Security

In the army now: Erfassung und ­Kontrolle der Arbeitszeit bei der Bundeswehr

09.10.2019 - Vor drei Jahren wurde bei der Deutschen Bundeswehr die gemäß EU-Recht vorgeschriebene Soldatenarbeitszeitverordnung, kurz SAZV eingeführt. Die neue Verordnung dient der Verbesserun...

Vor drei Jahren wurde bei der ­Deutschen Bundeswehr die gemäß EU-Recht vorgeschriebene Soldatenarbeitszeitverordnung, kurz SAZV eingeführt. Die neue Verordnung dient der Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes der ­Soldatinnen und Soldaten, indem sie die Belastungen reduziert und den Dienst planbarer macht. Die Soft- und Hardware zur Erfassung und Kontrolle der regulären Arbeitszeit von 41 Stunden pro Woche kommt von Primion. Im aktuellen Projekt wurden 103 Standorte mit den ­Systemen ausgerüstet; insgesamt sind es dadurch europaweit über 150 Standorte. Damit beläuft sich das gesamte Projektvolumen aktuell auf derzeit rund 2,5 Millionen Euro.

Die Einbindung der Soldatenarbeitszeitverordnung (SAZV) in die bisherige elektronische Zeiterfassung ermöglicht nun auch die minutengenaue Arbeitszeiterfassung im soldatischen Bereich. Bis dato mussten sich die Verantwortlichen intern Fragen stellen zum Umgang mit Mehrarbeit, Überstunden oder Gleitzeitregelungen. Natürlich musste auch definiert werden, wann diese Regelung keine Gültigkeit hat: Zum Beispiel bei Einsätzen zur Landesverteidigung, bei internationalen Krisen, mandatierten Auslandseinsätzen oder Naturkatastrophen.

Spezifische SAZV-Erfordernisse ­integriert
Im alltäglichen Betrieb in der jeweiligen Einheit erfassen die Soldatinnen und Soldaten ihre Arbeitszeit entweder an Zeiterfassungsterminals mittels codierten Ausweisen, dem eDTA (elektronischer Dienst- und Truppenausweis) oder direkt am Arbeitsplatz am PC in der Software Prime Web Time. In der Applikation mussten die spezifischen Gegebenheiten der SAZV berücksichtigt und individuell eingerichtet werden: So z. B. die Verlängerung der Datenaufbewahrungsfrist, die Anpassung der Verrechnung von speziellen Fehlzeiten, spezifische Rechenregeln für die Unterscheidung von Gleitzeit und Mehrarbeit oder auch die Anpassung der Pausenregelung bei Dienst zu wechselnden Zeiten.

Wird die wöchentlich definierte Arbeitszeit von 41 Stunden überschritten, erhält ein zuvor definierter Personenkreis automatisch eine entsprechende Benachrichtigung per E-Mail. Dasselbe gilt, wenn die Ruhezeiten verletzt werden. Bereits bei der Buchung wird außerdem automatisch geprüft, ob die Ruhezeit seit der letzten Gehen-Buchung am Vortag eingehalten wurde. Die Auswertung der so erfassten Daten wird automatisch an das bundeswehreigene Personalwirtschaftssystem übertragen. Die Soldatinnen und Soldaten können ihre so erfassten Daten jederzeit einsehen, um auch selbst einen Überblick zu haben.

Zutrittskontrolle
Im Projektverlauf wurden darüber hinaus Komponenten für die Zutrittskontrolle installiert, um Gebäude und Gelände vor unberechtigtem Zugang zu schützen. Für die Zutrittskontroll-Leser und Tür-Zylinder werden in der Software prime Web Access Zutrittsrechte für zuvor definierte Personen oder Personenkreise vergeben. Manipulationsversuche werden umgehend gemeldet und verlorene Ausweise können jederzeit gesperrt sowie neue Ausweise vergeben werden.

Die Offline-Tür-Zylinder dienen der Zutrittskontrolle in einzelne Räume, die vom Sicherheitslevel eher niedriger eingestuft werden. Die Zutrittskontroll-Leser werden in der Regel für Bereiche installiert, die ein hohes Sicherheitslevel haben oder wenn es gilt, große Areale abzusichern, für die strengere Vorschriften gelten. Auch hier werden die Buchungen im System dokumentiert und können für Auswertungen jederzeit aufgerufen werden. Zum Beispiel bei einer versuchten Manipulation.

Die codierten Ausweise oder der eDTA werden sowohl für die Zeiterfassung als auch für die Zutrittskontrolle genutzt, was die Benutzerfreundlichkeit in der Verwaltung deutlich erhöht. Insgesamt beurteilt die Bundeswehr die Einführung der SAZV und damit der notwendigen Soft- und Hardware durchweg positiv.

Kontakt

*primion Technology GmbH

Steinbeisstr. 2-5
72510 Stetten am kalten Markt

+49 7573 952 546
+49 7573 92034