Safety

Asecos: F90-Sicherheitsschränke für Metallpulver

Asecos hat die wichtigsten Punkte für die sichere Lagerung von Metallpulvern bei der additiven Fertigung zusammengestellt. Eine neue Richtlinie des VDI (3405 Blatt 6.1.) zur Anwend...

Asecos hat die wichtigsten Punkte für die sichere Lagerung von Metallpulvern bei der additiven Fertigung zusammengestellt. Eine neue Richtlinie des VDI (3405 Blatt 6.1.) zur Anwendersicherheit in der additiven Fertigung betreffe Betreiber von Fertigungsanlagen, die Metallpulver durch Laser-Strahlschmelzen verarbeiten. Sie fasst sicherheitstechnische Regeln und Gesetze zusammen und gibt Empfehlungen zur Umsetzung. Ergänzend wurde Blatt 6.2 als Entwurf veröffentlicht, das insbesondere die Anwendersicherheit bei der additiven Verarbeitung von Polymerpulvern behandelt.

Laut VDI solle ein Zusammenlagerungsverbot von Pulvermaterialien beachtet werden. Bei den Einschränkungen zum Zusammenlagern von Stoffen verweist die Richtlinie auf das Technische Regelwerk für Gefahrstoffe. Neben der TRGS 509 und der TRGS 510 findet sich ein Hinweis auf das Online-Tool www.zusammenlagerung.de/. Dieses stellt anhand von Stoffklassen übersichtlich dar, welche Stoffe zusammengelagert werden dürfen und welche getrennt werden müssen. Die Richtlinie nennt als Beispiel für ein Zusammenlagerungsverbot Aceton (Stoffklasse 3) und Aluminiumpulver (Stoffklasse 4.3). Doch auch ohne Lösungsmittel kann es für das Zusammenlagern unterschiedlicher Metallpulver produktbezogene Vorgaben und Einschränkungen geben.

Zudem sollten Sicherheitsschränke verwendet werden, auch für kleinere Mengen Metallpulver. Für das Lagern größerer Mengen Metallpulver werden Sicherheitsschränke vom Typ F90 empfohlen, denn diese Schränke mit einer Feuerwiderstandsfähigkeit von mindestens 90 Minuten können als Lagerabschnitt gelten. Pulvermengen am Arbeitsplatz sollten auf den Tagesbedarf beschränkt werden. Die Richtlinie befasse sich auch mit der Sicherheit beim Vorbereiten und beim Wiederaufbereiten von Pulvermaterialien, etwa dem Sieben und Umfüllen, sowie dem Betrieb der Maschinen und Anlagen. Besonderes Augenmerk gilt hier den Reinigungsvorgängen, z.B. den Anforderungen an Trockensauger und Nassabscheider.

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