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Brandschutz in der Personenbeförderung: Mehr Eigenverantwortung der Unternehmen gefordert

25.07.2017 - Seit dem 15. Juni 2015 müssen in Deutschland alle neu zugelassenen Kraftomnibusse nicht nur mit Feuerlöschern, sondern auch mit Brandwarnsystemen für getrennte Räume ausgestattet s...

Seit dem 15. Juni 2015 müssen in Deutschland alle neu zugelassenen Kraftomnibusse nicht nur mit Feuerlöschern, sondern auch mit Brandwarnsystemen für getrennte Räume ausgestattet sein. Kraftomnibusse sind alle Fahrzeuge in der Personenbeförderung, die mehr als acht Sitzplätze außer dem Fahrersitz aufweisen. Während Kraftomnibusse, die vor diesem Stichtag zugelassen wurden, zumindest über funktionsfähige Feuerlöscher verfügen müssen, basiert in kleinen Bussen und Taxis der aktive Brandschutz unverändert nur auf Freiwilligkeit des Fahrzeughalters.

Für hochwertige Kraftomnibusse ist für den Motorraum der zusätzliche Einsatz von automatischen Feuerlöschanlagen anzuraten. Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesverband Brandschutz Fachbetriebe e.V. (bvbf) alle Unternehmen, die in der Personenbeförderung tätig sind, auf, sich aktiv mit den Brandschutzmaßnahmen zu beschäftigen und diese gegebenenfalls zu optimieren.

„Die aktuellen Vorschriften definieren nur das absolute Mindestmaß an Sicherheit“, so Carsten Wege, Geschäftsführer des bvbf. „Wir appellieren daher an das Verantwortungsbewusstsein der Unternehmer, ältere Omnibusse mit Überhitzungs- und Rauchwarnsystemen nachzurüsten und auch solche Fahrzeuge mit Feuerlöschern auszustatten, die weniger als neun Fahrgäste transportieren. Denn im Brandfall zählt jede Sekunde bei der Selbsthilfe für die Personenrettung und den ersten Löschversuch.“

Der Fahrzeughalter haftet für vorschriftsmäßige Wartung der Brandschutzeinrichtungen
Je nach Größe und Bauart des Kraftomnibusses ist mindestens ein betriebsbereiter ABC-Pulver-Feuerlöscher mit einer Löschmittelmenge von 6 Kilogramm mitzuführen. Hierbei ist der Feuerlöscher in unmittelbarer Nähe des Fahrersitzes unterzubringen. Handelt es sich um ein Doppeldeckfahrzeug müssen mindestens zwei 6-kg ABC-Pulver-Feuerlöscher mitgeführt werden, wobei der zweite Feuerlöscher auf der oberen Ebene befestigt sein muss. Für sonstige Kraftwagen der Personenbeförderung sind mindestens 2 kg ABC-Pulver-Feuerlöscher oder 2 Liter AB-Schaum-Feuerlöscher zu empfehlen. Die Überprüfung und Wartung aller Brandschutzeinrichtungen richtet sich im Übrigen nach den Herstellerangaben.

Als betriebsbereit gelten nur Feuerlöschgeräte, die – wie vorgeschrieben – in den letzten zwölf Monaten mindestens einmal gewartet bzw. geprüft wurden und mit einer entsprechenden Prüfplakette versehen sind. Zudem muss das Fahrpersonal mit dem Umgang vertraut sein, was durch regelmäßige Schulungen gewährleitet ist.

Während der Fahrzeughalter für die Ausstattung verantwortlich ist, muss das Fahrpersonal aktiv mit der Handhabung von Feuerlöschern vertraut sein. Wer als Fahrzeughalter oder Fahrzeugpersonal diese Vorschriften verletzt, kann nicht nur zu empfindlich hohen Bußgeldern herangezogen werden. Beim Schadensfall droht darüber hinaus eine Strafanzeige wegen Unterlassung.

Regelmäßige Prüfung der Feuerlöscher mindestens alle 12 Monate
Ob und wann ein Feuerlöscher das letzte Mal kontrolliert wurde, kann man auf der der Prüfplakette lesen. Feuerlöscher in Bussen müssen mindestens alle 12 Monate von einem Sachkundigen überprüft werden. Hierdurch wird die Funktionssicherheit gewährleistet. Neben der sachkundigen Geräteprüfung führen viele Brandschutz-Fachbetriebe auch Löschübungen für die Kraftfahrer durch.