Security

PCS begrüßt Entscheidung des EuGH zur Arbeitszeiterfassung

Nach dem EuGH-Urteil vom 14.05.2019 zur verpflichtenden Zeiterfassung empfiehlt PCS die Einführung einer elektronischen Zeiterfassung: Diese moderne Variante der früheren Stempeluh...

Nach dem EuGH-Urteil vom 14.05.2019 zur verpflichtenden Zeiterfassung empfiehlt PCS die Einführung einer elektronischen Zeiterfassung: Diese moderne Variante der früheren Stempeluhr schafft Transparenz über geleistete Arbeitsstunden, unterstützt HR bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung und ermöglicht eine flexible Arbeitszeitgestaltung. Aktuelle Zeiterfassungsterminals liefern Beschäftigten und Unternehmen exakte Personaldaten und Arbeitszeitsalden als Grundlage für eine dynamische Gleitzeitregelung. Die RFID-Ausweise für die Zeiterfassung schaffen außerdem Mehrwert durch smarte Applikationen wie Follow-me-Printing, Access-Lösungen und Kantinenabrechnung. Mitarbeiter im Außendienst nutzen einfach das Smartphone oder den Webbrowser zur Zeiterfassung.

PCS begrüßt Entscheidung des EuGH als richtigen Schritt
Der Europäische Gerichtshof fordert die Erfassung aller Arbeitszeiten. Mit Blick auf die Gesundheit der Beschäftigten stärkt der EuGH damit das Grundrecht der Arbeitnehmer auf Einhaltung der Höchstarbeitszeiten und der täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten. Das Unternehmen begrüßt dieses wegweisende Urteil zum Arbeitnehmerschutz. Das Unternehmen sieht zahlreiche Vorteile bei der Nutzung eines Zeiterfassungssystems.

Vorteile einer Zeiterfassung sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber
Die täglichen Zeitbuchungen bringen zunächst Transparenz und Dokumentation über die geleistete Arbeitszeit. Wird dazu eine Gleitzeitregelung umgesetzt, können sehr flexible Beschäftigungsmodelle verwirklicht werden. Im Sinne von Arbeit 4.0 werden so fein justierte Personaleinsatzpläne realisiert, die Auftragsspitzen mit Mehrarbeit abgefedert, während in ruhigeren Zeiten Überstunden abgebaut werden. Flexible Arbeitszeiten kommen Arbeitnehmern auch in Phasen privater Verpflichtungen entgegen, während Unternehmer die bessere Auslastung des Personals schätzen.

Intus Zeiterfassungsterminals mit RFID und Touch sind mehr als eine „Stechuhr 4.0“
Die früheren „Stempeluhren“ haben ausgedient. Die Arbeitszeiten werden heute an multifunktionalen RFID-Zeiterfassungsterminals gebucht. Zeiterfassungsterminals wie das Intus 5600 überzeugen in der direkten Mitarbeiter-Kommunikation über die Bedienung per Touchscreen, Farbdisplay und Lautsprecher. Statt Stempelkarte dient eine RFID-Karte zur Buchung. Diese Mitarbeiterausweise sind der Dreh-und Angelpunkt in der Unternehmensorganisation: Sie verbinden die Zeiterfassung mit der Bezahlung in der Kantine oder mit dem Access Management. Sie öffnen Mitarbeiterspinde oder autorisieren den Drucker zum Follow-Me-Printing. Wird die Karte für die Unternehmenssicherheit genutzt, können zum Beispiel direkt während der Zeitbuchung tagesaktuelle Zutrittsrechte vom Zeiterfassungsterminal auf den Ausweis geschrieben werden.

Außendienst und Home-Office nutzen die mobile Zeiterfassung per Inus FTC
Auch die Mitarbeiter im Home-Office oder im Außendienst nehmen an der Zeiterfassung teil: mit der mobilen Zeiterfassung Intus FTC können Buchungen über das Smartphone, Telefon oder den Webbrowser erledigt werden. Mit dieser Lösung entfallen händische Listen oder Korrekturen. Die mobilen Zeitdaten werden in die Zeitwirtschaft weitergeleitet, so lassen sich stationäre und mobile Zeiterfassungssysteme einfach verbinden.

Software- und Systemhauspartner bieten Workforce Management und Personaleinsatzplanung
Als Hersteller von Zeiterfassungsterminals kooperiert das Unternehmen mit mehr als 100 Software- und Systemhäusern. Diese HR-Spezialisten bieten ein breites Portfolio für alle Branchen und Unternehmensgrößen und realisieren Workforce Management, Personaleinsatzplanung und Arbeitszeiterfassung im Sinne des EuGH-Urteils

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