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VCI: Keine Absenkung von Sicherheitsstandards in der Chemie durch TTIP

24.06.2015 - Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) stellt klar, dass die TTIP-Verhandlungen den europäischen Schutzstandard bei Chemikalien nicht gefährden. Dieser Eindruck wird fälschlich...

Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) stellt klar, dass die TTIP-Verhandlungen den europäischen Schutzstandard bei Chemikalien nicht gefährden. Dieser Eindruck wird fälschlicherweise durch eine neue Veröffentlichung des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) erweckt. Der VCI widerspricht vehement der Unterstellung des BUND, dass Chemieunternehmen einen geringeren Schutz der Bevölkerung vor gesundheitsschädlichen Chemikalien anstrebten.

VCI-Hauptgeschäftsführer Utz Tillmann betont: „Die deutsche chemische Industrie bekennt sich zur europäischen Chemikalienverordnung REACH. TTIP wird auf keinen Fall zu einer Aufweichung von Standards in der Chemikaliensicherheit führen. Die chemierelevanten Regulierungen – TSCA in den USA und REACH in Europa – sind zu unterschiedlich ausgelegt. Eine gegenseitige Anerkennung ist daher nicht möglich.“ Allerdings könnten aus Sicht des VCI Doppelarbeit vermieden und Handelshürden ausgeräumt werden, ohne den Schutzstandard zu beeinträchtigen.

Tillmann verweist in diesem Zusammenhang auf das Anfang Mai veröffentlichte TTIP-Verhandlungspapier der Europäischen Kommission zur regulatorischen Kooperation: „Die Kommission macht darin deutlich, dass Verhandlungen über Annäherungen jeglicher Regulierung nur stattfinden können, wenn keine Standards gesenkt werden und beide Seiten die regulatorische Zusammenarbeit auch tatsächlich wollen.“

Regulierung verzögert sich wegen wissenschaftlicher Definitions- und Abgrenzungsprobleme
Auch die BUND-Aussage, dass sich die Regulierung von Nanomaterialien und hormonell wirksamer Stoffe aufgrund von Industriedruck verzögere, stimmt nicht. Tillmann: „Die anstehende Regulierung von Nanomaterialien und endokrinen Disruptoren verzögert sich wegen wissenschaftlicher Definitions- und Abgrenzungsschwierigkeiten auf Expertenebene. Außerdem läuft die Folgenabschätzung der EU-Kommission – das sogenannte Impact Assessment – zu den entsprechenden Regulierungen derzeit noch.“

Vorsorgeprinzip kann durch TTIP nicht abgeschafft werden
Auch der vom BUND erweckte Eindruck, dass durch TTIP das in der EU geltende Vorsorgeprinzip in Frage gestellt werden könnte, entbehrt jeder Grundlage. Tillmann: „Das Vorsorgeprinzip ist Bestandteil des Vertrages von Lissabon und damit der grundlegenden EU-Verträge. Somit kann es auch durch einen völkerrechtlichen Vertrag wie TTIP nicht abgeschafft werden. Aus unserer Sicht wäre es konstruktiver, wenn der BUND mit uns den Dialog über diese Fragestellungen suchen würde, statt haltlose Behauptungen aufzustellen.“

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