Safety

Wissen schafft Sicherheit – vor allem bei der Gefahrstofflagerung

15.05.2019 - Jeder dritte Brand im Industriesektor führt in Deutschland zu Sachschäden von mehr als einer halben Millionen Euro. Dennoch investieren viele Unternehmen gerade nur so viel in Schu...

Jeder dritte Brand im Industriesektor führt in Deutschland zu ­Sachschäden von mehr als einer halben Millionen Euro. Dennoch investieren viele Unternehmen gerade nur so viel in Schutz- und Präventionsmaßnahmen, wie unbedingt notwendig. Als Risikofaktor bei einem Brand zählt auch die unsachgemäße Lagerung von Gefahrstoffen. Denn diese können ein Feuer entzünden, seine Ausbreitung beschleunigen oder Explosionen auslösen. Um dieses Risiko zu minimieren, sollten Unternehmen über die Thematik aufgeklärt sein: Was bedeuten die Gefahrstoffsymbole? Wie werden Gefahrstoffe sicher gelagert? Und welche Lagermöglichkeiten gibt es? Ein Überblick von Sven , Bereichsleiter Produktmanagement & -Entwicklung bei Asecos.  

Häufig erkennen wir Gefahren intuitiv und können darauf reagieren. Doch im Arbeitsalltag begleiten uns Stoffe mit den unterschiedlichsten Eigenschaften und Gefährdungspotentialen – und viele davon sind nicht sofort zu erkennen. Für eine schnelle Information zu den möglichen Gefährdungen gibt es eine weltweit einheitliche und verpflichtende Kennzeichnung, die jeder kennen sollte, der mit Chemikalien arbeitet: Das GHS (Globally Harmonized System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals).  

Diese Kennzeichnung wurde in Form der sogenannten CLP-Verordnung (Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures) in europäisches Recht umgesetzt und gibt an, wie Chemikalien und Gemische zu beschriften sind: Gefahrenpiktogramme, Signalwort („Gefahr“ oder „Achtung“), Gefahrenhinweise (H-Sätze), Sicherheitshinweise (P-Sätze) und weitere Angaben, wie Produktname, Lieferant, etc. Mit diesen Daten auf dem Etikett wird prägnant über die Gefahren eines Stoffs informiert.

Gefahr erkannt
Insgesamt gibt es neun Gefahrenpiktogramme. Darunter – gegenüber den alten Gefahrensymbolen gemäß EG-Richtlinie – drei neue: Eine Gasflasche, ein Ausrufezeichen und einen Torso für Gesundheitsgefahr. Dafür entfällt das bisherige Andreaskreuz als Kennzeichnung für reizende und/oder gesundheitsschädliche Stoffe sowie die bisher den Gefahrensymbolen zugeordneten Gefahrenbezeichnungen, wie „giftig“, „ätzend“ oder „leicht entzündlich“.
Als Signalwörter werden „Gefahr“ (bei schwerwiegender Gefahr) oder „Achtung“ (bei geringeren Gefahren) verwendet. Zusätzlich müssen Gefahren- (H-Sätze) und Sicherheitshinweise (P-Sätze) aufgeführt werden. Dabei zeigen H-Sätze Art und Schweregrad der Gefährdung auf und P-Sätze definieren Maßnahmen, um Schäden zu begrenzen oder zu vermeiden. Beide sind mit dreistelligen Nummern kodiert, die Handlungsempfehlungen und Vorsichtsmaßnahmen im Detail beschreiben. So deuten die H-Sätze beginnend mit H3** auf Gesundheitsgefahren hin und die P-Sätze beginnend mit P4** auf eine notwendige sichere Aufbewahrung hin.  

Gesetzeskonform lagern
Mit der neuen Etikettierung sind Gefahrstoffe schnell und eindeutig identifizierbar. Dies macht die sachgemäße Lagerung gemäß den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) einfacher: Lagern beispielsweise entzündbare Verdünnungsmittel für Farben und Kleber, Reinigungsmittel für Werkstücke und Maschinen oder Lösemittel mit einem Flammenpiktogramm dauerhaft in Arbeitsplatznähe, gehören diese – bis auf genau definierte Mindermengen – sicher eingelagert. Denn die TRGS 510 definiert für die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern, dass die Mengen bereitgestellter Gefahrstoffe u.a. auf den Tages- bzw. Schichtbedarf begrenzt sind.

Größere Mengen müssen unter Berücksichtigung der Mengenschwellen nach TRGS 510 rechtskonform gelagert werden. Eine Möglichkeit bieten Sicherheitsschränke. Diese können direkt in Arbeitsplatznähe oder sogar unter Werk- und Arbeitsplatten platziert werden. Gegenüber einem baulichen Brandschutzraum sind sie meist kostengünstiger und flexibler einsetzbar.

Zur Aufbewahrung entzündbarer Flüssigkeiten eignet sich am besten ein nach DIN EN 14470-1 geprüfter Sicherheitsschrank mit 90 Minuten Feuerwiderstandsfähigkeit. Hierin finden vor allem entzündbare Flüssigkeiten und Aerosole (Piktogramm Flamme GHS02 + H222-H226) sicher Platz. Besonders wichtig ist häufig auch die Lagerung entzündbarer und aggressiver Stoffe an nur einem Lagerort. Sicherheitsschränke können perfekt auf die vorhandenen Bedürfnisse zugeschnitten werden. Für aggressive Gefahrstoffe (Piktogramm Ätzwirkung GHS05) gibt es metallfreie Inneneinrichtungen.

Vorsicht statt Nachsicht
Gerade bei klein- und mittelständischen Unternehmen findet die Investition in Sicherheitstechnik für die vermeintlich geringe Gefahrstofflagerung meist keine große Beachtung. Doch die Defizite sollten nicht außer Acht gelassen werden. Denn im Brandfall kann es zu schweren Sach- und Umweltschäden kommen, deren Folgen, wie Stillstandzeiten oder Reparaturarbeiten, bis zum Konkurs führen können. Neben der Sicherheitstechnik ist eine weitere wichtige Präventionsmaßnahme die Aufklärung und Sensibilisierung der Mitarbeiter. Sind diese aufmerksam und haben umfangreiche Fachkenntnis, werden dadurch viele Gefahren vermieden oder minimiert.