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DGUV: Arbeitsschutz im Rohbau – kompakt und verständlich

Neue Branchenregel „Rohbau“ bündelt Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen für Verantwortliche auf Baustellen

26.09.2017 - Vom Einfamilienhaus bis hin zur großen Liegenschaft wer auf einer Baustelle tätig ist, hat es mit zahlreichen unterschiedlichen Gewerken, Arbeitsmitteln und Maschinen zu tun. Mit ...

Vom Einfamilienhaus bis hin zur großen Liegenschaft – wer auf einer Baustelle tätig ist, hat es mit zahlreichen unterschiedlichen Gewerken, Arbeitsmitteln und Maschinen zu tun. Mit der neuen Branchenregel 101-601 „Rohbau“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, erhalten Verantwortliche einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Arbeitsschutzbestimmungen, mögliche Gefährdungen und entsprechende Präventionsmaßnahmen für Arbeiten im Rohbau.

Handlungsanweisungen für die sichere Baustelle
Wer ist für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit verantwortlich, wenn mehrere Unternehmen am Bau beteiligt sind? Was sind neben Abstürzen die häufigsten Gefahren im Rohbau und wie kann man diese vermeiden? Welche Maßnahmen sind notwendig, um Beschäftigte vor Schadstoffen, Lärm oder zu großer körperlicher Belastung zu schützen? Auf Fragen wie diese gibt die Branchenregel verständliche Antworten und praxisbezogene Handlungsanweisungen. Verantwortliche erfahren darin das Wichtigste zur Verwendung von Arbeitsmitteln wie Leitern und Gerüsten, zum Einsatz von Maschinen oder auch zu verschiedenen Tätigkeiten des Rohbaus wie beispielsweise Mauer- oder Zimmerarbeiten.

Übersichtliches Arbeitsschutzkompendium für den Rohbau
Im Rohbau muss aufgrund der verschiedenen Gewerke ein sehr umfangreiches Vorschriften- und Regelwerk aus unterschiedlichen Arbeitsbereichen und Quellen beachtet werden. „Die neue Branchenregel bündelt all diese rechtlichen Vorgaben, potenziellen Gefährdungen und Präventionsmaßnahmen übersichtlich in einer einzigen Publikation. Das erleichtert Verantwortlichen die praktische Umsetzung oder die Delegation der Maßnahmen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz“, erklärt Prof. Dr.-Ing. Marco Einhaus, Leiter des Sachgebiets Hochbau im DGUV-Fachbereich Bauwesen. An der Erarbeitung der Branchenregel waren neben Fachexperten der Unfallversicherung insbesondere Vertreter der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände der Bauwirtschaft beteiligt. „Aufgrund der engen Zusammenarbeit liegt uns nun ein Arbeitsschutzkompendium für den Rohbau vor, das von allen Partnern mitgetragen und genutzt wird.“

Die DGUV Regel 101-601 „Branche Rohbau“ kann in der Publikationsdatenbank des DGUV kostenfrei heruntergeladen oder dort als gedrucktes Exemplar bestellt werden.

 

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DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

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