Brandschutz

Feuerlöschsprays: Interview mit Wilfried Velten, Brandschutzberater bei Deutsche Post DHL

05.11.2013 - Die Deutsche Post DHL setzt seit ­einiger Zeit Feuerlöschsprays in ­ihren Arbeitsstätten bis zu einer ­bestimmten Deckenhöhe ein, in ­denen eine normale Brandgefährdung besteht. Vo...

Die Deutsche Post DHL setzt seit ­einiger Zeit Feuerlöschsprays in ­ihren Arbeitsstätten bis zu einer ­bestimmten Deckenhöhe ein, in ­denen eine normale Brandgefährdung besteht. Vorher hat sie die Sprays ausführlich getestet - nicht nur mit Brandschutzbeauftragten, sondern auch mit willkürlich ausgewählten Beschäftigten. GIT-SICHERHEIT.de ­befragte dazu Wilfried Velten, Brandschutzberater bei Deutsche Post DHL.

GIT-SICHERHEIT.de: Herr Velten, lassen Sie uns zunächst einmal einen Eindruck vom Gesamtkonzept bei Deutsche Post DHL zur Ausstattung mit Feuerlöschern gewinnen. Wie sieht das im Einzelnen aus?

Wilfried Velten: Auf sichere Arbeitsplätze legen wir bei Deutsche Post DHL (DPDHL) großen Wert. Wir stellen das Arbeitsschutzgesetz immer in den Vordergrund und treffen für unsere Arbeitsstätten die Maßnahmen, die zur Brandbekämpfung erforderlich sind. Wir benennen als Arbeitgeber die Beschäftigten, die Aufgaben der Brandbekämpfung übernehmen. Die Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der benannten Beschäftigten stehen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden Gefahren.

Feuerlöschsprays sind ja Feuerlöscher im Sinne der DIN EN 3-1 - und zwar soweit es um Entstehungsbrände geht. Welchen Stellenwert haben Sie in Ihrem Konzept?

Wilfried Velten: Die Arbeitsstättenregel ASR A2.2, Maßnahmen gegen Brände, verwendet den Überbegriff Feuerlöscheinrichtungen und legt fest, dass Feuerlöscheinrichtungen im Sinne der Regel tragbare oder fahrbare Feuerlöscher, Wandhydranten und weitere handbetriebene Geräte zur Bekämpfung von Entstehungsbränden sind. In unserer Gefährdungsbeurteilung kommen wir zwangsläufig zu dem Ergebnis, dass das nach DIN EN 3 zertifizierte Löschvermögen eines Feuerlöschgerätes entscheidend ist. Deshalb werden bei uns Feuerlöschsprays auch als gleichwertige Feuerlöscheinrichtungen behandelt.

Wo setzen Sie die Feuerlöschsprays ein?

Wilfried Velten: Wenn in unseren Arbeitsstätten die Deckenhöhe bis zu ca. 3,5 m beträgt und eine normale Brandgefährdung besteht, setzen wir Feuerlöschsprays ein.

Wenn wir von Feuerlöschsprays sprechen, haben wir ja Entstehungsbrände im Auge. Was darunter zu verstehen ist, ist in der
Arbeitsstättenregel ASR A2.2, Maßnahmen gegen Brände, legal definiert. Wie lässt sich das ­in der Praxis abgrenzen - auch vom ­Mitarbeiter?

Wilfried Velten: Der Begriff Entstehungsbrand ist in der Arbeitsstättenregel ASR A2.2 wie folgt beschrieben: Entstehungsbrände im Sinne dieser Regel sind Brände mit so geringer Rauch- und Wärmeentwicklung, dass noch eine gefahrlose Annäherung von Personen bei freier Sicht auf den Brandherd möglich ist. Wenn ein Arbeitgeber diese Definition heranzieht, kommt er sofort zu dem Ergebnis, dass die ihm unterstellten Beschäftigten bei Ausbruch eines Brandes nur sehr, sehr wenig Zeit haben, diesen Brand selbst zu bekämpfen. Das kann bedeuten, dass bei einem Brand in einem Büro nur weniger als eine Minute zur Verfügung steht, um Löschmaßnahmen durchzuführen. Der Brand wird dann zwar noch in der Entstehungsphase sein, die Rauchentwicklung kann aber schon so groß sein, dass die Beschäftigten sich dem Brand nicht mehr gefahrlos annähern können.

Sie haben vor Anschaffung der Feuerlöschsprays hausinterne Tests gemacht. Wie sahen diese Tests aus?

Wilfried Velten: Ich habe erstmals auf der Interschutz 2010 in Leipzig Feuerlöschspraydosen gesehen und mir diese gemeinsam mit meinen Brandschutzberaterkollegen angeschaut. Ich selbst habe zuerst bei meiner Heimatfeuerwehr Tests gemacht, die mich sehr überzeugt haben. Wir haben von Anfang an darauf geachtet, dass wir nur solche Feuerlöschersprays in die engere Wahl gezogen haben, denen von der MPA Dresden ein Löschvermögen von mindestens 5A gemäß DIN EN 3 bescheinigt wurde und die ein GS-Zeichen besitzen. Im Rahmen der Ausbildung unserer Brandschutzbeauftragten haben wir dann die verschiedensten kleinen Brände mit Material der Brandklasse A (z. B. Holz und Papier), mit brennbaren Flüssigkeiten, z. B. Lacke oder Verdünnungen (Brandklasse B), oder Speisefette oder -öle (Brandklasse F) angezündet. Es handelte sich nicht um genormte Brände, sondern vielmehr um Brandszenarien, wie sie uns in unseren Arbeitsstätten hin und wieder vorkommen. Unseren Brandschutzbeauftragten und später auch willkürlich ausgewählten Beschäftigten haben wir die Feuerlöschersprays ohne jegliche Einweisung in die Hand gedrückt und gefordert: „Löschen!"

Was kam dabei heraus?

Wilfried Velten: Wir haben vor allem auch den zweiten großen Vorteil der Feuerlöschersprays beobachten können: Die Feuerlöschersprays wurden von jedem unserer Lehrgangsteilnehmer sofort intuitiv und richtig bedient. Alle waren von der großen Löschleistung, genau wie wir selbst, überrascht.

Welche Vorteile der Sprays sind für Sie am wichtigsten?

Wilfried Velten: Zunächst einmal lassen sie sich schon mit geringsten Schulungsmaßnahmen von den Beschäftigten intuitiv bedienen. Sie sind außerdem sehr leicht, sodass auch schwächere Beschäftigte sowie Menschen mit Behinderung ohne Weiteres mit ihnen zurechtkommen. Die Sprays können - abgesehen von Arbeitsstätten mit Rollstuhlfahrern - auch in einer Höhe von bis zu 1,80 m aufgehängt werden, sodass man sich nicht daran stoßen oder verletzen kann.

Wie sieht es mit dem Löschvermögen aus?

Wilfried Velten: Feuerlöschsprays haben ein Löschvermögen von z. B. 5A oder 8A nach DIN EN 3. Das sind eine bzw. zwei Löschmitteleinheiten. Das scheint auf den ersten Blick ein Nachteil zu sein. Wenn ich aber die für einen Bereich nach ASR A2.2 erforderlichen Löschmitteleinheiten auf viele Feuerlöschersprays aufteile, habe ich so von allen Arbeitsplätzen aus nur wenige Schritte zu einem Feuerlöscher. Das ist ein ganz entscheidender Vorteil. Die bisher üblicherweise eingesetzten Feuerlöscher haben Löschvermögen von 13A oder 21A, z. T. auch noch deutlich mehr. Dann habe ich in einem Bereich wenige zwar hochleistungsfähige Feuerlöscher, muss aber den Feuerlöscher aus Entfernungen von bis zu 20 m heranholen. Und das ist ein entscheidender Nachteil gegenüber den Feuerlöschsprays.

Welche Qualitätsmerkmale muss ein brauchbares Feuerlöschspray bieten?

Wilfried Velten: Das Löschmittel muss für die in unseren Arbeitsstätten vorkommenden brennbaren Stoffe geeignet sein. Das Löschvermögen muss von einer in Deutschland zugelassenen Material-Prüfanstalt zertifiziert sein. Die Sprays müssen sehr einfach zu bedienen sein - denn das spart Zeit und damit Kosten bei der Ausbildung der Brandschutzhelfer. Die Feuerlöschsprays sollen möglichst fünf Jahre wartungsfrei sein, das spart Instandhaltungskosten. Außerdem müssen die Feuerlöschsprays das GS-Zeichen besitzen.

Nun ist in der ASR A2.2 eine Grundausstattung mit Feuerlöschern mit mindestens sechs Löschmitteleinheiten vorgeschrieben worden - anders als in privaten Haushalten. Ist das sinnvoll aus Ihrer Sicht?

Wilfried Velten: Der nach DIN EN 3 genormte Brandklasse-A-Brand für ein nachzuweisendes Löschvermögen von 21A, daraus ergeben sich sechs Löschmitteleinheiten, ist viel zu groß, um als Entstehungsbrand bezeichnet zu werden. Die Prüfbedingungen in einer mindestens 8 m hohen Halle mit einer allseits ungehindert zugänglichen Brandstelle und dem nach oben abziehenden Brandrauch haben nichts zu tun mit den Entstehungsbränden, die die ASR A2.2 beschreibt. Aus meiner Sicht ist ein Entstehungsbrand, der von Beschäftigten noch ohne Gefährdung ihrer Gesundheit gelöscht werden kann, viel kleiner als der nach DIN EN 3 genormte kleinste Brand für brennbare Stoffe der Brandklasse A, nämlich der 5A-Brand. An dieser Stelle muss ich hinweisen auf jährlich mehrere Hundert Brandtote in Deutschland. Weit über 90 % davon verlieren im privaten Wohnumfeld ihr Leben. Es wäre fahrlässig, für den privaten Bereich Feuerlöscher oder auch Feuerlöschersprays mit einer Löschleistung zuzulassen, die kleiner ist als das für Arbeitsstätten zu fordernde kleinste Löschvermögen von 5A bzw. einer Löschmitteleinheit. Entsprechende Normungsvorhaben wie die DIN Spec 14411 sollten sofort ersatzlos eingestellt werden. Wir haben die DIN EN 3. Und die ist ausreichend, um das Löschvermögen entsprechend leistungsfähiger Feuerlöscher und Feuerlöschersprays zu prüfen.

Solange ein Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung erstellt und die Feuerlöschsprays die daraus folgenden Erfordernisse erfüllen, bewegt es sich ja im Rahmen der Vorschriften?

Wilfried Velten: Genau das sind ja die Forderungen des Arbeitsschutzgesetzes. Der Arbeitgeber hat für jede Arbeitsstätte zu ermitteln, welche Gefährdungen mit der Arbeit verbunden sind und welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Er kann dann von den Vorgaben der ASR A2.2 abweichen, wenn er auf andere Weise die Gefährdungen bei der Entstehungsbrandbekämpfung so beseitigt oder verringert, dass dabei das gleiche Schutzniveau wie in der ASR erreicht wird. Wir bei Deutsche Post DHL gehen sogar davon aus, dass wir durch unsere Gefährdungsbeurteilung ein höheres Schutzniveau erreichen als bei Anwendung der ASR A2.2.

Es leuchtet im Grunde ein, dass ein normaler Mitarbeiter eher mit dem Feuerlöschspray umgehen kann als mit einem schweren Feuerlöscher. Sind nicht überhaupt sehr wenige Mitarbeiter in der Lage, die schweren Geräte zu benutzen? Wie ist das bei der Deutschen Post geregelt?

Wilfried Velten: Bei Deutsche Post DHL und ihren Vorgängern wurde schon in den 60er und 70er Jahren des letzten Jahrhunderts eine angemessene Zahl von Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöschern ausgebildet. Die Ausbildung war und ist dem jeweiligen Risiko angepasst und wurde und wird immer von den eigenen Brandschutzbeauftragten durchgeführt. Trotzdem konnten wir immer wieder feststellen, dass es auch bei einer intensiven Ausbildung zu lange gedauert hat, bis die teils sehr schweren Feuerlöscher in Betrieb genommen werden konnten. Die Beschäftigten haben dann auch immer wieder gesagt, dass sie trotz Ausbildung im Ernstfall eine Hemmschwelle überwinden mussten. Sie haben immer wieder die nicht einheitlichen und schwer zu handhabenden Auslösevorrichtungen bemängelt. Hier sind wir überzeugt, dass sich dies durch den Einsatz von Feuerlöschsprays entscheidend verbessern wird.

Herr Velten, vielen Dank für das Gespräch.

Zusatzinfo aus der Redaktion: Feuerlöschsprays bewegen die Gemüter in der Brandschutzwelt. Von der Feuerwehr jedoch bereits getestet und daraufhin empfohlen wurde und wird das Produkt des Unternehmens Prymos (www.prymos.com). Bei der Polizei ist es ebenfalls im Einsatz.