Security

Möglichst sicher durch die Pandemie

Wie die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) ihre Mitglieder während der Corona-Pandemie unterstützt

17.08.2020 -

Sie ist eine der größten Berufsgenossenschaften; rund 5,5 Millionen Arbeitnehmer sind über die BGHM unfallversichert. Sie übernimmt die Haftpflicht von mehr als 231.500 Betrieben des Holz und Metall verarbeitenden Gewerbes. Sie unterstützt ihre Mitglieder bei allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes – und stellt sich mit speziellen Handlungshilfen der derzeitigen Covid 19-Pandemie. GIT SICHERHEIT sprach darüber mit Detlef Guyot, Leiter der Hauptabteilung Zentrale Präventionsaufgaben bei der BGHM.

Herr Guyot, Sie sind als BGHM die Berufsgenossenschaft für mehr als 231.500 Unternehmen der Holz- sowie Metallbranche in Deutschland und können daher ein repräsentatives Urteil bzw. eine Zwischenbilanz fällen: Wie hat die Corona-Pandemie die Betriebe insgesamt getroffen?

Detlef Guyot: Die Corona-Pandemie brachte für die Betriebe große Herausforderungen mit sich, insbesondere im Hinblick auf die Integration der erforderlichen Maßnahmen des Infektionsschutzes in die bereits vorhandenen Arbeitsschutzmaßnahmen. Es galt, schnell zu reagieren und die Ansteckungsgefahr für die Beschäftigten soweit wie möglich zu minimieren. Dabei haben wir die Betriebe mit unseren Handlungshilfen und intensiver Beratung bestmöglich unterstützt.

Bei Sicherheits- und insbesondere Arbeitsschutzthemen unterstützen Sie ja ihre Mitglieder durch eine Reihe von Angeboten – und speziell für die Pandemie haben Sie Handlungshilfen herausgegeben. Wie sehen diese Hilfen aus?

Detlef Guyot: Mit den Handlungshilfen geben wir den Betrieben seit Beginn der Pandemie Hilfestellungen, damit sie die Schutzmaßnahmen vor dem Coronavirus praxisnah und alltagstauglich umsetzen können. Wir stellen darin die auf die jeweiligen Branchen und Tätigkeiten abgestimmten Schutzmaßnahmen kurz und anschaulich dar. Die BGHM hat ihre Handlungshilfen selbstverständlich an die Empfehlungen des im April veröffentlichten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) angepasst. Zusätzliche, branchenspezifische Hinweise gibt es zum Beispiel für Baustellen und den Service-Bereich im KFZ-Gewerbe – auch für Werkzeugmaschinen gibt es eine Handlungshilfe. Sie beziehen sich ausschließlich auf die Corona-Pandemie und sind als Zusatz zu den ohnehin erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen zu verstehen.

Auch für das Thema Maschinenbedienung haben Sie spezielle Handlungshilfen für die Coronazeit erstellt?

Detlef Guyot: Aufgabe der Unfallversicherungsträger ist es, den deutschen Arbeitsschutzstandard zu konkretisieren und in branchenspezifische Handlungsempfehlungen zu übersetzen. Die Bedienung von Maschinen ist für unsere Mitgliedsbetriebe naturgemäß ein wichtiger Aspekt der täglichen Arbeit, sodass die BGHM sie hierbei mit einer Handlungshilfe unterstützt. Neben praxisnahen Maßnahmen zum Schutz vor Ansteckungen bei der Bedienung von Maschinen sind darin auch Schutzmaßnahmen für die Maschinenreinigung und für die Nutzung von Benutzerschnittstellen – wie Steuerpulte, Tastaturen und mobile Geräte – enthalten.

Sie erwähnten es schon: Speziell zum Umgang mit Werkzeugmaschinen gibt es weitere Handlungshilfen – wie sehen diese aus?

Detlef Guyot: Die „Handlungshilfe für Werkzeugmaschinen mit wassergemischten Kühlschmierstoffen in Stillstandsphasen“ enthält Hinweise, wie negative Folgen eines Stillstands zu minimieren sind. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Qualitätserhaltung des Kühlschmierstoffs. Diese ist Grundlage für Sauberkeit, Hygiene und den sicheren Umgang mit Kühlschmierstoffen vor und während der Stilllegung sowie beim Wiederanfahren der Maschine.

Zwischendurch hatten Sie die Handlungs­hilfen noch mal überarbeitet?

Detlef Guyot: Die BGHM gibt bereits seit Beginn der Corona-Pandemie branchenspezifische Handlungshilfen für Ihre Mitgliedsbetriebe zum Schutz vor dem Corona-Virus heraus. Mit dem „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard“ hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 16. April 2020 einen bundesweit einheitlichen Mindeststandard für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit festgelegt. Das BMAS empfahl den Unfallversicherungsträgern zudem einen eng am SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard orientierten Aufbau von branchenspezifischen Konkretisierungen und Handlungshilfen. Die BGHM hat den Aufbau ihrer Handlungshilfen auf Basis des Arbeitsschutzstandards und der Empfehlungen des BMAS umgehend angepasst. Für den Leser lässt sich schnell erkennen, wo der allgemeine Arbeitsschutzstandard gilt und wo spezifische Konkretisierungen durch den Unfallversicherungsträger empfohlen werden.

Lässt sich der Erfolg von Maßnahmen in den Betrieben – abgesehen von den bundesweiten Zahlen des RKI – evaluieren?

Detlef Guyot: Uns sind bereits einige positive Beispiele bekannt, in denen die Umsetzung im Betrieb jeweils sehr gut funktioniert hat. Eine SARS-CoV-2-Infektion löst jedoch in der Regel keine Meldepflicht bei den Unfallversicherungsträgern aus. Daher ist eine Evaluation derzeit noch schwierig. Wenn der begründete Verdacht besteht, dass sich der Versicherte diese Infektion im betrieblichen Umfeld zugezogen hat, prüft der zuständige Unfallversicherungsträger im Einzelfall ob die Voraussetzungen für die Anerkennung als Versicherungsfall vorliegen.

Wie schätzen Sie die langfristige Entwicklung ein? Wird es irgendwann so etwas wie abgeschwächte Empfehlungen geben?

Detlef Guyot: Die BGHM beobachtet kontinuierlich das Infektionsgeschehen und orientiert ihre Empfehlungen unter anderem an den Erkenntnissen des RKI. Ob die derzeit gültigen bundesweit einheitlichen Empfehlungen des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards irgendwann abgeschwächt werden können, lässt sich aufgrund der dynamischen Lage im Moment nicht voraussagen. Ergeben sich neue wissenschaftliche Erkenntnisse, die Einfluss auf die notwendigen Schutzmaßnahmen haben, werden die Handlungshilfen der BGHM angepasst.

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