Brandschutz

Vorsorgen statt löschen - Brandschutzsachkundige im Unternehmen können Leben retten

17.12.2019 - Es gibt viele Unternehmen, die den Wert betriebsinterner Evakuierungs- und Brandschutzhelfer noch nicht erkannt haben. Die Unübersichtlichkeit der Gesetzeslage führt dazu, dass vie...

Es gibt viele Unternehmen, die den Wert betriebsinterner Evakuierungs- und Brandschutzhelfer noch nicht erkannt haben. Die Unübersichtlichkeit der Gesetzeslage führt dazu, dass viele sich erst gar nicht mit den erforderlichen Sicherheitsfragen auseinandersetzen. Dabei sind speziell geschulte Mitarbeiter der Grundbaustein einer individuellen und bedürfnisorientierten Brandschutzstrategie. Evakuierungs- und Brandschutzhelfer aus dem eigenen Betrieb können im Ernstfall Leben retten. Noch besser ist es, mithilfe eines Brandschutzbeauftragten mit entsprechender Ausbildung diesen Ernstfall von vorneherein zu verhindern.

In einem Gewerbegebiet in Süddeutschland brennt ein kunststoffverarbeitender Betrieb lichterloh. Dank des unermüdlichen Einsatzes der Feuerwehr werden alle Personen in Sicherheit gebracht, das Firmengebäude brennt jedoch vollständig aus. Die Experten vermuten, dass der Brand in einem Mülleimer entstand. Eine kleine Unachtsamkeit verursachte Schäden in Millionenhöhe. „Wären Mitarbeiter in Sachen Brandvorsorge geschult gewesen oder hätte das Unternehmen gar einen Brandschutzbeauftragten gehabt, wäre es niemals zu einem Brand solchen Ausmaßes gekommen“, erklärt Harald Straub, Leiter der Brandschutz-Akademie von Minimax Mobile Services in Bad Urach. Der Pädagoge und Feuerwehrmann ist seit 2011 Leiter der Brandschutz-Akademie. In dieser Position betreibt er Aufklärung rund um den Brandschutz. Seine Erfahrung zeigt: Die Schulung von Brandschutzbeauftragten, Evakuierungs- und Brandschutzhelfern im eigenen Betrieb setzt an, bevor es brenzlig wird: Bei der Erkennung und Eindämmung von Risikofaktoren.

Wer macht was im Ernstfall?
„Nachteile an solchen geschulten Mitarbeitern gibt es nicht“, erläutert Harald Straub. Doch gerade die Kosten und der hohe Aufwand sind Gründe dafür, dass viele Unternehmen vor einem vernünftigen Brandschutz zurückschrecken. „Die Schulung der Mitarbeiter kostet Geld und der Gegenwert zeigt sich nur im Ernstfall - der hoffentlich nie eintritt“, ist eine Begründung, die Straub oft zu hören bekommt. Auch ein anderes Argument hört man seitens der Betriebe häufig: „Bei uns hat es noch nie gebrannt.“ Diese Rechtfertigung steht auf schwachen Beinen, denn pro Jahr gibt es in Deutschland etwa 400 Großbrände. Die entstehenden Schäden übertreffen die Kosten für einen vernünftigen Brandschutz um ein Vielfaches. Die Wichtigkeit der einzelnen Posten wird deutlich, wenn man einen Blick auf deren Aufgabenbereiche wirft.
 
Evakuierungshelfer: Dies sind Mitarbeiter des Unternehmens, die für die Organisation rund um eine Evakuierung zuständig sind. Ihre Aufgabe umfasst die Durchführung einer Evakuierung. Dabei fordern Evakuierungshelfer im Brandfall alle Personen in ihrer Abteilung oder auf ihrer Etage auf, das Gebäude über die gekennzeichneten Fluchtwege zu verlassen. Außerdem unterstützen diese Mitarbeiter Personen, die das Gebäude nicht selbstständig verlassen können. Ohne Evakuierungshelfer besteht die Gefahr, dass nicht alle Personen das Gebäude auf dem schnellsten Wege verlassen oder die Evakuierung unnötig verzögert wird.

Brandschutzhelfer: Der Brandschutzhelfer kann im Falle eines Feuers die zur Verfügung stehenden Geräte effizient bedienen und Entstehungsbrände eigenständig löschen. Hierbei handelt es sich nicht selten um einen Schwelbrand, der beispielsweise durch Defekte in elektrischen Geräten ausgelöst werden kann. Zu den Aufgaben des Brandschutzhelfers gehören insbesondere die Brandbekämpfung und Menschenrettung im Ernstfall, aber auch die Kontrolle der Brandschutzeinrichtungen in seiner unmittelbaren Arbeitsumgebung. Die Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer wird meist in einem Tagesseminar angeboten und sollte alle drei bis fünf Jahre aufgefrischt werden.

Brandschutzbeauftragter: Dieser ist in erster Linie dafür verantwortlich, Brände zu vermeiden. Er ist in allen Belangen des vorbeugenden Brandschutzes ausgebildet. Gleichzeitig unterstützt und berät er den Arbeitgeber beim baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz. Der Brandschutzbeauftragte nimmt eine besondere Stellung im Betrieb ein: Er ist quasi der „Vorgesetzte“ der Brandschutz- und Evakuierungshelfer und behält die übergeordnete Koordination im Blick. Eine Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten ist dementsprechend umfangreicher. Vorgeschrieben sind insgesamt 64 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Zwei weitere Fortbildungstage innerhalb von drei Jahren nach der Grundausbildung sind Pflicht, ansonsten verfällt die Berechtigung.

Der Brand in der süddeutschen Kunststoff-Fabrik macht es deutlich: Durch eine Unachtsamkeit kann schnell eine Notsituation entstehen – und zwar nicht nur für das brennende Gebäude. Durch den entflammten Kunststoff entwickelte sich in kürzester Zeit ein dichter, beißender Qualm, der auch zu den benachbarten Bürohäusern und Lagerstätten des Gewerbegebiets zog. Auch hier stand niemand bereit, der über Evakuierungsmaßnahmen oder gar Brandschutz Bescheid wusste. So blieben alle im Gebäude und setzen sich großer Gefahr aus.

Gesetzeslage unübersichtlich
Die entscheidende Frage ist also: Wann und für wen machen Evakuierungs- und Brandschutzhelfer oder sogar Brandschutzbeauftragte Sinn und wann sind sie sogar ein Muss? Hier ist die Gesetzeslage unübersichtlich und gibt nur bedingt Auskunft über die Pflichten zum Brandschutz. Wer seiner Pflicht nachkommen möchte, muss sich durch verschiedene Verordnungen kämpfen, die alle unterschiedliche Schutzziele haben und aufeinander aufbauen.

Die Grundlage für den deutschen Arbeitsschutz liefert das Grundgesetz. Darauf bauen alle weiteren Gesetze auf, mit denen die Anforderungen an den Arbeitsschutz geregelt werden. Ergänzt wird es durch verschiedene Fachgesetze, so zum Beispiel das Arbeitsschutzgesetz, das die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers regelt. Doch Vorsicht: Zwar wird in §10 des Arbeitsschutzgesetzes gefordert, dass der Arbeitgeber Maßnahmen zur Ersten Hilfe, zur Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten zu treffen hat. Nur stellt diese Verordnung nicht detailliert dar, was genau gemacht werden muss. Der Arbeitgeber muss weitere Regelwerke beiziehen, um den Anforderungen des Gesetzes gerecht zu werden.

Weitere Regelwerke
Dazu gehört auf der einen Seite die Arbeitsstättenverordnung, die wiederum konkretisiert wird durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Hier ist festgelegt, dass sich die Anzahl an benötigten Brandschutzhelfern nach der Größe des Unternehmens und den Räumlichkeiten richten muss. Als Richtwert werden fünf Prozent der Beschäftigten angegeben. Auf der anderen Seite stellt das Baurecht eine Rechtsnorm dar. Darin wird auf Länderebene klar festgeschrieben, wann ein Brandschutzbeauftragter benannt werden muss. So hat der Betreiber eines Industriebaus mit einer Summe der Grundflächen von insgesamt mehr als 5.000 Quadratmetern einen geeigneten Brandschutzbeauftragten zu bestellen. Auch Krankenhäuser oder größere Verkaufsstätten fallen unter diese Regelung.

Zu guter Letzt sind die Regelwerke der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ein fester Bestandteil des betrieblichen Brandschutzes. Neben den verbindlichen DGUV- Vorschriften werden Unternehmer durch Regeln, Informationen und Grundsätze in der Wahrnehmung ihrer Pflichten hinsichtlich Gesundheits- und Brandschutzes unterstützt.  Das hat aber auch Vorteile: Wenn Betriebe einen Brandschutzbeauftragten an Bord haben, und dadurch auch einen hohen Sicherheitsstandard beim Sachwertschutz erreichen, belohnen Feuerversicherungen das oft mit Prämiennachlässen.

Diese große Menge an schwer zu beziehenden Informationen überfordert gerade kleinere Betriebe häufig. Die Kritik: Viele Regelungen sind sehr detailliert und für eine kleine Anzahl von Mitarbeitern schwer durchführbar. Harald Straub rät daher, dass der Arbeitgeber individuell schauen sollte, welcher Brandschutz vor Ort Sinn macht und was man für die Sicherheit von Leben und Firmenbesitz tun muss. Dazu benötigt der Betrieb allerdings ein klares Konzept, das zum Beispiel ein externer Brandschutzexperte liefern kann. Er wird vor Ort die Gegebenheiten prüfen und kompetente Vorschläge machen.

Brandvorsorge und Helfer im Ernstfall
Betriebe, die sich in Sachen Brandschutz neu aufstellen möchten, fangen meist mit Handlöschgeräten an. „Hier sind Feuerlöscher sehr gefragt“, weiß Straub. Doch im Ernstfall bringt der beste Feuerlöscher nichts, wenn geschulte Mitarbeiter für die Brandbekämpfung fehlen. „Viele haben eine Hemmschwelle, einen Feuerlöscher zum ersten Mal zu nutzen. Das sehen wir immer wieder in unseren Seminaren“, berichtet Harald Straub. „Sobald diese Scheu überwunden ist, kann man zusammen üben, wie man das Gerät am besten einsetzt.“ Nach der fundierten Grundausbildung sollten regelmäßig Fortbildungen besucht werden, um das theoretische und praktische Wissen aktuell zu halten.

Wie wichtig das ist, zeigt ein Beispiel: Kaum jemand weiß, dass die Löschdecke mittlerweile überholt ist. Sie wurde für die Benutzung auf Baumwollkleidung konzipiert, heute besteht Kleidung jedoch meist aus Kunstfasern. Drückt man diese mit der Löschdecke eng an den Körper, um die Flammen zu ersticken, schmelzen die Fasern. Die Folge sind noch schwerere Verbrennungen. Moderne Feuerlöscher oder Handfeuerlöscher erweisen sich hier als deutlich sinnvoller. Doch dieses Wissen muss in vielen Unternehmen erst noch ankommen. Auch das gehört zu den Aufgaben des Brandschutzbeauftragten: Den Status quo in Sachen Brandschutz zu prüfen und Verbesserungen vorzuschlagen. So kann durch den Einsatz von engagierten Mitarbeitern der betriebseigene, individuelle Brandschutz fortwährend modernisiert und optimiert werden. Hierfür bietet beispielsweise Minimax Mobile Services unterschiedliche Schulungen und Trainings an.

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