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Unternehmensstrafrecht: Bundesregierung legt veränderten Gesetzentwurf vor

29.10.2020 -

Die Bundesregierung legt einen veränderten Gesetzentwurf für das geplante Verbandssanktionengesetz vor. Bundesrat hat Änderungswünsche durchgesetzt. Der Untertitel des Entwurfs lautet: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft.

Im Frühjahr 2020 hatte die Bundesregierung einen ersten Referentenentwurf für ein Unternehmensstrafrecht vorgelegt. Im Grunde hat sie nach dem alten Rechtsgrundsatz "Societas delinquere non potest", wonach Gesellschaften nicht die Befugnis haben eine Straftat zu begehen, gehandelt. Dieser Entwurf wurde im September im Bundesrat beraten, jedoch von den Bundesländern mehrheitlich mit Änderungsforderungen zurücküberwiesen. Aus der Wirtschaft kam von Verbänden, den Industrie- und Handelskammern, sowie großen Unternehmen massive Kritik an dem Gesetzesvorhaben. Forderungen nach einer Streichung des Entwurfs setzten sich jedoch nicht durch.

Wie die Bundesregierung sagt, kommt die die Neuregelung dem Entwurf zufolge der ganz großen Mehrheit der Unternehmen in Deutschland zugute, die sich rechtstreu und lauter verhält. Unternehmen, die dies nicht tun, schädigten den Ruf der Wirtschaft insgesamt und schwächten bei Ausbleiben einer angemessenen Reaktion zugleich das Vertrauen in den Rechtsstaat. Dem solle mit der Neuregelung entgegengewirkt werden.

Der zweite Entwurf wird nun in die parlamentarische Beratung gehen. Die ASW Norddeutschland wird diesen Prozess beobachten und sich zusammen mit dem ASW Bundesverband an einer späteren Verbändeanhörung beteiligen.

Den neuen Gesetzentwurf können Interessierte auf der Webseite des Bundestags einsehen.

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