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Zuschuss zum Einbruchschutz erhöht

19.09.2017 - Die KfW-Bankengruppe hat den Zuschuss für Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz in ihrem Produkt Altersgerecht Umbauen Investitionszuschuss erhöht. So erhalten Bürgerinnen und Bürger...

Die KfW-Bankengruppe hat den Zuschuss für „Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz“ in ihrem Produkt „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“ erhöht. So erhalten Bürgerinnen und Bürger, die den Einbruchschutz in Wohnungen und Häusern verbessern möchten, ab sofort mehr Förderung.

Zum 15. September 2017 hat die KfW nun die Zuschusshöhe für Investitionen von 500 Euro bis 1.000 Euro von 10 auf 20 Prozent erhöht. Somit gibt es bei Investitionen von 500 bis 1.000 Euro pro Antrag Zuschüsse in Höhe von 100 bis 200 Euro. Dies soll ein zusätzliches Plus zu der in diesem Jahr herabgesetzten Mindestinvestitionssumme darstellen und vor allem Mietern zugutekommen. Übersteigen die förderfähigen Investitionskosten 1.000 Euro, fördert die KfW die ersten 1.000 Euro mit 20 Prozent und die restlichen Investitionskosten mit 10 Prozent.

Das Geld können sowohl Eigentümer als auch Mieter beantragen und es muss nicht zurückgezahlt werden. Maximal sind Investitionen in Höhe von 15.000 Euro förderfähig. So ist es möglich, je nach Höhe der Investitionskosten, Zuschüsse in Höhe von bis zu 1.600 Euro zu erhalten. „Wir als Fachverband der Schloss- und Beschlagindustrie freuen uns über diese Änderung im Förderprogramm, da so die Bürgerinnen und Bürger in Sachen Einbruchschutz noch mehr unterstützt werden“, sagt Stephan Schmidt, Geschäftsführer des Fachverbandes Schloss- und Beschlagindustrie (FVSB) e.V.

Für den richtigen Einbruchschutz sind einbruchhemmende Haus- und Wohnungstüren mit einem entsprechenden Schloss zu empfehlen. Hier kommen spezielle Schließzylinder, Schutzbeschläge und Schließbleche zum Einsatz. Für bereits vorhandene Türen ist ein Nachrüsten mit einbruchhemmenden Produkten sinnvoll. Bei dem KfW-Förderprogramm gibt es verschiedene Möglichkeiten in den Einbruchschutz zu investieren. Zu den entsprechenden Maßnahmen gehören beispielsweise der Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungstüren, der Einbau von Gegensprechanlagen und Türspionen sowie das Nachrüsten einbruchhemmender Produkte wie Mehrfachverriegelungen, Querriegelschlösser und Zusatzschlösser. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, ist zu beachten, dass der Antrag vor dem Umbaubeginn bei der KfW gestellt werden muss.

Kontakt

FVSB Fachverband Schloss- und Beschlagindustrie e.V.

Offerstr. 12
42551 Velbert
Deutschland

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