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Fluorfreie Schaummittel: VdS-Richtlinien überarbeitet

15.07.2022 - Die überarbeiteten Richtlinien VdS 3124 schaffen zusammen mit der neuen VdS 3896 mehr Transparenz und Verständlichkeit bei der Prüfung und Zertifizierung von Schaummitteln.

Sie beschreiben die brandphysikalischen Leistungsanforderungen an Schaummittel für den Einsatz in Löschanlagen bei verschiedenen Anwendungsfällen. Die Richtlinien VdS 3124 „Schaummittel – Anforderungen und Prüfmethoden“ beschreiben die notwendigen Prüfungen für Schaummittel zur Verwendung in ortsfesten Wasserlöschanlagen nach den Richtlinien VdS CEA 4001, VdS 2108 und VdS 2109.

Der Fokus bei der Überarbeitung der VdS 3124 lag darin, das Prüf- und Anerkennungsverfahren für Schaummittel im Zusammenspiel mit den neu erschienenen VdS 3896 verständlicher und transparenter darzustellen. Die neue Fassung beinhaltet daher keine technischen Änderungen. Die VdS-Richtlinien zur Planung und Einbau von stationären Wasserlöschanlagen (VdS CEA 4001, VdS 2108 und VdS 2109) forderten bisher noch generell „filmbildende Schaummittel“. Die Formulierung wurde in den im Januar 2021 erschienenen Überarbeitungen angepasst: Nun wird gefordert, „für den Anwendungsbereich anerkannte Schaummittel“ einzusetzen.

Alle generellen Anforderungen, inklusive die an die Löschwirksamkeit dieser „filmbildenden“ Schaummittel, waren bisher in den Richtlinien VdS 3124 [2] zur Anerkennung und zum Einsatz von Schaummitteln in stationären Löschanlagen festgeschrieben. So konnten fluorhaltige Schaummittel auf Grundlage von Normbrandversuchen mit Schwerschaum auf brennbaren Flüssigkeiten nach DIN EN 1568-3 für bestimmte Anwendungsfälle zertifiziert werden, sofern gewisse Leistungsparameter wie Löschleistungsstufe und Rückbrandbeständigkeit erfüllt waren. Da diese Prüfungen aber weder die korrekte Applikationsart der eigentlichen Löschanlagentechnik mit den zugehörigen Bauteilen berücksichtigten noch die daraus resultierenden Löschmitteleigenschaften abprüften, mussten geeignetere Methoden gefunden werden, die insbesondere auch geeignet sind, fluorfreie Schaumlöschmittel zu bewerten.

Diese brandphysikalischen Leistungsanforderungen an Schaummittel für den Einsatz in Löschanlagen bei verschiedenen Anwendungsfällen, wie „Kunststoffrisiken“ oder „brennbare Flüssigkeiten“ (polar/nicht-polar), wurden im Zuge der Überarbeitung der VdS 3124 in eigene Richtlinien ausgegliedert: Die als VdS 3896 „Wirksamkeitsnachweise für Schaummittel“ erschienenen neuen Richtlinien definieren – zunächst für drei Anwendungsfälle – entsprechende Prüfszenarien, um die Schaummittel einer Leistungsprüfung mit Berücksichtigung der jeweiligen Applikationsart und -rate auf dem eigentlichen Brandgut zu unterziehen.

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