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Wolfgang Waschulewski: Weg für Mindestlohn frei

10.03.2011 - Wolfgang Waschulewski, Präsident des Bundesverbandes deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen e. V. (BDWS), begrüßt die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat zur Neureglung von ...

Wolfgang Waschulewski, Präsident des Bundesverbandes deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen e. V. (BDWS), begrüßt die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat zur Neureglung von Hartz IV. „Dadurch", so Waschulewski, „wird endlich auch der Weg für den Mindestlohn für Sicherheitsdienstleistungen frei."

„Ein allgemeinverbindlich erklärter Mindestlohn-Tarifvertrag für Sicherheitsdienstleitungen wäre der Schlusspunkt einer vierjährigen Debatte", so der BDWS-Präsident. Nach der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat im Frühjahr 2009 fallen Sicherheitsdienstleistungen unter das Arbeitsnehmer- Entsendegesetz (AEntG). Nur damit sei es möglich, nationale Arbeitsmarktbedingungen vor dem Hintergrund der ab 1. Mai 2011 geltenden vollständigen Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa zu schützen. „Wenn der Mindestlohn-Tarifvertrag durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für Allgemeinverbindlich erklärt worden ist, gelten die Tariflöhne für alle in- und ausländischen Sicherheitsunternehmen", so Wolfgang Waschulewksi. Es gelten demnach die Regeln am Erfüllungsort.

 

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