Brandschutz

FireAngel: Frist zur Anbringung von Rauchwarnmeldern läuft in NRW 2016 ab

Hauseigentümer in Nordrhein-Westfalen müssen bald nachrüsten: Am 31. Dezember 2016 läuft die Frist für die Anbringung von Rauchwarnmeldern in Bestandsbauten ab. Für neue und modern...

Hauseigentümer in Nordrhein-Westfalen müssen bald nachrüsten: Am 31. Dezember 2016 läuft die Frist für die Anbringung von Rauchwarnmeldern in Bestandsbauten ab. Für neue und modernisierte Häuser gilt die Pflicht bereits seit April 2013. Am Freitag den 13. November, dem bundesweiten Rauchmeldertag der Kampagne „Rauchwarnmelder retten Leben“, kam der Wartung der Geräte eine signifikante Bedeutung zu. Denn allein mit der Anschaffung von Rauchwarnmeldern ist es nicht getan.

Rauchwarnmelder sind sicherheitstechnische Produkte, die jährlich gewartet und geprüft werden müssen, um die langfristige Funktionsbereitschaft sicherzustellen. Dabei reicht es nicht aus, nur einmal den Prüfknopf zu drücken. So schreibt die deutsche Anwendungsnorm für Rauchwarnmelder in Wohnhäusern, Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung eine Kontrolle mit Anforderungen sowie ein Wartungsprotokoll für die Wohnungswirtschaft vor.

 

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