Safety

VDSI und DGAUM veröffentlichen Thesen zur Gefährdungsbeurteilung

19.03.2019 - Das Arbeitsschutzgesetz fordert eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen. Diese Beurteilung wird im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung durchgeführt. In einer öffentlichen Stellun...

Das Arbeitsschutzgesetz fordert eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen. Diese Beurteilung wird im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung durchgeführt. In einer öffentlichen Stellungnahme haben der VDSI – Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit und die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) elf Thesen zu dieser Gefährdungsbeurteilung aufgestellt. GIT SICHERHEIT befragte VDSI-Geschäftsführer Karlheinz Kalenberg zu den Hintergründen.

GIT SICHERHEIT: Herr Kalenberg, ohne Gefährdungsbeurteilung gibt es keinen sinnvoll konzipierten und effizienten Arbeitsschutz. Das werden sicher die meisten unterschreiben. Dennoch haben der VDSI und die DGAUM kürzlich elf Thesen zur Gefährdungsbeurteilung aufgestellt. Was war der Anlass für diese öffentliche Stellungnahme?

Karlheinz Kalenberg: Im betrieblichen Alltag gibt es immer wieder Diskussionen, wie am besten mit der Gefährdungsbeurteilung umgegangen werden soll. Auf der einen Seite sind die unterschiedlichen Aspekte, die aus physikalischen, biologischen, chemischen und psycho-sozialen Gefährdungen entstehen können, auf der anderen Seite muss eine Gefährdungsbeurteilung im Betrieb praktisch umsetzbar sein. Der Ursache-Wirkungsmechanismus muss insgesamt betrachtet und darüber hinaus eventuelle Wechselwirkungen berücksichtigt werden. Diesen gesamtheitlichen Ansatz hat der Gesetzgeber zuletzt 2015 nochmals unterstrichen, in dem er psychische Belastungen als Teil der gesamtheitlichen Gefährdungsbeurteilung explizit erwähnt. Hieraus ergibt sich die zwingende Notwendigkeit, alle Teilaspekte einer umfassenden Gefährdungsbeurteilung zusammenzuführen und gemeinsam zu dokumentieren.

Die Unternehmen stehen gesetzlich in der Pflicht, für wirksame Präventionsmaßnahmen in ihren Betrieben zu sorgen. Sehen Sie hier Defizite in der Praxis?

Karlheinz Kalenberg: Die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung ist unterschiedlich ausgeprägt. Eine Vielzahl der Betriebe hat sich mit der Gefährdungsbeurteilung befasst und das Instrument etabliert. Hier ist noch genau zu prüfen, ob z.B. die aktualisierten Aspekte des Mutterschutzes präventiv berücksichtigt sind – auch wenn keine Schwangerschaft bekannt ist. Bei einer weiteren Gruppe von Betrieben ist die Umsetzung nur rudimentär oder nicht vorhanden. Diese Gruppe bedarf einer besonderen Begleitung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) und den Betriebsarzt. In jedem Fall sollten Betriebe die Gefährdungsbeurteilung als Chance für ein umfassendes Risiko- bzw. Chancenmanagement betrachten, durch die der Betrieb störungsfreier arbeiten kann. Was der Gesetzgeber verlangt, ist nichts anderes als ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess, mit dem Schwerpunkt der Sicherheit und der ungestörten Prozesse.

Lassen Sie uns bei der Gelegenheit noch einmal einen näheren Blick auf den Begriff und die Definition der Gefährdungsbeurteilung werfen.

Karlheinz Kalenberg: Die Gefährdungsbeurteilung beinhaltet die Chance, den Arbeitsprozess systematisch zu betrachten und Optimierungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu finden. Die Gefährdungsbeurteilung ist ein lernender Prozess und somit Teil des betrieblichen Verbesserungsmanagements. Dies führt häufig auch zur Optimierung der Qualität, der höheren Verfügbarkeit der Mitarbeitenden und zu einer umfassenderen Zufriedenheit unter den Beschäftigten.

Das klingt für manchen sicher sehr weit und umfassend. Maßnahmen müssen zudem wirtschaftlich sein. Gibt es hier die Gefahr einer Überforderung – und wie kann man dem begegnen?

Karlheinz Kalenberg: Eine Gefährdungsbeurteilung lässt sich bei einfachen Tätigkeiten sehr übersichtlich und einfach umsetzen. In kleinen Betrieben bzw. bei einfachen Strukturen ist auf die Praxisnähe zu achten, um das sichere Arbeiten zu unterstützen und nicht die Abläufe zu hemmen. Je umfassender die Arbeitsabläufe sind, desto komplexer gestaltet sich oftmals auch die Gefährdungsbeurteilung. Hier ist grundsätzlich die notwendige fachliche und personelle Kapazität vorhanden. Unabhängig von der Komplexität ist die Gefährdungsbeurteilung in jedem Fall vor der Tätigkeit durchzuführen. Im Rahmen der betrieblichen Weiterentwicklung wird sie aber auch niemals fertig werden.

Die Arbeitswelt unterliegt gerade starken Wandlungsprozessen – angetrieben durch Digitalisierung und alles, was unter Industrie 4.0 verschlagwortet wird. Auch Mensch-Roboter-Kooperation gehört hierher. Das macht die Gefährdungsbeurteilung nicht gerade leichter – oder wie sehen Sie das?

Karlheinz Kalenberg: Die Abläufe werden mit der immer stärkeren Vernetzung häufig komplexer. Daher sind die Arbeitsprozesse im Vorfeld detailliert zu betrachten. Teil dieser Betrachtung muss ein Schutzkonzept sein, das aus der erstellten Gefährdungsbeurteilung abgeleitet wurde. Bei den sogenannten 4.0-Anwendungen ist es entscheidend, die Gefährdungen schon bei der Konzeption zu erkennen und bei der Umsetzung zu berücksichtigen. Das Nacharbeiten ist bei komplexen Systemen oftmals fast unmöglich, aber in jedem Fall sehr aufwendig. Zu den genannten Prozessen kommt hinzu, dass Arbeitsschutzmaßnahmen auf immer neue Techniken und Produkte zurückgreifen können. Und auch die relevanten Normen sind recht umfassend und weitgestreut. Das alles erfordert sehr viel Übersicht und Wissen von demjenigen, der Gefährdungsbeurteilungen durchführt.

Gibt es denn genügend Generalisten, die diese Aufgaben ausfüllen können – und wenn nicht, was folgt daraus aus Ihrer Sicht?

Karlheinz Kalenberg: Es gibt keinen, der alles kann. Die richtigen Personen müssen zusammengebracht werden, um die Tätigkeit zu beurteilen. Schon in der Konzeptionsphase muss das Know-how einbracht werden. An dieser Stelle muss jemand koordinieren. Diese Aufgabe kann z.B. die Sifa in der Rolle als Manager für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit übernehmen. Verantwortlich für den Prozess – und damit auch die Gefährdungsbeurteilung sowie die Einhaltung der Regeln – bleibt auf jedem Fall der Unternehmer mit seinen Vorgesetzten. Es lohnt sich, den Aufwand einer Gefährdungsbeurteilung zu betreiben, da es einen höheren Nutzen für das Unternehmen und die Mitarbeitenden bringt. Gesundheit der Mitarbeitenden ist grundlegend für den Erfolg des Betriebes.

Kontakt

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