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Dekra: Übergangsfrist für CLP-Verordnung endet

Neue Kennzeichnung für Chemieprodukte wird Pflicht

20.05.2015 - Das Ende der Übergangsregelung, die eine Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach der alten EU-Zubereitungs-Richtlinie gestattet, steht unmittelbar bevor. Importeure und...

Das Ende der Übergangsregelung, die eine Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach der alten EU-Zubereitungs-Richtlinie gestattet, steht unmittelbar bevor. Importeure und Formulierer von Chemieprodukten wie Reinigern, Klebstoffen, Lacken und Schmierstoffen müssen jetzt ihre Produkte auf die neue Einstufung und Kennzeichnung umstellen, rät Dekra.

Am 1. Juni 2015 endet die Übergangsfrist für die Umstellung nach der neuen CLP (Classification, Labelling, Packaging)-Verordnung (EU-VO Nr. 1272/2008). „Unternehmen, die ihr Sortiment noch nicht auf die Kennzeichnung nach CLP umgestellt haben, sollten jetzt dringend aktiv werden", rät Jochen Dettke, Experte für Chemikalienrecht bei Dekra.

Zuerst muss die Einstufung des Produkts aus der Rezeptur nach den Regeln der CLP-Verordnung ermittelt werden. Eine einfache Umwandlung der bestehenden Produkt-Einstufung nach Zubereitungs-Richtlinie ist nicht ratsam - sie führt häufig zu falschen Ergebnissen. In einigen Fällen müssen auch zusätzliche Laboruntersuchungen durchgeführt werden, da sich auch die zugrundeliegenden Methoden geändert haben.

Aus der Einstufung ergeben sich dann die Kennzeichnung mit Piktogrammen und Signalwort sowie die H-Sätze (Gefahren) und P-Sätze (Vorsichtsmaßnahmen). Diese Angaben werden im Sicherheitsdatenblatt und auf dem Etikett dokumentiert. Beim Sicherheitsdatenblatt ist zusätzlich zu beachten, dass sich das Format des Abschnitts 2 ändert, die alten „R-Sätze" werden nicht mehr abgedruckt.

Die Einstufung des Produkts kann in einigen Fällen schärfer ausfallen als bisher. So wird die augenätzende Wirkung häufiger auf dem Etikett zu sehen sein als bisher. Formulierer sollten daher prüfen - ggf. mit Unterstützung von Experten - ob durch eine Anpassung der Rezeptur die Einstufung als „ätzend" vermieden werden kann. Ähnliches gilt für die Einstufung als „akut toxisch" sowie für die Einstufung als „leicht entzündbar".

Bei diesen Aufgaben unterstützt Dekra die Importeure und Formulierer. Experten erstellen Sicherheitsdatenblätter und Gefahrstoffetiketten und beraten Formulierer bei der Umstellung nach CLP. Außerdem beraten die Dekra-Experten bei der Sicherstellung der Verkehrsfähigkeit ihrer Produkte. Chemische Analysen können in den Dekra Laboratorien durchgeführt werden. Weitere Informationen unter www.dekra.de/chemiehandel

 

 

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