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Asecos ist AEO C-zertifiziert

10.04.2018 - An das vom Bundesministerium der Finanzen / Generalzolldirektion verliehene Zertifikat AEO sind umfangreiche Voraussetzungen hinsichtlich der Zuverlässigkeit, der Zahlungsfähigkeit...

An das vom Bundesministerium der Finanzen / Generalzolldirektion verliehene Zertifikat AEO sind umfangreiche Voraussetzungen hinsichtlich der Zuverlässigkeit, der Zahlungsfähigkeit sowie der Einhaltung rechtlicher Vorgaben gebunden.

Seit 1. Januar 2008 können Unternehmen, die in der Europäischen Union ansässig und am Zollgeschehen beteiligt sind, den Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten AEO beantragen. Ziel ist die Absicherung der durchgängigen internationalen Lieferkette (supply chain) vom Hersteller einer Ware bis zum Endverbraucher. Hierzu ist eine weltweite Anerkennung des AEO-Status notwendig. Der Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten ist in allen Mitgliedstaaten gültig und zeitlich nicht befristet. Die Einführung des Zertifikates stellt ein wesentliches Element des EU-Sicherheitskonzepts dar.