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Deutscher Industriepreis: Mewa gehört zu den Besten

05.05.2017 - Mit einer neuen Technologie, die eine automatisierte optische Qualitätskontrolle von Warnschutzkleidung ermöglicht, hat sich Mewa um den Deutschen Industriepreis beworben. Mit Erfo...

Mit einer neuen Technologie, die eine automatisierte optische Qualitätskontrolle von Warnschutzkleidung ermöglicht, hat sich Mewa um den Deutschen Industriepreis beworben. Mit Erfolg: Die Jury wählte das Unternehmen auf die Top-10-Bestenliste in der Kategorie „Optische Technologie“. Rund 1.000 Firmen hatten sich um die Auszeichnung beworben. Das neuartige Verfahren ermöglicht die automatisierte Kontrolle der Farbeigenschaften und Reflexionswirkung der Kleidung nach der Wäsche: Werden die geforderten fluoreszierenden Werte noch erreicht? Ist die Schutzkleidung normgerecht?

Für die Erfindung wurden spezielle Algorithmen aus dem Bereich Computer-Vision entwickelt. Die Kleidungsstücke laufen über ein Fördersystem und werden von Kameras fotografiert. Eine eigens entwickelte Software wertet die Ergebnisse aus. Das Verfahren wurde vom internen Forschungsteam in Zusammenarbeit mit dem Darmstädter Fraunhofer-Institut entwickelt und zwischenzeitlich als Patent angemeldet. Es findet künftig seinen Einsatz im Bearbeitungsprozess von Warnschutzkleidung in den Mewa-Betrieben. „Die neue Technologie ist eine weitere Innovation aus dem Hause Mewa und ermöglicht es, die internen Prozesse der Qualitätssicherung weiter zu optimieren“, erklärt Uwe Schmidt, Abteilungsleiter Engineering.

Richtige Pflege sorgt für anhaltenden Schutz
Wie jede Kleidung, die regelmäßig getragen wird, geht auch an Warnschutzkleidung der Zahn der Zeit nicht vorbei. Verschmutztes Gewebe oder abgenutzte Reflexstreifen setzen die Erkennbarkeit und damit die Sicherheit der Träger herab; daher muss nach jedem Waschen geprüft werden, ob die Schutzwirkung noch ausreicht. Auch durch nicht sachgerechte Pflege können die Reflexstreifen beschädigt werden oder das fluoreszierende Gewebe seine Wirkung verlieren. Deshalb empfiehlt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung in der Informationsschrift „DGUV Information 212-016 (ehemals BGI/GUV-I 8591) – Information Warnkleidung“, mit der Pflege der Kleidung einen Textil-Dienstleister zu beauftragen, dessen Waschverfahren qualifiziert und validiert sind.

 

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