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ZVEI-Brandschutztag am 16. Januar 2014: Was künftig im anlagentechnischen Brandschutz beachtet werden muss

06.09.2013 - Planung, Recht und dann ist da noch die Praxis - die Welt des anlagentechnischen Brandschutzes dreht sich immer schneller: Brandschutzmaßnahmen, die sich allein oder überwiegend mi...

Planung, Recht und dann ist da noch die Praxis - die Welt des anlagentechnischen Brandschutzes dreht sich immer schneller: Brandschutzmaßnahmen, die sich allein oder überwiegend mit bautechnischen Maßnahmen nicht optimal und wirtschaftlich umsetzen lassen, werden in Zukunft noch häufiger als kombinierte Maßnahmen durchgeführt.

Der anlagentechnische Brandschutz ermöglicht mit neuen Technologien und intelligenten Konzepten ein spezifischeres und detaillierteres Eingehen auf Risiken, auch unter der Betrachtung der Wirtschaftlichkeit, ohne Abstriche bei der Schutzzielerreichung vorzunehmen. Entscheidend ist der optimale Mix von sich in ihrer Wirkung ergänzenden bautechnischen, organisatorischen und anlagentechnischen Brandschutzmaßnahmen. Über die Nutzungsdauer und Nutzungsänderungen einer Anlage oder eines Gebäudes hinweg können Risikoänderungen berücksichtigt werden, ohne in jedem Fall gravierende bauliche Veränderungen vornehmen zu müssen. Hinzu kommt: Neue... Fortsetzung unten...

ZVEI-Veranstaltung "Neuerungen im anlagentechnischen Brandschutz in Planung, Recht & Praxis"

Wann: 16. Januar 2014, 10:30 - 17:00 Uhr
Wo: ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V., Lyoner Straße 9, 60528 Frankfurt am Main

Worum geht es: Die Brandschutztagung dreht sich um aktuelle Neuerungen in Recht und Praxis des vorbeugenden anlagentechnischen Brandschutzes und gibt erste Themenimpulse zur Vertiefung für den FeuerTrutz-Kongress und Messe 2014 in Nürnberg. Die Veranstaltung richtet sich an Planer und Errichter von Brandmeldeanlagen, Sachverständige, Feuerwehren, Architekten und Fachingenieure.

Programm

  • 10:30 - 10:35 Begrüßung der Teilnehmer (Peter Krapp)
  • 10:35 - 11.15 Rechtliche Grundlagen (RA Norbert Küster)
  • 11.15 - 12.00 Brandschutz: Verantwortung und Pflichten für Errichter (Christian Kühn, Schlentzek & Kühn OHG)
  • 12.00 - 12.45 Blitzleuchten nach EN 54-23 (Mark Egbers, Pfannenberg)
  • [12.45 - 13.30 Mittagspause]
  • 13.30 - 14.15 Die Wirkung von Brandmeldeanlagen (Dr. Sebastian Festag, Hekatron)
  • 14.15 - 15.00 RWA und Neuerungen des Bauproduktenrechts (Christoph Kern, D+H Rauchabzug-Lüftung GmbH)
  • [15.00 - 15.15 Kaffeepause]
  • 15.15 - 15.45 Evakuierung im Brandfall (Heinrich Herbster, Hekatron)
  • 15.45 - 16.15 Brandschutz bei Kabeln (Walter Sonnenschein, Prysmian Group)
  • 16.15 - 16.45 Brandgefahren und Brandbekämpfung bei Lithium-Batterien (Christoph Kainz, Wagner Bayern GmbH)
  • 16.45 - 17.00 Einladung FeuerTrutz 2014, Verabschiedung der Teilnehmer (Peter Krapp)

Teilnahmegebühr
€ 150 zzgl. MwSt. für ZVEI-Mitglieder
€ 250 zzgl. MwSt. für externe Teilnehmer
inkl. Lehrmaterial, Mittagessen, Pausengetränke

Weitere Informationen auf der ZVEI-Seite

Hinzu kommt: Neue Technologien und Paradigmen wie der Ausbau der Elektromobilität verlangen eine intensive Auseinandersetzung mit den zugehörigen Sicherheitsaspekten seitens der Hersteller, Planer und Errichter.

Rechtlichen Grundlagen ändern sich, zum Beispiel haben inzwischen bis auf drei Ausnahmen alle Bundesländer eine Pflicht zur Ausstattung von Wohnungen und Wohnhäusern in ihren Landesbauordnungen eingeführt. Mit Regularien wie der Bauproduktenverordnung liegen die ersten Erfahrungen vor. Eine davon ist, dass die EU-Kommission zu regeln hat, wie und unter welchen Bedingungen es den Herstellern künftig erlaubt werden soll, Leistungserklärungen zum Download auf einer Website bereit zu stellen.

Der zuletzt von der EU-Kommission lancierte Vorschlag für diese Frage stößt bislang auf eher wenig Gegenliebe bei den Betroffenen. Neben dieser Grundsatzfrage müssen Hersteller, Planer und Errichter sowie Betrei¬ber unter anderem von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) und Natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsgeräten (NRWG) Änderungen bei maßgeblichen Regelungen zur Leistungserklärung von Bauprodukten berücksichtigen. Seit dem 01.07.2013 liegt mehr Verantwortung bei Planern und Errichtern, denn sie müssen durch die neue europäische Bauproduktenverordnung bei Ausschreibungen viel intensiver als bisher prüfen, ob Bauprodukte für die Verwendung in einem Bauwerk geeignet sind.

Die Errichter bewegen sich an der Schlüsselstelle von rechtlichen Vorgaben und Verpflichtungen einerseits und Zugeständnissen an die Situation vor Ort andererseits. Nicht immer ist das, was Bauherr oder Anlagenbetreiber sich vorstellen, auch mit dem anerkannten Stand der Technik vereinbar; manchmal hinkt das Recht hinter der technischen Innovation her, was erheblichen Rechtsfertigungsbedarf im Einzelfall schafft. Hinzu kommen gelegentliche Zweifel an der Zuverlässigkeit der Anlagentechnik, die mit wissen¬schaftlichen Methoden beseitigt werden können.

Einblicke und Ausblicke zum anlagentechnischen Brandschutz
Die Vernetzung und Dynamisierung geht weiter: Aus der statischen Fluchtweglenkung wird eine dynamische unter Berücksichtigung aller Aspekte von der Alarmierung bis zur Evakuierung von Personen, die ortsunkundig sind oder sich aus verschiedenen Gründen nicht selbst helfen können. Nicht nur der akustische „Smog" macht es schwieriger, ein Alarmsignal wirklich wahrzunehmen und richtig zu deuten, sondern auch Personen mit eingeschränktem Gehör legen es nahe, nach zusätzlichen Alternativen zu akustischen Signalen zu suchen.

Daher werden in der Brandalarmierung inzwischen auch vermehrt optische Signalgeber als Ergänzung zu den akustischen Signalen eingesetzt. In vielen Brandschutzkonzepten, in denen bisher ausschließlich eine akustische Alarmierung vorgesehen wurde, muss nun auch optisch z. B. durch eine optische Alarmierungseinrichtung nach EN 54 Teil 23 gewarnt werden. Die EN 54-23 stellt dabei erstmals auch Anforderungen an die Lichtleistung und Lichtverteilung der optischen Alarmierungseinrichtung.

Die Kabelindustrie hat neue Brandschutzkabel entwickelt, die sowohl die Brandausbreitung eindämmen und geringere Hitze entwickeln als auch weniger Rauch und giftige Gase entstehen lassen. Brandschutzkabel bedeuten somit mehr Zeit für die flüchtenden Menschen und weniger tödliche Gefahren für die Rettungskräfte. Und schließlich erfordern neue Technologien wie Elektromobilität auch neue Antworten vom anlagentechnischen Brandschutz. Elektromobilität ist ohne Brandschutz nicht denkbar; der Anteil an Elektroautos im Straßenverkehr wird aller Voraussicht in den nächsten Jahren langsam aber stetig steigen.

Viele allgemeine Probleme um die Elektromobilität müssen erst noch gelöst werden. Eines davon ist der Brandschutz. Die Hauptpunkte sind der Umgang mit Hochspannung (400 V), die Sicherheitsoptimierung von Batterien gegen Aufprall und Überlastung sowie gegen Feuer. Der ZVEI gewährt beim Brandschutztag 2014 am 16. Januar 2014 Einblicke in diese Themen und gibt Ausblicke auf aktuelle und künftige Schwerpunkte des anlagentechnischen Brandschutzes.

Weitere Infos auch direkt hier:

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