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BSI ernennt Genua zum ersten „Qualifizierten Hersteller“ im neuen Zulassungsverfahren

29.03.2019 - Das Unternehmen hat vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Herstellerqualifizierung für das Qualifizierte Zulassungsverfahren erhalten. Das BSI hat das n...

Das Unternehmen hat vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Herstellerqualifizierung für das „Qualifizierte Zulassungsverfahren“ erhalten. Das BSI hat das neue Verfahren eingeführt, um vertrauenswürdigen Herstellern schneller als bisher Produktzulassungen für den Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) erteilen zu können. Dies hilft Behörden und Unternehmen im Geheimschutzbereich, moderne zugelassene IT-Sicherheitslösungen zur Bearbeitung von VS-NfD-Daten einzusetzen.

Genua wirkte bereits an der Testphase des neuen Verfahrens mit und profitiert jetzt von dem schnelleren Ablauf: Dauerte eine Produktzulassung bisher rund ein Jahr, kann ein qualifizierter Hersteller diese innerhalb von ein bis zwei Monaten erreichen. Das Qualifizierte Zulassungsverfahren habe sich in der Praxis hervorragend bewährt, so Matthias Ochs, Geschäftsführer von Genua. Er freue sich über die Einstufung als qualifizierter Hersteller durch das BSI und das damit gezeigte große Vertrauen. Das Unternehmen werde das neue Verfahren intensiv nutzen, um auf Kundenanforderungen im VS-NfD-Bereich schnell mit hochsicheren Lösungen zu reagieren.

Mit dem Zulassungsverfahren weist der Hersteller gegenüber dem BSI nach, dass die Lösungen die hohen Sicherheitsanforderungen für VS-NfD erfüllen. Dazu muss der Hersteller bspw. das Design der Lösung detailliert beschreiben, umfangreiche Tests und Schwachstellen-Analysen durchführen und dokumentieren sowie sichere Entwicklungsprozesse vorweisen.

Qualifizierten Herstellern wird Vertrauen entgegengebracht
Im Qualifiziertem Zulassungsverfahren hat das BSI die Abläufe gestrafft. Das Verfahren besteht jetzt aus zwei Phasen: In der ersten werden einmalig die Entwicklungsumgebung und -prozesse beim Hersteller geprüft. Erfüllen sie die hohen Sicherheitsanforderungen des BSI, kann das Unternehmen als „Qualifizierter Hersteller“ eingestuft werden. Die Prüfung findet dabei auf Basis des international anerkannten Standards der Common Criteria statt.

Die zweite Phase ist die eigentliche VS-NfD-Zulassung einer Sicherheitslösung. Qualifizierte Hersteller müssen dafür zwar genauso viele Nachweise wie im bisherigen Verfahren erstellen, aber die zeitaufwendige Abstimmung mit dem BSI wird deutlich reduziert: Die meisten Dokumente verbleiben ohne Abstimmung beim Hersteller, der in einer Erklärung die vollständige Erstellung der Nachweise und Einhaltung der vorher begutachteten Herstellerentwicklungsprozesse zusichern muss. Dem BSI sind die Nachweise auf Anfrage z.B. bei Audits vorzulegen. Vertrauen gegenüber Qualifizierten Herstellern tritt somit an die Stelle von aufwendigen Abstimmungsrunden unter Aufrechterhaltung des für VS-NfD geforderten Vertrauenswürdigkeitsniveaus des Produktes – dies verkürzt den Zeitraum vom Produkt-Release bis zur Zulassung von rund einem Jahr auf ein bis zwei Monate.
 

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