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ASW: Gesetz über Veranstaltungssicherheit in der Erarbeitung

25.05.2021 - Wie der ASW Norddeutschland mitteilt, soll es in Berlin künftig ein Veranstaltungssicherheitsgesetz geben.

Ein entsprechender Entwurf werde derzeit in seinem Hause erarbeitet, berichtete Innensenator Andreas Geisel (SPD). Dabei soll es sich dem Ressortchef zufolge um eine eigenständige Rechtsvorschrift handeln. Denn Veranstaltungen bräuchten einen sicheren rechtlichen Rahmen. Bislang gebe es in der Bundeshauptstadt kaum Regelungen zu Veranstaltungen auf unbebauten Grundstücken im Freien. Zudem müssten die Genehmigungen für derartige Events derzeit noch bei mehreren verschiedenen Behörden eingeholt werden, da unterschiedliche Fachgesetze einschlägig seien, so Andreas Geisel. Das wolle man im Sinne eines veranstalterfreundlichen Ansatzes ändern. Dabei sollten insbesondere Veranstaltungen in den Blick genommen werden, die mehr als 5.000 gleichzeitig Teilnehmende verzeichneten. Sie sollen künftig eine Veranstaltungsgenehmigung durch das jeweils örtlich zuständige Bezirksamt erhalten. Dadurch würden die bislang erforderlichen mehrfachen Genehmigungsverfahren entfallen. Auch müssten die Veranstalter in Zukunft dann auch keine Sondernutzungserlaubnis mehr beantragen.

                                             

Für Veranstaltungen im Freien, die zwischen 1.000 und 5.000 gleichzeitig Teilnehmende aufweisen, soll es laut Geisel und seinem Staatssekretär Torsten Akmann künftig nur noch eine Anzeigepflicht geben. Bei bezirksübergreifenden Veranstaltungen ist vorgesehen, dass jenes Bezirksamt zuständig ist, wo die Veranstaltung ihren örtlichen Schwerpunkt hat. Mit dem geplanten Veranstaltungssicherheitsgesetz würde Berlin als erstes Bundesland überhaupt eine derartige eigenständige Rechtsnorm schaffen.

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