Security

Telenot: KfW präzisiert Anforderungen für Zuschüsse

24.08.2021 - Die Förderbank KfW hat die Kriterien für die Vergabe von Zuschüssen für den Einbau von elektronischer Sicherheitstechnik präzisiert, das teilt Telenot mit.

Die neuen Richtlinien betonen, dass der Zuschuss aus dem Programm 455-E nur dann gewährt wird, wenn neben den einzelnen Produkten auch das komplette System eine Anerkennung besitzt. Vielen Fachbetrieben ist diese Notwendigkeit immer noch nicht bewusst. Den Schaden haben die Verbraucher: Der erwartete Zuschuss wird verweigert, die Sicherheitslösung weist Lücken auf. Mit dem Programm 455-E unterstützt die Bank auch den Einbau von Schutzmaßnahmen gegen Einbrüche. Die Gewährung der finanziellen Hilfen ist an verschiedene Bedingungen geknüpft. Im Bereich der elektronischen Sicherheitstechnik ist es beispielsweise notwendig, dass das eingebaute System den Anforderungen der Normen DIN VDE 0833 sowie DIN 50131 entspricht. Für die heute beliebte Integration von Smart-Home-Anwendungen in elektronischer Sicherheitstechnik verweist die KfW auf die DIN VDE V 0826-1.

Seit Anfang Mai müssen ausführende Handwerksunternehmen die fachgerechte Umsetzung aller Maßnahmen sowie die Einhaltung der genannten Normen mit der sogenannten „Fachunternehmerbestätigung“ bescheinigen. Damit unterstreicht die Bank die seit einigen Jahren geltende Anforderung, dass alle bei einer elektronischen Sicherheitslösung verwendeten Komponenten zertifiziert sein müssen. Genauso müssen Planung, Umsetzung und Service dieser Systeme durch entsprechend geschulte und zertifizierte Fachbetriebe durchgeführt werden. Da sich die genannten Normen an den Standards der VdS Schadenverhütung orientierten, sei für verwendete Einzelkomponenten die VdS-Geräteanerkennungsnummer (G-Nummer) zwingend notwendig, und der Fachbetrieb müsse ein entsprechendes Zertifikat nach DIN 16763 „Dienstleistungsnorm für Sicherheitsanlagen“ nachweisen, was durch die Anerkennung des Fachbetriebs durch den VdS gegeben ist, so Alexander Balle, Sicherheitsexperte von Telenot.

Zudem hat die KfW in der neuen Fachunternehmerbestätigung die Anforderungen für Smart-Home-Anwendungen in elektronischer Sicherheitstechnik entscheidend präzisiert. Denn aus dem Satz „Bei der Scharf- und Unscharfschaltung wird die Zwangsläufigkeit von der vorgenannten Norm eingehalten lässt sich ableiten, dass auch das Zusammenspiel aller Komponenten im gesamten System zuverlässig sein muss. Dieses Zusammenspiel der einzelnen Komponenten in einem funktionierenden smarten Alarmsystem wird auch durch den VdS geprüft und in der Systemanerkennungsnummer (S-Nummer) festgehalten. „Die KfW unterstreicht damit unmissverständlich, dass einzelne Produkte, das komplette System sowie auch der umsetzende Fachbetrieb zertifiziert sein müssen, damit der Förderzuschuss 455-E gewährt werden kann“, so Alexander Balle.

Dass diese Präzisierung notwendig ist, zeigt der Blick in die Angebote verschiedener Hersteller. Zwar tragen deren einzelne Produkte teilweise eine G-Nummer; doch die für die Bezuschussung notwendige S-Nummer fehlt häufig, beziehungsweise tragen nur zwei oder drei Produkte eine G-Nummer. Somit lässt sich gar kein vollumfängliches Gesamtsystem, in dem alle Bestandteile zugelassen sind, zusammenstellen. Und dennoch werben diese Hersteller mit der Fördermöglichkeit durch die KfW. Dies komme ganz klar einer Täuschung der Verbraucher gleich, so Alexander Balle. Wenn die einzelnen Komponenten nicht reibungslos zusammenspielen, entstehen Lücken im Sicherheitssystem, die es Einbrechern leicht machen, in ein Gebäude einzudringen.

Alexander Balle nimmt dabei nicht nur die Hersteller in die Pflicht. Auch zahlreiche Fachbetriebe kämen hier ihrer notwendigen Sorgfaltspflicht nicht nach. Denn immer noch werden Lösungen an Endverbraucher verkauft und verbaut, die trotz klarem Kundenwunsch nicht förderfähig sind und zudem keinen ausreichenden Schutz für Leib und Leben sowie Hab und Gut leisten. Zu dieser Sorgfaltspflicht zählt Alexander Balle auch, dass sich Fachbetriebe und Hersteller darum kümmern, Schwachstellen schnellstmöglich zu beseitigen. Damit solche Sicherheitslücken erst gar nicht entstehen, gehört es für Telenot seit vielen Jahren zum Standardverfahren, Produkte und Systeme den Testverfahren des VdS Schadenverhütung zu unterziehen. Erst die Kombination von G- und S-Nummer gibt dem Verbraucher die Sicherheit, dass alle technischen Anforderungen, die von der KfW verlangt werden, erfüllt sind. Zudem erfüllen auch alle rund 480 autorisierten Telenot-Stützpunkte die von der Förderbank geforderte Zertifizierung.

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