Corona-Schutz aus dem Dekra Labor

01.04.2020 -

Dekra Testing & Certification in Essen ist eines von zwei Laboren in Deutschland, die geeignet sind, nach einem neu erstellten Prüfgrundsatz Corona-Schutzmasken zu prüfen. Das Ziel ist es, Schutzmasken, die bislang nicht das erforderliche CE-Kennzeichen tragen können, mit gezielten Tests im Kampf gegen das Corona-Virus verfügbar zu machen.

Auf Empfehlung der EU-Kommission 2020/403 vom 13. März 2020 können die Marktaufsichtbehörden vereinfachte Verfahren für die Beschaffung von so genannten Corona-Masken definieren. Durch das Schnellverfahren sollen technisch taugliche Masken von den Marktaufsichtsbehörden zur Bereitstellung genehmigt werden können. Das bedeutet, dass Masken, die bislang nicht den aufwändigen Prozess des gemäß PSA-VO EU 2016/425 erforderlichen EU-Konformitätsbewertungsverfahrens durchlaufen haben, ausnahmsweise dem deutschen Markt verfügbar gemacht werden können.

Dekra ist mit ihrem Speziallabor in Essen eine der beiden Stellen, die in Deutschland als notifizierte Stellen für Atemschutzmasken, oder FFP- Masken, anerkannt sind. Die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik ZLS in München hat nun Dekra und das Institut für Arbeitsschutz der DGUV aufgefordert, einen verkürzten Prüfgrundsatz zu erstellen. Das Ziel ist es, ein schnelles Verfahren zu schaffen, das eine technische Aussage über den Schutz vor Corona-Viren erlaubt und von der Marktaufsichtsbehörde akzeptiert wird.

Dekra prüft seit dem 23. März bereits die ersten Muster mit dem erarbeiteten Prüfgrundsatz in ihrem Labor. Dekra tritt dabei nicht als zertifizierende Stelle auf, sondern fertigt einen Prüfbericht und bestätigt die Übereinstimmung mit dem Prüfgrundsatz, unabhängig von Standards oder der PSA-Verordnung.
 

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