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EU-Spielzeugverordnung: Dekra untersucht Spielzeuge auf Schadstoffe

27.01.2011 - Die neue EU-Spielzeugverordnung und REACH werfen für Hersteller und Händler viele Fragen auf. Dekra berät bei der Internationalen Spielwarenmesse Nürnberg vom 3. bis 8. Februar 201...

Die neue EU-Spielzeugverordnung und REACH werfen für Hersteller und Händler viele Fragen auf. Dekra berät bei der Internationalen Spielwarenmesse Nürnberg vom 3. bis 8. Februar 2011 zu den Anforderungen.

In der Richtlinie 2009/48/EG wird ab Juli 2011 von den Herstellern gefordert, dass diese einen Prozess für interne Qualitätskontrollen bei der Produktion nachweisen. Zudem wird eine technische Dokumentation verlangt. Darin ist darzulegen, dass das Spielzeug den Anforderungen der EU-Spielzeugrichtlinie entspricht. Diese Nachweise können beispielsweise auf Basis eines zertifizierten Qualitätsmanagementsystems aufgebaut werden.

Um Produkt- und Rechtssicherheit zu schaffen, haben die Spielzeugexperten von Dekra einen mehrstufigen Prozess entwickelt. Dabei verknüpfen die Dekra Experten rechtliche Expertise und Wissen zum Qualitätsmanagement mit dem Know-how bei Laboranalysen und mechanischen Prüfungen.

Zunächst werden in einer Ist-Analyse die spezifischen Rechts- und Kundenanforderungen aufgenommen. Dabei wird im ersten Schritt festgestellt, welche Gesetze, Richtlinien und Verordnungen anzuwenden sind. Entsprechend der Analyse kann Dekra Schadstoffprüfungen oder darüber hinaus Nachhaltigkeitsaspekte wie Energiebilanzen oder Ökobilanzen mit berücksichtigen.

Im weiteren Prozess werden das Lieferanten- und Schadstoffmanagement analysiert und optimiert, um sicherzustellen, dass rechtskonforme Materialien für die Produktion eingesetzt werden. Dekra hat dazu das REACH Compliance Management entwickelt. Dieses basiert auf einem Lieferantenmanagementsystem und führt gepaart mit der Expertise und Erfahrung von Dekra zur effizienten Umsetzung der Verordnung. Das System bewertet Lieferanten entsprechend den REACH-Anforderungen. Zudem werden nach einem definierten Auswahlverfahren entnommene Stichproben im Labor untersucht.

Die Dekra Experten unterstützen im Prozess zusätzlich unter anderem durch Dokumentenprüfung, bei der Erstellung von Stoffverbotsspezifikationen, der Prüfung der Verkehrsfähigkeit und der Kennzeichnung von Produkten.

 

 

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