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BDSW fordert Politik zum Handeln auf

11.12.2014 - Im Hause der Bundespressekonferenz forderte BDSW-Präsident Gregor Lehnert die Politik heute zum Handeln auf.Die skandalösen Vorfälle in nordrhein-westfälischen Flüchtlingsheimen hä...

Im Hause der Bundespressekonferenz forderte BDSW-Präsident Gregor Lehnert die Politik heute zum Handeln auf.

Die skandalösen Vorfälle in nordrhein-westfälischen Flüchtlingsheimen hätten gezeigt, dass das Gewerberecht für die Tätigkeit der privaten Sicherheitsdienste völlig ungeeignet sei. „Heute werden nicht nur Flüchtlingsheime, sondern zunehmend auch Schulen und Kindergärten, Universitäten, Wohnviertel, Jobcenter, Gerichte, Friedhöfe und sogar Kirchen durch private Sicherheitsdienste geschützt", so Lehnert.

Eine Verschärfung der rechtlichen Grundlagen, angemessene Vergabekriterien und eine regelmäßige Zuverlässigkeitsprüfung aller Sicherheitskräfte seien dringend erforderlich. Nur so könne gewährleistet werden, dass seriöse und leistungsfähige Sicherheitsunternehmen diese schwierigen Aufgaben erfolgreich wahrnehmen und „Schwarze Schafe" ausgegrenzt werden.

Des Weiteren fordert der Verband erneut, dass die Zuverlässigkeitsüberprüfung regelmäßig (z. B. jährlich) durch die zuständige Ordnungsbehörde erfolgt. Außerdem müsse der Gewerbezugang zum Sicherheitsgewerbe deutlich verschärft werden. „Jeder zukünftige Unternehmer muss ein Mindestmaß an Qualifikation vorweisen können. Nur so kann das Qualitätsniveau der Sicherheitsdienstleistungen durchgängig verbindlich angehoben werden", so der BDSW-Präsident.

„67 % aller Deutschen (63 % der Männer, 71 % der Frauen) halten private Sicherheitsdienste für unverzichtbar für die Innere Sicherheit in Deutschland, das habe eine repräsentative Umfrage des INSA-Meinungstrends ergeben", so Lehnert. Die Polizei sei mit dem Schutz der Bevölkerung überfordert (65 % der Befragten), mehr als die Hälfte der Befragten (56 %) sieht private Sicherheitsdienste als sinnvolle Ergänzung zur Polizeiarbeit an.

Die aktuellen Herausforderungen in der Inneren Sicherheit erfordern eine enge und kooperative Zusammenarbeit zwischen der Polizei und der privaten Sicherheit. Dies sei, so Lehnert, nur dann möglich, wenn die Zuständigkeiten für die privaten Sicherheitsdienste bei den Innenbehörden gebündelt werden. Eine wirksame Prävention und Gefahrenabwehr sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Diese könne nicht funktionieren, wenn die private Sicherheit im Gewerberecht geregelt werde. „Hier sind die Innenminister gefordert, tragfähige rechtliche Grundlagen zu schaffen. Sie müssen ihrer innenpolitischen Verantwortung endlich gerecht werden", so Lehnert abschließend.

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