig Rauch, Flammen und Temperatur erzeugt, dass man sich ihm noch gefahrlos annähern kann. Genau das soll gelöscht werden, nicht mehr. Und es soll zügig gelöscht werden, denn ein Feuer breitet sich exponentiell schnell aus.

Brennt es jedoch schon heftiger, ist der Raum zügig zu verlassen und das Löschen den ausgebildeten und für diesen Einsatzzweck korrekt bekleideten Profis zu überlassen. Somit sind Löschsprays ideal für kleine Entstehungsbrände an Arbeitsplätzen. Sind sie etwas größer, kann man ja Handfeuerlöscher wählen.

Das ASTA-Papier sagt, dass lediglich bei normaler Brandgefährdung Löschsprays Verwendung finden sollen. Das jedoch ist wenig sinnvoll, denn gerade bei erhöhter Brandgefahr macht es Sinn, schnell einen Löscherfolg herbei zu führen. Beispielhaft seien Kantinenküchen genannt, die als erhöht brandgefährlich einzustufen sind und gerade dort an Pfannen und Fritteusen machen AF- oder ABF-Sprays wirklich Sinn: der Druck des Löschmittelauswurfs ist geringer, sodass Öl nicht herausgeschleudert wird und dahinter stehende Personen verletzt.
 

ASR A2.2 und die Bedeutung von LE

Bei B (= brennbare Flüssigkeiten und flüssig werdende Stoffe) deckt 1 LE schon 21 l n-Heptan ab – ein großer Brand, kein Entstehungsbrand. 2 LE bedeutet, dass man damit 34 l n-Heptan löschen kann. Ein Entstehungsbrand kann also schon mit ca. 0,1 LE gelöscht werden! Die ASR A2.2 besagt, dass bei erhöhter Brandgefahr über die Grundausstattung hinaus zusätzliche Maßnahmen baulicher, anlagentechnischer oder organisatorischer Art nötig sind. Eine dieser Maßnahmen könnte demnach sein, Löschdosen einzusetzen. In der folgenden Tabelle sieht man, wie viel LE möglich sind und was LE in Verbindung mit dem Buchstaben „A“ (brennende Feststoffe) bedeutet:
 

Friedl Tabelle

Wem also 1 LE bei einem Entstehungsbrand (egal ob A oder B) nicht reicht, der hat keinen Entstehungsbrand vorliegen und soll es ggf. jetzt auch nicht mehr mit einem Handfeuerlöscher versuchen, sondern die Profis ranlassen.
 

Tipps zum Umgang mit Feuerlöschsprays

  • Verwenden Sie überall die gleichen Dosen, das ist für die Belegschaft einfacher
  • Wenn Sie das machen, müssen Sie sich nicht mehrere Gewichte aufschreiben beim Wiegen der Dosen
  • Wählen Sie AF-Dosen oder ABF-Dosen, keine reinen A-Dosen
  • Und Strombrände sollen die Sprays auch bis mindestens 400 (besser 1.000) Volt gefahrlos löschen können
  • Im Zweifelsfall können Sie oberhalb eines Waschbeckens kurz prüfen, ob die Dose noch funktioniert, nur einen Sekundenbruchteil abdrücken. Es entweicht so wenig Löschmittel, dass – anders als beim Handfeuerlöscher – keine negative Funktionswirkung zu erwarten ist
  • Nach Ablauf des Verfalldatums sind die Dosen noch vollwertig einsetzbar
  • Erläutern Sie der Belegschaft, dass Diebstähle (nicht nur von Löschdosen) unakzeptabel sind und zur fristlosen Kündigung führen
  • Die Löschdosen sollten an kritischen Arbeitsplätzen direkt angebracht sein
  • Keine Dosen im Auto, denn im Sommer können 50 °C schnell überschritten werden – es sei denn, es handelt sich um speziell dafür ausgelegt Löschsprays
  • Das Lager im Unternehmen ist nicht der richtige Platz für Löschspraydosen, hier sind Handfeuerlöscher nötig; in den verschiedenen Produktionsbereichen kann man das (lt. Ihrer Gefährdungsbeurteilung) anders handhaben
  • Bei Fragen oder vorhersehbaren Problemen: binden Sie immer Ihren Versicherer mit ein
     

Kritik am ASTA-Papier

  1. Mein Dank gilt den Erstellern, dass es endlich möglich ist, diese großartige Technik grundlegend anzuerkennen
  2. Das Ablaufdatum von 39 Monaten passt nicht; überlassen Sie es doch den herstellenden Unternehmen, hier eigenverantwortlich Vorgaben zu machen
  3. Die absolute Beschränkung auf „normale“ Brandgefährdung ist fachlich nicht korrekt
  4. Die Wurfweite von ≥ 2 m ist wenig sinnvoll, denn bei einem Entstehungsbrand kann man deutlich näher heran gehen, ohne sich zu gefährden. Ein Bett ist 2 m lang und so weit muss man sich beim Löschversuch horizontal nicht vom Feuer entfernt positionieren
  5. Das Anbringen am Ausgang ist nicht sinnvoll, dort sind ja Handfeuerlöscher. Am Arbeitsplatz, wo man ihn braucht macht die Dose Sinn!
  6. Es wird gefordert, dass mindestens 6 LE mit einem Handfeuerlöscher abzudecken sind; heute haben 6-kg-Löscher (Wasser, Schaum) fast immer 9 oder 10 LE
  7. Es steht keine Mindestzeit in den Vorgaben, wie lange die Löschmittel sprühen müssen. Das ist akzeptabel, denn es werden ja 2 LE gefordert. Doch 1 LE ist völlig ausreichend für einen Entstehungsbrand, das wäre ein Holzhaufen von 140 l, von dem 50 % (also 70 l) Luft und die anderen 50 % Holz mit einer Kantenlänge von 4 cm sind – also beeindruckend viel und das entspricht mehr als zehn Papierkörben!
  8. Absolute, also starre Vorgaben (nur normale Brandgefährdung, Montage am Ausgang, 2 m Wurfweite, 2 LE, je 400 m² 6 Dosen usw.) engen ein, ohne der Sache dienlich zu sein
  9. Keine Empfehlung für Küchen (Fritteusen, Pfannen) – das ist ein grober Fehler!
  10. GS bedeutet, dass „relevante“ Sicherheitskriterien geprüft wurden, mehr nicht. Das GS-Zeichen mag aufwerten, ist aber nicht nötig, wenn DIN und CE vorhanden sind
     

Fazit

Zwar sind Löschspraydosen nicht pauschal überall zu empfehlen, auch muss jeder ernsthaft abwägen, ob und wann sie eingesetzt werden. Grundsätzlich besteht aber kein Zweifel: Löschspraydosen können sinnvoll, effektiv und effizient sein.

Kontakt

Ingenieurbüro für Sicherheitstechnik Dr. Wolfgang J. Friedl

Telramundstr. 6
81925 München
Deutschland