Corona-Krise: BDSW fordert Lohnfortzahlungsentlastung

12.03.2020 -

Der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) fordert eine umfassende und kurzfristig greifende Entlastung von Sicherheitsdienstleistungsunternehmen angesichts der Corona-Krise. Die von der Bundesregierung im Konjunkturpaket beschlossenen Maßnahmen würden den Mitgliedsunternehmen akut nicht helfen, so Hauptgeschäftsführer und geschäftsführendes Präsidiumsmitglied Dr. Harald Olschok. Insbesondere gäben diese keine Antwort auf die massiv steigenden Lohnfortzahlungskosten. Hier würde eher heute als morgen eine Regelung gebraucht, die für die personalstarke Sicherheitsbranche greift.

Die Große Koalition müsse das Konjunkturpaket daher deutlich mehr auf die unterschiedlichen Phasen eines Epidemie- bzw. Pandemie-Verlaufs ausrichten. In der jetzigen Situation der akuten Virus-Ausbreitung, die nach Experten-Schätzungen noch weiter zunehmen und länger andauern würde, stünden für die Mitgliedsunternehmen des Verbands die steigenden Krankenzahlen und damit verbundenen Lohnfortzahlungskosten absolut im Fokus. Hier helfe der Sicherheitswirtschaft weder Kurzarbeitergeld noch die finanzielle Unterstützung für Fortbildungen, die mit Blick auf die Corona-Eindämmung ggf. sogar kontraproduktiv wirken könnten. Der Verband fordere daher nachdrücklich, dass das durch die Krankenkassen übernommene Krankengeld bereits ab dem ersten Tag statt aktuell erst nach der sechsten Woche gezahlt werde.

Gleiches gelte für die von der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossenen Möglichkeit, dass sich Mitarbeiter mit leichten Atemwegserkrankungen telefonisch für sieben Tage von ihrem Arzt krankschreiben lassen können. Denn dies habe zusätzlich zur Folge, dass der Krankenstand weiter deutlich steigt, so Olschok. Die vom Koalitionsausschuss beschlossenen Änderungen beim Kurzarbeitergeld seien zwar grundsätzlich zu begrüßen, um mögliche Auftragsverluste abzufedern. Dies könne aber nur der zweite Schritt sein, wenn die beschriebene Entlastung bei der Lohnfortzahlung greift. Dabei verwies der Hauptgeschäftsführer des Verbands auch hier auf notwendige Nachbesserungen, da das Kurzarbeitergeld nicht für sozialversicherungsfreie Beschäftigte gezahlt werde.

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