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BDWS: Neuer Anlauf beim Mindestlohn für Sicherheitsdienstleistungen

17.02.2011 - Der Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen (BDWS) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) haben am Freitag, den 11. Februar 2011 in Berlin einen neu...

Der Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen (BDWS) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) haben am Freitag, den 11. Februar 2011 in Berlin einen neuen Mindestlohn-Tarifvertrag für die bundesweit rund 170.000 Beschäftigten im Sicherheitsgewerbe unterschrieben.

„Nun muss die Politik endlich handeln und die vereinbarten Mindestlöhne für allgemeinverbindlich erklären", forderte BDWS-Präsident Wolfgang Waschulewski. Nach dem Willen der Tarifvertragsparteien beginnt die erste Erhöhungsstufe der Löhne am 1. Juni 2011.

„Es ist gut, dass wir uns für die Beschäftigten im Sicherheitsgewerbe auf einen bundesweiten Mindestlohn geeinigt haben, nachdem sie lange Zeit unter besonders prekären Bedingungen arbeiten mussten. Mit der Allgemeinverbindlichkeit können wir Lohndumping und überlangen Arbeitszeiten in der Branche einen Riegel vorschieben", sagte ver.di-Vorstandsmitglied Petra Gerstenkorn.

Die beiden Tarifvertragspartner haben kurz nach der Unterzeichnung des Tarifvertrags den Antrag bei Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen gestellt, diesen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich zu erklären.

Petra Gerstenkorn und Wolfgang Waschulewski sind optimistisch, dass der Tarifausschuss bei einer erneuten Befassung mit dem Tarifvertrag dem Antrag zustimmen wird. Dann sei die Bundes¬regierung gefordert, durch den Erlass einer Rechtsverordnung diesen Mindestlohn-Tarifvertrag zeitnah für alle in- und ausländischen Sicherheitsunternehmen verbindlich vorzuschreiben. Nur so können Beschäftigte und Unternehmen in Deutschland bei der vollständigen Arbeitnehmerfreizügigkeit ab 1. Mai 2011 ausreichend vor Dumping-Konkurrenz geschützt werden.

Dabei, so Gerstenkorn und Waschulewski, gehe es nicht darum, ausländischen Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu verwehren. Der Wettbewerb müsse aber nach den Regeln in Deutschland und nicht denen in anderen Ländern mit deutlich geringeren Stundengrundlöhnen geführt werden. Sonst drohe eine Erosion unseres jahrzehntelang entwickelten Tarifsystems und die Ausbildungsbemühungen des deutschen Sicherheitsgewerbes werden torpediert.

Die neuen Mindestentgelte führen insbesondere für die Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter in den neuen Bundesländern in den nächsten Jahren zu deutlichen Lohnerhöhungen. Der Mindestlohn-Tarifvertrag beginnt in den untersten Lohngruppen mit einem Stundengrundlohn von 6,53 Euro. Er führt über mehrere Stufen auch in den Tarifgebieten mit den derzeit niedrigsten Untergrenzen zu einem einheitlichen Branchenmindestlohn von 7,50 Euro bis spätestens zum 1. Januar 2013. Die höchsten Mindestlöhne liegen derzeit bei 8,46 Euro in Baden-Württemberg und 8,00 Euro in Bayern. Diese steigen bis zum 1. Januar 2013 auf 8,90 Euro beziehungsweise 8,42 Euro.

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