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Dorma und Kaba: Zusammenschluss genehmigt

24.08.2015 - Die zuständigen Wettbewerbsbehörden haben den geplanten Zusammenschluss von Dorma und Kaba ohne Auflagen genehmigt. Damit wird die Ende April 2015 angekündigte Zusammenführung der ...

Die zuständigen Wettbewerbsbehörden haben den geplanten Zusammenschluss von Dorma und Kaba ohne Auflagen genehmigt. Damit wird die Ende April 2015 angekündigte Zusammenführung der beiden Unternehmen voraussichtlich per 1. September 2015 vollzogen werden. Es entsteht eines der globalen Top-3-Unternehmen für Sicherheits- und Zutrittslösungen mit einem Umsatz von über CHF 2 Mrd. (EUR 1.9 Mrd.) und rund 16.000 Mitarbeitenden in mehr als 50 Ländern.

Mit dem deutschen Bundeskartellamt haben die Wettbewerbsbehörden in allen relevanten Ländern den geplanten Zusammenschluss von Dorma und Kaba ohne Auflagen genehmigt. Damit ist eine weitere wichtige Voraussetzung für die Ende April 2015 angekündigte Zusammenführung der Kaba Holding AG mit Sitz in Rümlang (Schweiz) und dem in Ennepetal (Deutschland) ansässigen Familienunternehmen Dorma Holding GmbH + Co. KGaA erfüllt.

Der Vollzug der Transaktion wird nunmehr per 1. September 2015 angestrebt. Riet Cadonau, CEO von Kaba und designierter CEO der dorma+kaba Gruppe: „Wir freuen uns ausserordentlich, dass nur vier Monate nach der Ankündigung bereits der Vollzug der Transaktion erfolgen kann. Dies unterstreicht die industrielle Logik des Zusammenschlusses sowie die Komplementarität der beiden Firmen hinsichtlich Produktportfolio, geografischer Präsenz sowie der Wertschöpfungskette.“ Und Dr. Hans Gummert, Aufsichtsratsvorsitzender von Dorma sowie designierter Verwaltungsrat von dorma+kaba: „Unsere beiden Unternehmen bringen für den Zusammenschluss ausgesprochen gute Voraussetzungen mit. Davon werden alle Anspruchsgruppen profitieren – Aktionäre, Kunden und Partner sowie die Mitarbeitenden.“

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