Brandschutz

GfS: EH-Funktürwächter sorgt für Sicherheit am Notausgang

Notausgänge dürfen laut Gesetzgeber nicht verschlossen werden. Sie müssen frei und leicht für jedermann zu öffnen sein, um im Gefahrenfall das Gebäude schnell verlassen zu können. ...

Notausgänge dürfen laut Gesetzgeber nicht verschlossen werden. Sie müssen frei und leicht für jedermann zu öffnen sein, um im Gefahrenfall das Gebäude schnell verlassen zu können. Andererseits verleiten offene Notausgangstüren oft zur unberechtigten Benutzung. Daher sollten diese Türen mit geprüften Notausgangssicherungssystemen versehen werden. Diese ermöglichen die Flucht aus dem Gebäude und bauen gleichzeitig eine Hemmschwelle gegen eventuellen Missbrauch auf. Der gemäß DIN EN 179 vom Materialprüfungsamt Nordrhein-Westfalen geprüfte EH-Türwächter des Hamburger Fluchtwegspezialisten GfS-Gesellschaft für Sicherheitstechnik wird diesen Anforderungen gerecht.

In Verschlussstellung sichert der batteriebetriebene EH-Türwächter die Türklinke am Notausgang, jedoch könnte die Tür im Notfall, gemäß DIN EN 179, in einem Öffnungsvorgang geöffnet werden. Beim Herunterdrücken der Türklinke verschiebt sich das Gerät senkrecht nach unten, die Tür geht auf, gleichzeitig ertönt Alarm.

Zur Gewährleistung der Gebäudesicherheit reicht ein Signal an der betreffenden Tür jedoch oft nicht aus. Zentral überwachte Gebäude erfordern zusätzlich eine Meldung von weiteren im Haus installierten Signalgebern, was z.B. mit dem GfS EH-Funktürwächter realisiert werden kann.

Beim GfS EH-Funktürwächter wird neben einem örtlichen Alarm ein Funksignal abgesetzt. Ein integrierter Funksender überträgt dieses Funksignal innerhalb einer Reichweite von bis zu ca. 30 m, je nach örtlicher Gegebenheit, kabellos an einen Empfänger, der dieses z.B. an eine externe Sirene/Blitzleuchte, ein Anzeigetableau oder ähnliches, weiterleitet. Sofern die Entfernung zwischen dem EH-Funktürwächter und dem Empfangsgerät mehr als 30 m beträgt, können Funkrepeater (Verstärker) eingesetzt werden, die das Funksignal jeweils um bis zu weitere 30 m verlängern.

Der Alarm wird quittiert, indem eine berechtigte Person mit dem Geräteschlüssel den GfS EH-Funktürwächter in seine Grundstellung versetzt.

Der GfS EH-Funktürwächter ist gemäß DIN EN 1125 auch für Stangengriffe erhältlich und kann optional mit einem Voralarm ausgerüstet werden. Aufgrund seiner stabilen Metallausführung ist er langlebig und wartungsarm. Verdeckt liegende Schrauben wirken einer eventuellen Sabotage zuverlässig entgegen. Der Hersteller gewährt fünf Jahre Garantie.

 

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