Safety

Know-How in Safety Teil 3: Maschinen ohne CE-Kennzeichnung

Besteht für die Betreiber dieser Maschinen Handlungsbedarf?

09.12.2019 - Der dritte Teil unserer Serie Know-how in Safety greift auf, dass man in der Praxis noch immer Maschinen und Anlagen vorfindet, die keine CE-Kennzeichnung aufweisen, aber nach EG-M...

Der dritte Teil unserer Serie "Know-how in Safety" greift auf, dass man in der Praxis noch immer Maschinen und Anlagen vorfindet, die keine CE-Kennzeichnung aufweisen, aber nach EG-Maschinenrichtlinie seit dem 1. Januar 1995 eine Kennzeichnung haben müssten. Seit diesem Datum regelt die EG-Maschinenrichtlinie das Inverkehrbringen, den Import von Maschine aus Drittstaaten und die Inbetriebnahme eindeutig. Fraglich ist also, ob diese Maschinen ohne CE-Kennzeichnung nach der Definition der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sicher sind und sicher betrieben werden können.

  • Wie ist die rechtlich einwandfreie Vorgehensweise?
  • Besteht für die Betreiber dieser Maschinen Handlungsbedarf?
  • Welche andere Möglichkeit gibt es für den Betreiber?

Antworten auf diese und andere Fragen finden Sie in diesem Whitepaper.

Autor: Torsten Gast, Director Competence Center Service bei Phoenix Contact

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