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TeleTrusT: IT-Sicherheit im Koalitionsvertragsentwurf

19.02.2018 - Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) begrüßt einzelne Inhalte des Koalitionsvertragsentwurfes, soweit sie sich auf den Themenkreis IT-Sicherheit beziehen. Insbesondere ...

Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) begrüßt einzelne Inhalte des Koalitionsvertragsentwurfes, soweit sie sich auf den Themenkreis IT-Sicherheit beziehen. Insbesondere greift der Vertragsentwurf die TeleTrusT-Forderung nach Entwicklung einer übergreifenden Cybersicherheitsstrategie auf ("Cyberpakt"). Gleichwohl bleiben Inkonsistenzen.

TeleTrusT begrüßt ausdrücklich die Aussagen des Koalitionsvertrages zu Innovation, digitaler Souveränität und Interdisziplinarität sowie zur Stärkung der IT-Sicherheitsforschung insbesondere auf den Gebieten Blockchain und Quantencomputing (Kapitel IV "Offensive für Bildung, Forschung und Digitalisierung"; Unterkapitel "Digitalisierung").

Begrüßenswert ist ebenso die Absicht, das Produktsicherheitsrecht zu novellieren und für verbrauchernahe Produkte die IT-Sicherheit u.a. durch die Einführung einer "gewährleistungsähnlichen Herstellerhaftung" zu erhöhen. Ferner wollen Union und SPD die Verbreitung sicherer Produkte und das Prinzip "Security by Design" fördern. Letzteres bedeutet, dass bei der Entwicklung von Hard- und Software schon von Beginn an darauf geachtet wird, dass Systeme frei von Schwachstellen und so gegen Cybertattacken geschützt sind und nicht erst am Ende der Entwicklungskette. Das entspricht früheren TeleTrusT-Forderungen. Zudem soll ein Gütesiegel für IT-Sicherheit auf Produkten mehr Transparenz für Verbraucher schaffen.

Positiv zu bewerten ist das Vorhaben, die Rolle des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik im Verbraucherschutz zu stärken und Unternehmen zur Offenlegung und zur Beseitigung von Sicherheitslücken zu verpflichten. Zu begrüßen ist auch die Zielsetzung, "Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für jedermann verfügbar" zu machen und es Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen, "verschlüsselt mit der Verwaltung über gängige Standards zu kommunizieren". Dieser sinnvolle Ansatz wird allerdings nicht konsequent durchgehalten und teils konterkariert, denn weder ist ein Verbot für staatliche Stellen, Zero Day Exploits anzukaufen, noch eine ausdrückliche Verpflichtung dieser Stellen, derartige Sicherheitslücken bekanntzumachen, beabsichtigt. Statt dessen heißt es: "Es darf für die Befugnisse der Polizei zu Eingriffen in das Fernmeldegeheimnis zum Schutz der Bevölkerung keinen Unterschied machen, ob die Nutzer sich zur Kommunikation der klassischen Telefonie oder klassischer SMS bedienen oder ob sie auf internetbasierte Messenger-Dienste ausweichen." Dies kann nur so verstanden werden, dass die Sicherheitsbehörden entweder die Möglichkeit haben sollen, auch verschlüsselte Kommunikation mitzulesen oder diese Kommunikation unter Ausnutzung von Sicherheitslücken mit Hilfe der Quellen-TKÜ in unverschlüsselter Form mitzulesen. Mit der Zielsetzung, die IT-Sicherheit insgesamt zu verbessern, passt keine der beiden Varianten zusammen

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