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BSI weist Sicherheitsbedenken zum neuen Personalausweis erneut zurück

...und: Checkliste für den sicheren Umgang mit dem neuen Perso

23.09.2010 - Während Ministerium und Behörden das Projekt "neuer Personalausweis" als gelungenen Spagat zwischen Datenschutz und Bedienungskomfort würdigen, kommentiert ein CCC-Sprecher: "Was d...

Während Ministerium und Behörden das Projekt "neuer Personalausweis" als gelungenen Spagat zwischen Datenschutz und Bedienungskomfort würdigen, kommentiert ein CCC-Sprecher: "Was die da rauchen, hätten wir auch gern mal". Das Thema wird so heiß diskutiert, dass es sprichwörtlich raucht. Indes: In Gebäuden der Bundesverwaltung - und somit auch im BSI - besteht Rauchverbot, so dass das BSI dem veröffentlichen Wunsch des Chaos Computer Clubs (vgl. http://www.ccc.de, Veröffentlichung vom 21.09.2010 um 22:00:00 Uhr; Zitat: "Was die da rauchen ...") nicht entsprechen kann.

Es war zudem zu erfahren, dass der Bund nicht nur Basis-Lesegeräte fördert, sondern alle drei Typen von Lesegeräten für den nPA: Basis-Kartenleser, Standard-Kartenleser und Komfort-Kartenleser. Informationen zu den Fördermaßnahmen sind unter www.cio.bund.de veröffentlicht, speziell unter "Zuwendungsmaßnahme IT-Sicherheitskit". Wichtig in jedem Fall aus Sicht des BSI: Beim deutschen nPA ist für eine qualifizierte elektronische Signatur ein Komfort-Kartenleser erforderlich.

So weist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die wiederholt in verschiedenen Medien geäußerten Sicherheitsbedenken bei der Verwendung des neuen Personalausweises vehement zurück. Denn der Westdeutsche Rundfunk (WDR) hat in einer vorab zum Magazin "Bericht aus Brüssel" (WDR Fernsehen, 22. September 2010, 21:55 Uhr) veröffentlichten Pressemitteilung angebliche Sicherheitslücken des neuen Personalausweises thematisiert.

Mittelpunkt des geschilderten Angriffsszenarios ist ein mit Schadsoftware infizierter Rechner, auf den ein Unbefugter mithilfe eines Hackerangriffs Zugriff erlangt hat. Ist dieser Angriff erfolgreich, kann der Angreifer unabhängig von der genutzten Anwendung heimlich alle Tastatureingaben oder Bildschirmanzeigen mitlesen. Dies schließt beispielsweise auch das Mitlesen von E-Mails oder anderer Internetkommunikation ein.

Auch eine per PC-Tastatur eingegebene PIN des neuen Personalausweises könnte bei der Verwendung eines Basislesegerätes auf diese Weise mitgelesen werden.

Im Gegensatz zum bisher üblichen Authentisierungsverfahren mittels Benutzername und Passwort kann jedoch beim neuen Personalausweis allein durch Kenntnis der Ausweis-PIN der Angreifer den Personalausweis nicht missbrauchen, da er zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion zudem Zugriff auf die Ausweiskarte selbst benötigt. Eine Änderung der Ausweis-PIN durch den Angreifer wäre nach Erspähen der alten PIN und Zugriff auf die Karte zwar grundsätzlich möglich, würde aber zu einer wahrscheinlichen Entdeckung des Angriffs durch den Inhaber führen, da dessen PIN nicht mehr funktioniert.

Befolgt der Ausweisinhaber die vom Bundesministerium des Innern und vom BSI empfohlenen grundlegenden Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit dem neuen Personalausweis, so sind diese Szenarien auszuschließen. Empfohlen wird insbesondere Folgendes:

1. Anwender sollten eine Personal Firewall und einen leistungsfähigen Virenscanner nutzen und diese stets aktualisieren.

2. Neben dem Browser sollten auch das Betriebssystem und alle weitere eingesetzte Software durch regelmäßige Sicherheitsupdates auf dem neuesten Stand gehalten werden.

3. Der Ausweis sollte nur für die Dauer der tatsächlichen Nutzung auf das Lesegerät gelegt werden.

4. Anwender, die das Gefühl haben, ihre PIN sei ausspioniert oder manipuliert worden, sollten diese an einem nicht infizierten PC oder in der Personalausweisbehörde ändern oder den Ausweis sperren lassen. Dies ist jederzeit auch über eine telefonische Hotline möglich.

Bei der Nutzung des neuen Personalausweises ist die Ausweisfunktion von der Signaturfunktion zu unterscheiden. Kern der Online-Ausweisfunktion ist die gegenseitige Authentisierung von Dienstanbieter und Ausweisinhaber.

Bei der Ausweisfunktion handelt es sich nicht um eine rechtsverbindliche Unterschrift. Technisch ist diese Authentisierung analog zum Vorzeigen des Ausweises gestaltet, insbesondere hat der Dienstanbieter keinen Nachweis gegenüber Dritten über die Verwendung der Ausweisfunktion. Die optional nutzbare rechtsverbindliche Signaturfunktion kann ausschließlich mit einem Komfortlesegerät mit integriertem PIN-Pad und Display verwendet werden und unterscheidet sich damit grundlegend von der Ausweisfunktion.

Zum Vergleich nPA mit SuisseID: Die Funktionen des deutschen Personalausweises und der Schweizer SuisseID sind technisch grundlegend verschieden gestaltet und nicht miteinander vergleichbar, insbesondere lassen sich Aussagen über die SuisseID nicht auf das deutsche System übertragen.

Weitere Informationen zum neuen Personalausweis sowie Tipps zur Vorbeugung von Hackerangriffen sind in Personalausweisportal.de und bsi-fuer-buerger.de abrufbar.

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