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Bundeskabinett beschließt Änderung des Personalausweisgesetzes und des Passgesetzes

16.01.2015 - Die Anschläge vom 7. Januar 2015 auf die französische Satirezeitschrift Charlie Hebdo in Paris haben auf bedrückende Weise gezeigt, dass es mehr denn je gilt, unsere freiheitlich...

Die Anschläge vom 7. Januar 2015 auf die französische Satirezeitschrift Charlie Hebdo in Paris haben auf bedrückende Weise gezeigt, dass es mehr denn je gilt, unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung entschlossen und nachhaltig mit allen rechtsstaatlichen Mitteln gegen den internationalen Terrorismus, Fanatismus und Radikalisierung zu verteidigen.

In diesem Zusammenhang ist es von zentraler Bedeutung, das Reisen der Personen, die die innere oder äußere Sicherheit oder sonstige erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, zu verhindern. Mit dieser Zielsetzung hat die Bundesregierung den vom Bundesminister des Innern vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Personalausweisgesetzes zur Einführung eines Ersatz-Personalausweises und zur Änderung des Passgesetzes beschlossen.

Bereits nach geltendem Recht ist es u.a. möglich, Personen, die schwere staatsgefährdende Gewalttaten vorbereiten, durch die die Sicherheit eines Staates oder von internationalen Organisationen oder deutsche Verfassungsgrundsätze beeinträchtigt werden könnten (§ 89a Strafgesetzbuch), den Reisepass zu entziehen (§ 8 Passgesetz). Um die Ausreise vor allem sog. "Foreign Fighters", also deutscher Staatsangehöriger, die zum islamistisch-dschihadistischen Personenspektrum zählen und aus Deutschland in die Krisenregionen ausreisen, um sich dort an Kampfhandlungen zu beteiligen, künftig noch besser verhindern zu können, soll zur effektiven Kontrolle nun (gleichzeitig) auch der Personalausweis entzogen werden können und stattdessen ein Ersatz-Personalausweis ausgestellt werden.

Dieser Ersatz-Personalausweis dient nur zur Identifizierung im Inland, berechtigt aufgrund eines Ausreise-Sperrvermerks hingegen nicht mehr zum Verlassen Deutschlands. Dieser Vermerk findet sich auf der letzten Seite des Dokuments noch einmal in mehrere Sprachen übersetzt. Damit weiß jeder Grenzbeamte im Schengen-Außengebiet - ob in Griechenland, in Finnland, in Dänemark oder sonstwo - um wen es geht und das dient der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, so der Bundesinnenminister.

Um die unerkannte Wiedereinreise potentieller Dschihadisten nach Deutschland zu unterbinden, wird durch Änderungen im Passgesetz und im Personalausweisgesetz zudem eine gesetzliche Grundlage für die Ungültigkeit der Dokumente geschaffen. Dadurch wären die sich im Ausland befindlichen radikalisierten Personen nicht mehr im Besitz eines gültigen Reisedokuments, könnten innerhalb des Schengener Informationssystems oder über Interpol unmittelbar ausgeschrieben und gerade auch in den Transitländern leichter aufgegriffen werden.

Auch dieses Gesetz wird die Ausreise und Wiedereinreise nicht vollständig verhindern können. Es gibt kein Allheilmittel gegen den Terror. Aber wir haben die verdammte Pflicht, alles zu tun, was in unseren Kräften steht, um die Gefahr von Terroranschlägen und die Beteiligung Deutscher daran - im In- und Ausland - zu vermindern. Deswegen ist dies ein wichtiger Baustein - andere werden folgen oder sind bereits Gesetz, so de Maizières Bewertung zum Gesetzesvorhaben am heutigen Nachmittag im Deutschen Bundestag.

 

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