Security

KfW-Förderprogramm "Altersgerecht Umbauen"

Institut Wohnungen und Umwelt evaluiert Förderprogramm zu Barrierereduzierung und Einbruchschutz

06.05.2020 -

Im Auftrag der KfW hat das Institut Wohnungen und Umwelt das KfW-Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen (Barrierereduzierung – Einbruchschutz)“ für die Jahre 2014 bis 2018 evaluiert und nun veröffentlicht.

Das Förderprogramm wurde im Auftrag der Bundesregierung im Jahr 2009 eingeführt. Die Förderung der Barrierereduzierung zielt darauf ab, physische Barrieren in Wohngebäuden und dem Wohnumfeld abzubauen. Dadurch soll Menschen eine eigenständige Lebensführung im Alter oder bei körperlichen Einschränkungen ermöglicht werden. Durch die Reduktion von Barrieren sollen Stürze und Unfälle vermieden, die Sicherheit sowie das Sicherheitsgefühl verbessert und insgesamt der Wohnkomfort gesteigert werden. Gefördert wird die Barrierereduktion innerhalb der Wohnung, beim Zugang zur Wohnung und im Wohnumfeld.

Die Förderung erfolgt in Form von zinsverbilligten Krediten und Investitionszuschüssen. Hierfür bietet die KfW den Zuschuss 455 für Einbruchschutz und Barrierereduzierungen sowie den Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ an. Hier sind Privatpersonen als Selbstnutzer, Mieter und Wohnungseigentümergemeinschaften förderberechtigt. In der Kreditvariante sind zusätzlich Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Bauträger, Anstalten des öffentlichen Rechts und Körperschaften förderberechtigt. Die Förderung erfolgt unabhängig vom Alter oder einem konkreten gesundheitlichen Bedarf, somit sind präventive Maßnahmen und vorausschauende Planungen der Wohnsituation möglich. 

Insgesamt wurden im Zeitraum 2014–2018 für barrierereduzierende Maßnahmen fast 99.000 Kredite und Zuschüsse abgerufen, mit denen insgesamt etwa 189.000 Wohneinheiten umgebaut wurden. Mit einem Fördervolumen in Höhe von 1,8 Milliarden Euro wurde ein Investitionsvolumen von 6 Milliarden Euro angestoßen. 

Einbruchschutzförderung effektiv und effizient
Die Evaluation des Instituts Wohnungen und Umwelt stellt fest, dass die umgesetzten Maßnahmen zum Einbruchschutz seit 2014 „nicht nur effektiv, sondern unter Berücksichtigung der Kosten auch effizient" seien. Neben der Steigerung des Sicherheitsgefühls und der Verhinderung von Einbrüchen durch die eingebaute Sicherheitstechnik wurden eine Kostenentlastung der Haushalte sowie Versicherungen und die Steigerung der Produktion erreicht. Die bisherige Förderung von Bestandsbauten nutzen allerdings vornehmlich, nämlich 90 Prozent, selbstnutzende Eigentümer.

Zu wenig Einbruchschutz in Mietwohnungen und Neubauten
Der Wohnungsbestand in Deutschland bleibe insgesamt schlecht gegen Einbrüche geschützt. Es würde zu wenig in Einbruchschutz investiert, insbesondere beim zahlenmäßig äußerst relevanten Mietwohnungsbestand. Mangels rechtlicher Vorgaben trage auch der Neubau kaum zur Verbesserung des Einbruchschutzes bei. Es brauche mehr einbruchsichere Mietwohnungen und neben der Förderung des Umbaus entsprechende Neubauauflagen. Denn: „Das individuelle Sicherheitsbedürfnis sowie die Angst vor einem Einbruch sind einkommensunabhängig“, so der Bericht. Für den Einbruchschutz bedeute das im Ergebnis, Haushalte mit geringem Einkommen stärker als bisher zu fördern und die Neubauförderung aufzunehmen, solange keine baurechtlichen Vorgaben für den Einbau von Sicherheitstechnik initiiert sind.


Die Evaluation bestätigt damit auch die polizeiliche Beratungspraxis: „Alarmanlagen sind ein nachrangiger, ergänzender Schutz, der statistisch keine Einbrüche verhindert“. In jedem Fall sei die Qualität der Bauteile nach entsprechend normierten Vorgaben zu berücksichtigen. Insbesondere bei der Beratungspraxis werde auch deutlich, dass Einbruchschutz eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist: Nur 40% der Fördermittelempfänger nehmen eine kostenlose polizeiliche Beratung in Anspruch. Stattdessen wenden sich viele an Handwerker für Informationen.

Altersarmut im Fokus
In Zukunft werde Altersarmut vermehrt als gesellschaftliches Problem in den Fokus rücken, so der Bericht, und damit die Relevanz der Förderung altersgerechten Umbaus. Es gelte zu beobachten, ob ein Missverhältnis zwischen dem Bedarf und den finanziellen Möglichkeiten von Haushalten entstehe. Die Alterung und Singularisierung der Bevölkerung nehme im Zuge des demografischen Wandels weiter zu. Dadurch steige nicht nur die Nachfrage nach barrierereduziertem Wohnraum; auch das allgemeine Sicherheitsbedürfnis werde voraussichtlich zunehmen und die Nachfrage nach einbruchschützenden Maßnahmen erhöhen.

Sorgen in Corona-Zeit
Während der Fertigstellung des Berichtes im April 2020 wuchs die Sorge über die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Wirtschaft und Gesellschaft. Schon jetzt ist absehbar, dass die ökonomische Krise bei vielen Haushalten zu erheblichen Einkommens- und Vermögenseinbußen führen wird. Das habe neben zahlreichen
weitaus dringenderen Problemen letztendlich auch Implikationen für die Inanspruchnahme und Ausgestaltung von Förderprogrammen. Die zur Eindämmung der Epidemie über längere Zeiträume notwendige soziale Isolation in der eigenen Wohnung und die Einschränkungen des öffentlichen Lebens würde bei vielen Menschen – insbesondere mobilitätseingeschränkten und älteren Bürgern – die Bedeutung barrierereduzierten Wohnraums für eine eigenständige Haushalts- und Lebensführung eindrücklich ins Bewusstsein rücken.

Allgemeine Gefühle der Hilflosigkeit, Ängste vor einer unsicheren Zukunft oder Sorgen um wirtschaftliche Verluste könnten in ähnlicher Weise zu stärkeren Investitionsanreizen in den baulich-technischen Einbruchschutz führen. Haushalte mit geringen Einkommen sollten noch stärker als bisher bei Vorhaben zum altersgerechten Umbau und Einbruchschutz gefördert werden, etwa durch höhere Zuschussbeträge, heißt es in der Zusammenfassung der Evaluation abschließend.

Die vollständige Evaluation des KfW-Förderprogramms sowie eine Kurzfassung können Interessierte auf der Website der KfW einsehen.

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