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BAuA informiert über neue Arbeitsschutzverordnung

Beschäftigte vor elektromagnetischen Feldern schützen

05.10.2016 - Die neue Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern Umsetzung der europäischen Richtlinie 2013/35/EU. So lautet der Titel einer Informationsveranstaltung, zu der die B...

"Die neue Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern – Umsetzung der europäischen Richtlinie 2013/35/EU". So lautet der Titel einer Informationsveranstaltung, zu der die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) am 8. November 2016 einlädt. Die Umsetzung der europäischen Arbeitsschutzrichtlinie über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder (EMF) in nationales Recht läuft. Die Veranstaltung informiert detailliert über den aktuellen Stand der Umsetzung in Deutschland. Die Anwendung der neuen Verordnung wird an Beispielen aus der Praxis einschließlich der Auswirkungen auf die Gefährdungsbeurteilung erläutert. Interessierte Arbeitsschutzakteure wie Sicherheitsbeauftragte, Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Arbeitsmediziner oder Vertreter der Sozialpartner werden so frühzeitig in die betriebliche Umsetzung der neuen EMF-Arbeitsschutzverordnung einbezogen.

Beschäftigte sind immer häufiger elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern am Arbeitsplatz ausgesetzt, da die Anwendung dieser Felder in verschiedensten Verfahren ständig zunimmt. Neben Informationen zu Auswirkungen von EMF auf den menschlichen Organismus geben BAuA-Experten auf der Veranstaltung Hinweise für die praktische Tätigkeit von Sicherheitsfachkräften. Dabei geht es auch um Schutzmaßnahmen für Arbeitsplätze wie industrielle Anlagen, an denen Auslöseschwellen überschritten werden könnten. Gegenwärtig bilden das Arbeitsschutzgesetz und die Unfallverhütungsvorschrift DGUV 15 "Elektromagnetische Felder" die Rechtsgrundlage für den Schutz der Beschäftigten. Die neue Arbeitsschutzverordnung sowie dazugehörige Technische Regeln werden die Unfallverhütungsvorschrift in Zukunft ersetzen.

Die Anmeldung ist bis zum 27. Oktober 2016 möglich. Das gesamte Programm und weitere Informationen gibt es unter www.baua.de/termine.

 

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