Management

Sicherheit im Flugverkehr

Heiner Jerofsky stellt aktuelle Grundsatzfragen

08.04.2010 - Es hat sich erneut bestätigt, dass Flughäfen offensichtlich ein noch engmaschigeres Netz von Sicherheitsmaßnahmen brauchen, denn Flugzeuge bleiben auch weiterhin ein mögliches Ziel...

Es hat sich erneut bestätigt, dass Flughäfen offensichtlich ein noch engmaschigeres Netz von Sicherheitsmaßnahmen brauchen, denn Flugzeuge bleiben auch weiterhin ein mögliches Ziel für Terroristen und können schnell zu Bomben werden. Damit gehört die gesamte Infrastruktur von Flughäfen zu den wichtigsten und empfindlichsten Lebensadern unserer Zivilisation. Dort halten sich ständig Tausende Menschen auf und Millionen Tonnen Fracht werden umgeschlagen. Das alles macht sie verwundbar und verlangt zugleich sensible sicherheitstechnisch ausgereifte Frühwarnsysteme und gut geschultes Fachpersonal. GIT SICHERHEIT verfolgt die aktuelle Sicherheitslage und fragt dazu namhafte Experten, unter welchen Voraussetzungen Mensch und Technik weiterhin in der Lage sind, das erforderliche Maß an Sicherheit im Luftverkehr zu schaffen.


Lücken schließen und Gefahren ­erkennen

Fliegen und Sicherheit sind untrennbar miteinander verbunden. Jeder Passagier, aber auch alle Besucher eines Airports erwarten höchsten Standard bei Personal, Technik, Wartung und Organisation. Das umfasst die Sicherheit des Flug­gerätes, die Luftsicherheit, aber auch den weitestgehenden Schutz gegen Kriminalität und Terrorismus. Die Gefahr eines Terroranschlags in Deutschland ist nach Aussage der deutschen Sicherheitsbehörden so groß wie nie zuvor. Solche Anschläge sollen Deutschland u. a. zum Rückzug der Bundeswehr aus Afghanistan bewegen. Diese Sicherheitsrisiken gilt es mit angemessenen Mitteln zu bekämpfen. Das ist für Flughäfen und Airlines auch eine wichtige Imagefrage. Dazu kommt der Wunsch nach reibungsloser und wirtschaftlich vertretbarer Verkehrsabwicklung unter geringst möglicher Beeinträchtigung von Fluggästen und Besuchern. Es muss unbedingt verhindert werden, dass Sprengstoff, Selbstlaborate, Waffen und gefährliche Gegenstände aller Art an Bord gelangen. Im Zeitalter der Selbstmordanschläge stellt das sehr hohe Anforderungen an die Sicherheitskontrollen. Da Sprengstoffe in jeder nur möglichen Konsistenz (flüssig, pulverförmig, pastös oder fest) sowohl am Körper wie auch im Gepäck transportiert werden können, wird die reibungslose und noch zumutbare Kon­trolle zur zentralen Sicherheitsfrage.


Luftsicherheitskontrollen und Bundespolizei
Das Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) regelt u. a. die allgemeinen und besonderen Befugnisse der Luftsicherheitsbehörde, Sicherungsmaßnahmen der Flugplatzbetreiber, Sicherungsmaßnahmen der Luftfahrtunternehmen und Aufgaben und Befugnisse des verantwortlichen Luftfahrzeugführers. Die Bundespolizei ist als „Grenzpolizei" für die Einhaltung des LuftSiG und die Überwachung des Ein- und Ausreiseverkehrs sowie der damit verbundenen Kriminalitätsbekämpfung zuständig. Das Mitführen im Handgepäck oder An-sich­-Tragen von Sprengstoffen, Munition, Zündkapseln, brennbaren Flüssigkeiten, ätzenden oder giftigen Stoffen, Gasen in Behältern sowie sonstigen Stoffen, die allein oder zusammen mit anderen Gegenständen eine Explosion oder einen Brand verursachen können, ist in Flugzeugen und in nicht allgemein zugänglichen Bereichen auf Flugplätzen nach § 19 LuftSiG mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bedroht. Die gesetzlich vorgeschriebenen Luftsicherheitskontrollen werden in Deutschland vor dem Hintergrund der nach wie vor bestehenden abstrakt erhöhten terroristischen Bedrohungslage laut Bundesinnenministerium auf einem hohen Niveau durchgeführt. Der Vorfall in Detroit wurde auch von der Bundespolizei zum Anlass genommen, diesen hohen Sicherheitsstandard zielgerichtet durch zusätzliche Kontrollmaßnahmen zu ergänzen. Die deutschen Sicherheitsbehörden stehen im engen Kontakt mit den Experten der amerikanischen Luftsicherheitsbehörde TSA.


Synergieeffekte
Polizei und Zoll sollten künftig enger zusammenarbeiten. Es soll dafür eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Finanz- und Innenministerium geben, kündigte ein Sprecher des Finanzministeriums an. Einen Bericht über eine Fusion von Polizei und Zoll wies die Bundesregierung aber zurück. Die Arbeitsgruppe solle lediglich „Schnittstellen" bei den Sicherheitsbehörden analysieren, unter anderem im IT-Bereich. Ziel sei eine höhere Effizienz. Der Spiegel hatte zuvor berichtet, in der Bundesregierung gebe es Überlegungen, die Vollzugsbereiche der Zollverwaltung mit der Polizei zu verschmelzen. So könnten etwa 17.000 Stellen, z. B. beim Zollkriminalamt, der Zollfahndung und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, aus dem Zuständigkeitsbereich des Finanzministeriums herausgelöst und an die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt angegliedert werden. Durch Synergieeffekte ließen sich dabei etwa 5.000 Stellen einsparen. Die Planungen sollen bereits im Frühjahr beginnen, hieß es weiter.


Autorisierte Fluggastkontrollen
Luftsicherheitsassistenten (von autorisierten Privatfirmen) führen die Körper- und Gepäckkontrollen gemäß § 5 LuftSiG unter Aufsicht der Bundes- und Landesbehörden durch. Das Gesetz schreibt vor, sowohl Passagiere als auch deren Gepäck auf gefährliche und verbotene Gegenstände zu durchsuchen. Es ist erforderlich, alle mitgeführten Kleidungsstücke zu untersuchen, die Personen oberflächlich und gewissenhaft abzutasten und für die Metalldetektion Tor- und Handsonden zu verwenden. Eine gründliche Fluggastkontrolle ist jedoch mit den herkömmlichen Techniken lückenhaft und hat die Diskussion über Ganzkörperscanner erneut angefacht. Weitere Befugnisse enthalten die §§ 8 und 9 LuftSiG für die Flugplatzbetreiber und die Luftfahrtunternehmen, die sie an private Sicherheitsdienste vergeben können.


Diskrete Körperscanner europaweit
Der Einsatz von Körperscannern bei Flügen in die USA wird in den Niederlanden bereits praktiziert. Als erstes Land Europas haben die Niederlande die rasche Einführung von Körperscannern zur routinemäßigen Kontrolle von Flugpassagieren beschlossen. Auf dem internationalen Flughafen Schiphol bei Amsterdam müssen sämtliche Passagiere, die in die USA fliegen wollen, durch einen der sog. Nacktscanner gehen. Weitere Airports und Flugziele sollen folgen. Dadurch werde die Sicherheit an Bord entscheidend verbessert. Der Widerstand gegen den flächendeckenden Einsatz von Nacktscannern schwindet - auch weil die Hersteller die Technik verfeinert haben. Die diskreten Geräte der nächsten Generation enthüllen nur noch, was unbedingt nötig ist. Das Flughafenpersonal bekommt detaillierte Originalaufnahmen gar nicht erst zu sehen. Erst wenn die Automatik Alarm schlägt, wird die betreffende Person auf herkömmliche Art abgetastet, durchsucht und per Metalldetektor untersucht. Zudem wird jedes Bild nach normalem Verlauf der automatisierten Kontrolle gelöscht.


Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses Wolfgang Bosbach hofft auf eine Einführung dieser Geräte in Deutschland noch in diesem Jahr. Ein von der Bundespolizei weiterentwickelter Ganzkörperscanner wurde bereits im Januar dem Bundesinnenministerium vorgestellt. Das in der Bundespolizeiakademie in Lübeck modifizierte Gerät mache Intimbereiche von Fluggästen unkenntlich. Es berücksichtige Persönlichkeitsrechte und gesundheitliche Aspekte. Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière hatte erklärt, er befürwortete den Einsatz von Ganzkörperscannern an Flughäfen für den Fall, dass sie die Persönlichkeitsrechte der Passagiere „vollumfänglich wahren" und gesundheitlich unbedenklich seien. Der Süddeutschen Zeitung sagte der CDU-Politiker, derzeit würden neuartige Geräte entwickelt, die die Körperstrukturen der Passagiere unklarer darstellten, gefährliche Gegenstände aber dennoch erkennen könnten. Ob und wann solche Geräte zur Serienreife gelangen, werde sich noch in diesem Jahr entscheiden. Zusätzlich machte der Bundesinnenminister beim informellen Rat der EU-Justiz- und Innenminister bereits Ende Januar in Toledo den Vorschlag, den Körperscanner zukünftig auf deutschen Flughäfen als freiwilliges Angebot für Fluggäste ­ein­zusetzen. Alternativ solle jeder auch die Möglichkeit haben, sich vom Personal - wie bisher - abtasten zu lassen. Auf diese Art und Weise könne man testen, ob die neue Technologie bei der Bevölkerung auf Akzeptanz stoße. Der Minister rechnet damit, dass im Sommer entsprechende Scanner für die Testphase zur Verfügung stehen, und macht sich generell für eine europaweite Einführung der Geräte stark.


Gepäckscreening verbessern
Aufsichtsbehörden in Europa und in den US fordern von Flughäfen und Fluglinien eine 100 %ige Reisegepäckkontrolle. Üblicherweise wird das gesamte Gepäck mit Röntgenstrahlen durchleuchtet. Das Gefahrenpotential durch Sprengstoffe verdoppelt die Anforderungen, und es ist für Ungeübte nicht leicht, im Röntgenbild Sprengstoff zu identifizieren. Die neueste Gerätegeneration nutzt gleich vier Röntgenquellen und kann auch Flüssigkeiten entdecken. Die Röntgenstrahler erzeugen damit mehrere unabhängige Bild- und Datenergebnisse. Dadurch gelingt eine Sprengstoffdetektion, die auf der rechnergenerierten Bestimmung des relativen Atomgewichts und der Dichte der Materialien basiert. Für die optische Gepäckprüfung stehen dem Sicherheitspersonal zwei Bildergebnisse zur Verfügung. Sie bieten die detaillierte Darstellung des Gepäckinhalts aus zwei sich deutlich unterscheidenden Perspektiven. Zusätzlich werden durch Zoll und Polizei Sprengstoff- und Drogen-Suchhunde zur Gepäck- und Frachtkontrolle eingesetzt.


Sicherheitskoordination
Alle Sicherheitsaufgaben verlangen gut ausgebildetes Personal, das neben dem zuständigen Wirtschaftsministerium, der Bundes- und Landespolizei und dem Zoll unterschiedliche Aufgaben übernimmt. Luftsicherheitsassistenten führen die Körper- und Gepäckkontrollen gemäß § 5 LuftSiG durch. Das Gesetz schreibt vor, sowohl Passagiere als auch deren Gepäck auf gefährliche und verbotene Gegenstände zu durchsuchen. Der Flughafenbetreiber richtet eine Sicherheitszen­trale ein und erfüllt je nach Standort mit eigener Airport Security und privaten Sicherheitsdiensten u. a. noch folgenden Sicherheitsaufgaben:

  • Überwachung des Vorfeldes und des Geländes
  • Streifendienst und Objektschutz, Personal- und Warenkontrollen
  • manuelle Nachkontrollen und Sonderüberprüfungen
  • Überwachung und Durchsuchung von Sicherheitsbereichen
  • mehrstufige Reisegepäckkontrollen, Werttransporte
  • Kontrollabfertigung von Privatflugzeugen
  • Kontrollen im First-class-Terminal und Kon­trolle von VIP-Gästen
  • Verkehrsdienst im Terminalbereich
  • Interventionskräfte und Baustellenabsicherung.

Erst die lückenlose Koordination aller Sicherheitsaufgaben kann ein engmaschiges Sicherheitsnetzwerk schaffen.


Luftsicherheit durch Flughafenbetreiber
An deutschen Flughäfen werden die Aufgaben der Luftsicherheit vom Flughafenbetreibern selbst, deren Tochtergesellschaften oder von unterschiedlichen privaten Anbietern durchgeführt, die die Voraussetzungen nach dem LuftSiG erfüllen. Hinzu kommt, dass der jeweilige Flughafenbetreiber gem. § 8 LuftSiG die Aufgabe hat, alle Personen und deren mitgeführten Gegenstände (auch Werkzeuge) und alle Fahrzeuge an den Übergängen vom öffentlichen Bereich oder dem Betriebsbereich in den sicherheitsempfindlichen Bereich auf dem gleichen Niveau zu kontrollieren, wie dies für Passagiere vorgeschrieben ist. Hierzu haben die Flughafenbetreiber sog. Critical Parts ausgewiesen, die nur über eigens dafür konzipierte Kontrollstellen zu erreichen sind. Damit wird gewährleistet, dass neben Passagieren auch auf dem sog. Vorfeld oder in sicherheitsempfindlichen Bereichen der Terminals arbeitende Personen (Bedienstete, Mitarbeiter von Drittfirmen) in gleicher Weise kontrolliert sind und damit Angriffe auf den Luftverkehr aus diesem Personenkreis möglichst ausgeschlossen werden können.

 

Dazu hier die Meinung von Dipl.-Verw. Erich Keil, Vorsitzender der Geschäftsführung FraSec Security Services GmbH, einer 100 %igen Tochter der Fraport AG: „Wir betreiben alle einen sehr hohen Aufwand sowohl in personeller als auch in monetärer Hinsicht und springen auf jede technische Neuerung. Jedoch sollte vor der Einführung neuer Technik nicht die politische Ansicht, sondern eine objektive Beurteilung der Technik stehen, um auch einen tatsächlichen Sicherheitsgewinn aus der Einführung ziehen zu können. Aus meiner Sicht sollten sich die zuständigen Behörden innerhalb der EU und in Deutschland für die Zukunft auch darüber Gedanken machen, welche Alternativen (z. B. Formen des Profilings) bestehen, um Passagiere zu überprüfen und die Technik als Additiv nutzen. Profiling wird in verschiedenen Ländern bereits erfolgreich angewandt. Die Selektion von Personen und deren professionelle Überprüfung könnte damit zum Herausfiltern möglicher Verdächtiger dienen. Somit könnte eine Verbindung aus Profiling und passender Technik eine bessere Überprüfungsmöglichkeit darstellen, als das bisher im Rahmen unserer Kontrollen möglich ist."


Luftsicherheit durch private ­Dienst­leister

Die Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen e. V. (BDWS) haben in den letzen Jahren immer mehr Dienstleistungen an Verkehrsflughäfen übernommen und erfüllen ebenfalls die nötigen Anforderungen an die sog. Aviation Security. Wolfgang Waschulewski, Präsident des BDWS, bestätigt diese Entwicklung und erklärt dazu: „Zurzeit sind täglich ca. 15.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter privater Sicherheitsdienstleister an deutschen Verkehrsflughäfen im Einsatz. Davon allein 6.600 Luftsicherheits­assistenten für Fluggast- und ­Gepäckkontrollen nach Paragraph 5 Luftsicherheitsgesetz. Die Bedeutung der privaten Sicherheitsdienstleister für die Sicherheit im Flugverkehr wurde auf den 2. Luftsicherheitstagen des BDWS, die erstmalig mit dem Bundespolizeipräsidium durchgeführt wurden, deutlich. 170 Experten aus Politik, von Behörden und Gewerkschaften sowie Flughafenbetreibern, Fluglinien und Dienstleistern trafen sich zum Gedankenaustausch in Potsdam. Dabei unterstrich der Präsident der Bundespolizei, ­Matthias Seeger, dass die privaten Sicherheitsdienstleister ein verlässlicher Partner in der Luft­sicherheit sind. Nur eine enge Abstimmung aller Sicherheitsakteure im Flugverkehr kann die ­Aspekte Sicherheit, Reisefreundlichkeit und Wirtschaftlichkeit in Einklang bringen."


Personenscanner von Smiths-Heimann
Wir fragen den Vice-President von Smiths-Heimann, Bernhard Semling, zum Stand der Technik der Personenscanner und zu der Frage inwieweit seine Firma Detektionsgeräte entwickelt, die unter Beachtung von Persönlichkeitsrechten optimale Ergebnisse erzielen. Bernhard Semling erklärt dazu: „An der Entwicklung von Personenscannern arbeiten wir schon seit mehreren Jahren und sind zuversichtlich, dass diese Technologie noch in diesem Jahr für den operativen Einsatz bereitsteht. Die oberste Priorität ist es dabei, den hohen Sicherheitsanspruch mit gesundheitlicher Unbedenklichkeit und dem Schutz der Privatsphäre zu verbinden. Für eine neue automatische Auswertungssoftware erwarten wir die Serienreife demnächst, sodass wir damit dann in die Erprobung gehen können. Diese wird dann nur noch eine Videoaufnahme der angezogenen Person zeigen, bei der ein roter Rahmen den Bediener auf versteckte Gegenstände hinweist. In Kombination mit geschultem Personal und anderen ergänzenden Technologien am Checkpoint erwarten wir dadurch einen deutlichen Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit."


Sicherheitsmaßnahmen rechnen sich
Sky Marshalls, Rasterfahndung und Körperscanner - auch nach dem Bombenalarm am Münchner Flughafen rüsten Politiker und Polizei bei der Sicherheit auf. Die EU-Innenminister vereinbarten mit ihrer US-Kollegin Janet Napolitano schärfere Kontrollen. Aber auch modifizierte Körperscanner sind nötig. Wenngleich der Widerstand dagegen noch groß ist, müssen sich Fluggäste künftig auch in Deutschland auf strengere Sicherheitskontrollen einstellen, möglicherweise auch mit solchen Techniken. Das heißt auch zusätzliche Leibesvisitationen der Passagiere und längere Wartezeit beim Einchecken. Durchsuchungen an Flughäfen sind wichtig und notwendig. Wer diese Maßnahmen durchführt, ist dem Passagier egal, wenn sie zügig, korrekt und gründlich ausgeführt werden. Unabhängig vom Anbieter sind alle Sicherheitsmaßnahmen an Flughäfen Bestandteil der Unternehmensphilosophie der Betreiber und der Fluggesellschaften. Niemand kann es sich leisten, bei der Sicherheit zu sparen oder lebenswichtige Kontrollen zur Routine werden zu lassen. Hervorragende Ausbildung des Personals und die neuste technische Hilfsmittel sind für die gesamte Branche lebenswichtig. Kein Fluggast würde unsichere Verhältnisse am Boden oder in der Luft akzeptieren, auch wenn solche Maßnahmen Zeit und Geld kosten. Langfristig gesehen rechnen sich solche wichtigen Präventionskosten immer. Das Flugzeug ist nach wie vor das sicherste Verkehrsmittel der Welt und soll es auch bleiben.

 

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